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ᐅ Keller oder Bodenplatte für Grundstückssituation sinnvoller?


Erstellt am: 28.01.2024 19:38

TobsBAU 31.01.2024 23:26
Vielen Dank für die weiteren Beiträge und Variantendiskussionen ( ), ich werde verschiedene Varianten von Erdbauunternehmen anbieten lassen, um mal ein Gefühl für die Kosten zu bekommen. Ich nehme an, dass für eine seriöse Aussage neben des Vermessungsplans auch ein Baugrundgutachten benötigt wird...

Ich bin mit einem Fertighausanbieter in Gesprächen, bei dem die Bodenplatte etc. im Festpreis inkludiert ist.
Die grundstücksspezifischen Arbeiten (GSA) sind natürlich nicht enthalten, um diese aber kalkulieren zu können wird ein Baugrundgutachten benötigt. Ich habe nun angefragt welche Informationen etc. ein Gutachten enthalten muss, damit es von dem Anbieter verwendet werden kann und wie hoch die Gutschrift bei einem möglichen Vertragsschluss wäre. Man hat mir im Gegenzug angeboten, das Bodengutachten vorab erstellen zu lassen (Kostenübernahme durch mich, 1500 €, bei Beauftragung Abzug von Vertragssumme). Nach der Auswertung würde ein Festpreisangebot für die GSA erstellt. Wäre das ein gangbarer Weg oder soll ich lieber individuell und unabhängig beauftragen?

hanghaus2023 schrieb:

In der Anlage Garage sind Firstrichtungen eingezeichnet. Sind die vorgeschrieben? Zumindest haben die Nachbarn sich daran gehalten.
Nein, bzgl. Ausrichtung und Dachform gibt es fast alle Freiheiten (siehe Anhang)
hanghaus2023 schrieb:

MMn kann man so mit der Garage den Bebauungsplan einhalten. Das Haus so hoch wie nötig damit das Gefälle zur Strasse geht. Das habe ich ja bereits geschrieben.

keller-oder-bodenplatte-fuer-grundstueckssituation-sinnvoller-653346-1.png
Ich verstehe jetzt, warum auch diese Bauform möglich sein sollte. Auf diese Idee bin ich bisher noch nicht gekommen. Lassen sich solche Fragestellungen vorab klären (z.B. Anruf beim Bauamt etc.)?
K a t j a schrieb:

Jetzt kann man noch planen, die Haustür an die Seite zu setzen mit einer leicht eingegrabenen Front:

[ATTACH alt="tobsbauv3-haustür.jpg"]84020[/ATTACH]
[ATTACH alt="tobsbauv3.jpg"]84021[/ATTACH]

Dann muss man zwar vorn 20cm mehr abgraben, brauch aber hinten eben weniger anfüllen und die Anpassung ans Gelände wird noch geringer. Wäre es meins, würde ich vermutlich noch weiter runter gehen mit der Straßenfront, um hinten meinen Gartenaustritt mit wenigen Stufen zu überwinden. Bei diesen Varianten muss aber die Starkregen-Geschichte gezielt eingeplant werden und natürlich die Abdichtung gegen das Erdreich.
Läuft die Einplanung bzgl. Starkregen über den beauftragten Architekten (bzw. falls ein Fertighausbauer beauftrag wird über diesen)?
Dokument mit lokalen Bauvorschriften zu Dachformen Fassaden und Zulassungen

K a t j a 01.02.2024 05:32
Das klingt jetzt vielleicht etwas komisch aber für irgendwas zuständig bist immer zuerst Du. Es ist Dein Bodengutachten und Du kaufst Dir das für Dein Land. Das Bodengutachten hat auch relativ wenig mit der ausführenden Firma zu tun. Du musst wissen, was das für Boden ist, wie tragfähig und versickerungsfähig ist der, sind da Felsen usw.
Wenn Dir jemand eine Verrechnung dafür anbietet, ist das imho nur der Versuch , Dich in den Vertrag zu locken.

Die Planung der Entwässerung ist m.E. Aufgabe des Architekten. Aber auch hier: es ist Dein Projekt. Wenn der das vergisst, hast Du ein Problem, weniger er.

K a t j a 01.02.2024 05:38
Je nachdem wie viel Zeit die Leute beim Amt haben, kann man selbstverständlich vor dem Bau Fragen stellen. Dazu ist es sinnvoll sehr konkret zu sein. Bei uns kann man online eine Voranfrage stellen. Diese ist kostenlos. Da wir eine kleine Gemeinde sind kann ich auch direkt bei unserem Amtschef klopfen.
Dein Architekt kann das aber (hoffentlich) auch alles beantworten.
Btw. Fertighaus am Hang - das wäre nicht meine erste Wahl.

TobsBAU 01.02.2024 12:57
Danke für die Erläuterungen. D.h. du würdest unter den Gegebenheiten klassisch mit Architekt (Leistungsphase 1-4) und anschließend weiter mit Architekt oder GU (Leistungsphase 5-9) bauen?

