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ᐅ BEG Förderung des Effizienzhaus 55 im Neubau wird eingestellt


Erstellt am: 04.11.21 18:56

PaulMess22.01.22 20:32
Smeagol schrieb:



Vielen vielen Dank!

Hatte parallel eben nochmal mit der KFW Hotline telefoniert. Die meinten sie benötigen eine Auflassungsvormerkung beim Notar für das Grundstück.
Keine Ahnung, ob man dass dann machen muss/sollte, oder ob das nur dahin gesagt wurde.

Hallo zusammen, wir stehen vor einem ähnlichen Dilemma bei der Beantragung. Hat jemand Erfahrung inwieweit dieser Punkt im Rahmen der späteren BnD relevant ist? Müssen dazu später Grundbuchauszüge/Kaufvertrag usw. eingereicht werden? Grüße Paul
Benutzer20022.01.22 21:41
PaulMess schrieb:

Hallo zusammen, wir stehen vor einem ähnlichen Dilemma bei der Beantragung. Hat jemand Erfahrung inwieweit dieser Punkt im Rahmen der späteren BnD relevant ist? Müssen dazu später Grundbuchauszüge/Kaufvertrag usw. eingereicht werden? Grüße Paul
Davon ist mir nichts bekannt. Die KfW bekommt auch genau 0 Unterlagen von Euch.

Unabhängig davon wäre es ein Vorgehen, was auch praktisch nicht umzusetzen ist. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Also vor Abschluss eine Kauf- oder Werkvertrags (gilt auch für den Kauf ETW bzw. Bauträger).
Die Auflassungsvormerkung wird im Kaufvertrag bewilligt und anschließend im Grundbuch eingetragen. Somit wäre eine Förderung eines Wohnungskaufes absolut unmöglich, da die Auflassungsvormerkung erst im Kaufvertrag steht. Vorher kann es sie nicht geben.
PaulMess22.01.22 22:07
Benutzer200 schrieb:

Davon ist mir nichts bekannt. Die KfW bekommt auch genau 0 Unterlagen von Euch.

Unabhängig davon wäre es ein Vorgehen, was auch praktisch nicht umzusetzen ist. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Also vor Abschluss eine Kauf- oder Werkvertrags (gilt auch für den Kauf ETW bzw. Bauträger).
Die Auflassungsvormerkung wird im Kaufvertrag bewilligt und anschließend im Grundbuch eingetragen. Somit wäre eine Förderung eines Wohnungskaufes absolut unmöglich, da die Auflassungsvormerkung erst im Kaufvertrag steht. Vorher kann es sie nicht geben.

Naja wenn es um einen Neubau geht könnte das Grundstück einem ja schon gehören oder aus Eigenmitteln gekauft worden sein. Beim Kauf eine Eigentumswohnung oder über einen Bauträger stimme ich dir zu. Es gibt ja in dem Merkblatt zur Maßnahme den Passus das man Eigentümer, Mieter oder Pächter des Grundstücks sein muss. Ist schon irgendwie kompliziert.
Alex198223.01.22 10:01
Hier muss einfach nur unterschieden werden. Beim Ersterwerb von einem Bauträger z.B. einer ETW muss der Antrag gestellt werden bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.

Wenn man selbst Bauherr ist, darf man dies jedoch erst tun wenn min. die Auflassungsvormerkung des gekauften Grundstückes eingetragen ist, jedoch bevor der Bauvertrag unterschrieben wurde. Wenn man bereits Eigentümer des Grundstückes ist, darf lediglich der Bauvertrag noch nicht abgeschlossen sein.
Smeagol23.01.22 10:23
PaulMess schrieb:

Hallo zusammen, wir stehen vor einem ähnlichen Dilemma bei der Beantragung. Hat jemand Erfahrung inwieweit dieser Punkt im Rahmen der späteren BnD relevant ist? Müssen dazu später Grundbuchauszüge/Kaufvertrag usw. eingereicht werden? Grüße Paul

Das Risiko besteht tatsächlich darin, dass Dir in einiger Zeit die KFW doch mal genauer hinschaut insbesondere in den aktuellen Tagen und Wochen in den Endzügen der Förderung.

Dann könnte passieren, dass man in einiger Zeit die ganze Förderung cancelt.
Ich habe im Januar insgesamt 4x mit der KFW gesprochen und jedes mal wurde und direkt und unumwunden auf FAQ Punkt 2.4 verwiesen, wo genau dies ausführlich steht: Antragsberechtigt ist nur, wer bereits Eigentümer des Grundstücks ist.
Da das Grundbuchamt ja auch noch einige Zeit braucht - manchmal 4-8 Wochen - war uns das auch zu heikel.

Da ärgert man sich grün und blau, wenn es auf einmal heißt: 27k EUR gibt's nicht!
PaulMess23.01.22 13:29
Smeagol schrieb:

Das Risiko besteht tatsächlich darin, dass Dir in einiger Zeit die KFW doch mal genauer hinschaut insbesondere in den aktuellen Tagen und Wochen in den Endzügen der Förderung.

Dann könnte passieren, dass man in einiger Zeit die ganze Förderung cancelt.
Ich habe im Januar insgesamt 4x mit der KFW gesprochen und jedes mal wurde und direkt und unumwunden auf FAQ Punkt 2.4 verwiesen, wo genau dies ausführlich steht: Antragsberechtigt ist nur, wer bereits Eigentümer des Grundstücks ist.
Da das Grundbuchamt ja auch noch einige Zeit braucht - manchmal 4-8 Wochen - war uns das auch zu heikel.

Da ärgert man sich grün und blau, wenn es auf einmal heißt: 27k EUR gibt's nicht!

Ja diese Ungewissheit ist halt das Blöde wenn man dann die Mehrkosten für Kfw55 investiert und später die Ablehnung wegen eines Formfehlers erhält. Sollte denn eine Ablehnung in absehbarer Zeit kommen (3-4 Monate)? Dann könnte man ja ggf. noch reagieren und auf Kfw40 umschwenken oder es ganz lassen, wenn man noch nicht begonnen hat. So wäre es mir auch zu großes Risiko.
kaufvertragbauträgerauflassungsvormerkungförderungantragetwbauvertrag