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ᐅ Urteil Baustrom - Einschätzungen / Erfahrungen?


Erstellt am: 23.10.23 09:58

xMisterDx 23.10.23 13:09
Nö. Der Profi muss das Gerüst am Ende abnehmen, aufbauen kann das, wer immer will. Erzähl mir bitte nicht, dass die "Gerüstbauer", die man auf Großbaustellen und immer öfter auch bei Einfamilienhaus-Bau antrifft und deren Sprache man nicht versteht, alle gelernte Gerüstbauer sind. Und selbst bei den deutschen Kolonnen sind immer auch Helfer dabei, die nur angelernt sind.
Das ist wie bei der Elektrik. Die kann auch der Laie komplett in Eigenregie ziehen und auch anschließen, solange am Ende der Elektromeister die Messungen macht und das Protokoll unterschreibt.
Man muss halt einen finden, der unterschreibt. Sollte im Bekanntenkreis aber kein Thema sein.

Und selbst dann steht der Profi keineswegs immer dafür gerade, wenn einer runterfällt. Das ist wie beim Auto TÜV. Der Prüfer unterschreibt für den Zustand, der an Tag x überprüft hat. Was 3 Tage später passiert, weil irgendjemand manipuliert hat, ist nicht mehr der Prüfers Problem.
Bei uns haben die Maurer schon nach 2 Tagen etliche Gerüstbohlen rausgenommen bzw. irgendwo lose draufgelegt, weil sie damit besser rankamen. Dafür haftet dann kein Gerüstbaumeister mehr, wenn der Maurer 2 Stockwerke tiefer liegt.

xMisterDx 23.10.23 13:17
se_na_23 schrieb:

Dann können wir ja bedenkenlos den Estrich mit Baustrom für 48 Cent aufheizen. Wollte schon einen Anhänger mit Heizöl mieten

Wie kommst du darauf? Der Bauunternehmer muss sich um den Baustrom kümmern. Konkret bezieht sich das Urteil ja auf die gängige Praxis dem Auftraggeber den Baustrom in die Schuhe zu schieben und dann zu sagen "Kein Baustrom? Dann können wir nicht anfangen und der Festpreis ist in Gefahr, weil Sie Ihre Leistungen nicht rechtzeitig erbringen."

Das Urteil bedeutet nicht automatisch, dass der Bauunternehmer auch die Stromkosten übernehmen muss.
Zumal da kein Automatismus dahintersteckt. Es gibt jetzt zwar den Präzedenzfall, aber einklagen muss das im Moment noch jeder Bauherr einzeln.

se_na_23 23.10.23 14:33
Oder erstmal auf den Sachverhalt hinweisen und schauen wie sich der BU verhält...

Zumindest die Anschlussgebühr seh ich auf Seiten des BU

11ant 23.10.23 17:55
se_na_23 schrieb:

im Handelsblatt ist ein Artikel mit dem Titel "Bauwasser und Baustrom kommen nicht vom Auftraggeber" bei Google zu finden.
Bestehende Klauseln sind ebenfalls ungültig.
Sind eurer Meinung nach auch die von der Baufirma zu bezahlen oder nur der Verbrauch?
se_na_23 schrieb:

Oder erstmal auf den Sachverhalt hinweisen und schauen wie sich der BU verhält...
Zumindest die Anschlussgebühr seh ich auf Seiten des BU
Ein bayrischer BU kann sich angesichts eines Urteils eines norddeutschen OLG äußerst entspannt zurücklehnen, selbst wenn dieses das Baugesetzbuch in seiner Begründung zitiert. Mehr als daß es Euren zuständigen Amtsrichter inspirieren könnte, geht von diesem Urteil ersteinmal nicht aus. Im verhandelten Fall ging es zudem um einen Mangel, bei dem der Unternehmer einwendete, an der mängelfreien Leistungserbringung gehindert gewesen zu sein, da für die fachgerechte Erbringung ein Stromanschluss erforderlich gewesen und dessen Bereitstellung Sache des Auftraggebers gewesen sei. Dies hat das Gericht zurückgewiesen und die Nichtigkeit dieser Verpflichtung als Begründung angeführt. Die verbraucherrechtliche Frage, bei wem welche Kostenlast gelegen hätte, wurde dabei gar nicht verhandelt. Die AGB des Auftragnehmers waren hier also gar nicht beklagt.

In Deinem Fall käme es also ersteinmal auf den Gegenstand Deiner Klage an, der Amtsrichter braucht sich wie gesagt um das Urteil aus dem Norden gar nicht zu scheren und wenn Du beispielsweise die Weiterreichung der Kosten an Dich beklagen würdest, wäre nur der Vertrag zwischen Dir und Deinem Bauunternehmer zu betrachten. Wenn des Amtsrichters Einschätzung von der Lebenswirklichkeit dieselbe ist wie meine, wäre es sogar umgekehrt: derzufolge wären die Anschlusskosten eher als inkludierte Leistung anzusehen als der Verbrauch (aber wie gesagt Euer Vertrag gültig: wenn der Dir den Baustrom auferlegt, wäre der in beiden Teilen auch von Dir zu bezahlen).

xMisterDx 23.10.23 18:40
Kannst du versuchen, kost ja nix. Müsstest aber damit rechnen, das dann vorerst nicht eingeheizt wird, für 48 Cent/kWh, wenn du deinen BU aufforderst die Stromkosten zu übernehmen.
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