11ant 01.02.2024 13:54
TobsBAU schrieb:

Ich bin mit einem Fertighausanbieter in Gesprächen,
Fertighausanbieter wegen des Volksirrglaubens, die seien die erste Adresse für präzisere Endpreisvorhersagen ?
TobsBAU schrieb:

bei dem die Bodenplatte etc. im Festpreis inkludiert ist.
Die Bodenplatte gehört seriös schon deswegen in das Angebot inkludiert, weil sie in das Leistungslos des (Rohbau-) GU inkludiert gehört. Ohne Bodenplatte ist alles nichts, sie ist buchstäblich DIE Grundlage. Zudem ist OKKD auch die Wurzel aller kritischen Schnittstellen.
TobsBAU schrieb:

Man hat mir im Gegenzug angeboten, das Bodengutachten vorab erstellen zu lassen (Kostenübernahme durch mich, 1500 €, bei Beauftragung Abzug von Vertragssumme). Nach der Auswertung würde ein Festpreisangebot für die GSA erstellt. Wäre das ein gangbarer Weg oder soll ich lieber individuell und unabhängig beauftragen?
Das ist ein Intelligenztest zum Checken Deiner Überdentischziehfähigkeit, dem zur Sicherheit ein bißchen Gleitcreme beigemischt ist.
Dein Grundstück ist bei jedem Auftragnehmer dasselbe. Beauftrage das Gutachten immer selbst. Ich riet Dir ja bereits bewußt zum breitbandigen Screening des gesamten Baufensters (und eckennah genug, um die Homogenität mit zu erfassen), weil für jede konkrete Hausgrundfläche ("Kommando zurück !") ein neues zu machen auch Humbug ist.
TobsBAU schrieb:

D.h. du würdest unter den Gegebenheiten klassisch mit Architekt (Leistungsphase 1-4) und anschließend weiter mit Architekt oder GU (Leistungsphase 5-9) bauen?
Ich war zwar mit der Frage nicht angesprochen, gebe (und gab in "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!") aber gerne die allgemein gültigen Antworten: immer selbst gewählter freier Architekt, NIEMALS !!!! Leistungsphase 1-4, Leistungsphase 9 auch völliger Quatsch beim selbst genutzten Einfamilienhaus, sondern:
1. Leistungsphase 1 und 2 (im Hausbau-Fahrplan "Modul A" genannt)
2. Teigruhe (normalerweise mit Weichenstellung, hier würde ich die Holzer aber sämtlich weglassen, also nur 3 oder 4 Steiner anfragen)
3. Leistungsphase 3 bis 8 (= Module B und C) mit am besten demselben Architekten (merke: 3 + 5 = 8).
Und GU auch wieder meine ewige Litanei "grundsätzlich gerne, aber nicht ohne trotzdem ordentliche Ausschreibung". Der Bauherrenfehler, aus der balanced Scorecard zu schließen, man könne sie gefahrlos auch als Black Box beauftragen, ist ein teurer Volkssport.

K a t j a 01.02.2024 19:56
TobsBAU schrieb:

D.h. du würdest unter den Gegebenheiten klassisch mit Architekt (Leistungsphase 1-4) und anschließend weiter mit Architekt oder GU (Leistungsphase 5-9) bauen?
Die Frage sollte eher lauten, was würde ich für Dich empfehlen? Da bin ich ganz klar bei . Am Hang würde ich prinzipiell vom Fertighausanbieter abraten. Der stellt seine Hütte nämlich nur auf die fertige Bodenplatte, ohne sich um sämtliche andere Fragen Deines Hanges zu scheren.
Ein GU ist schon besser, weil es da durchaus gewillte und engagierte Profis gibt. Wenn die aus der Gegend sind, haben die bestimmt auch schon mal eins von den Hanghühnern gebaut, was ich als Voraussetzung als erstes abfragen würde inkl. Referenz. Die Planung des Außengeländes ist für einen GU normalerweise auch kein Thema. Solange alles bezahlt wird, ist alles drin und man kann ein schönes Paket schnüren.
Am ehesten würde ich Dir am Hang zum Architekten raten. Das gute an einem solchen ist der Fokus auf die Planung. Ein GU liefert da nicht selten nur Mittelmaß, weil er oft nur Bauzeichner beschäftigt.

Wäre es meins, würde ich auf jeden Fall mit einem Architekten beginnen und bis Stufe 2 gehen. Hier würde ich dann erstmal gucken, ob die Sache eine Chance hat. Falls ja, würde ich mit ihm zusammen bis Phase 5 gehen. Da ich schon einiges an Erfahrung habe und auch schon diverse Gewerke mehr oder weniger bei uns im Dauereinsatz sind, ist mein Weg ab hier sicher ein anderer als bei Dir. Einiges würden wir dem Architekten überlassen aber die meisten Gewerke übernehmen wir ab da selbst. Das kann ich für "Ersthausbauer" aber gar nicht empfehlen und rate deswegen dringend, mit dem Profi weiter zu machen. Man kann auch beide mixen und z.B. nach Stufe 2 mit dem GU weiter machen. Das muss aber jeder für sich selbst heraus finden.
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