Mein Grundstück, gemeinsam Bauen

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Tassimat

Tassimat

Oh, heute ist ja gar nicht überall Feiertag. Bin schon gespannt was der Notar sagt. Danke im Voraus, dass du berichtest
 
J

Jiink-1887

Moin,
So frisch vom Notar, ich möchte direkt betonen das jeder Fall individuell betrachtet werden muss etc. Und was für einen das beste ist und was für andere das beste ist muss jeder selber wissen.

Wir habe Fast das selbe Problem wie der anfangspost, nur das wie noch kein Grundstück haben. Aber einer sehr viel Eigenkapital hat der andere nichts.

Uns hat der Notar 2 Wege aufgeführt die für uns am besten wären.

1: wir rechnen bevor der Kredit unterschrieben wird aus wie viel % am Ende jeder bezahlt und schreiben diese Besitz% ins Grundbuch.

2: man könnte das was der eine mehr hat als Grundschuld eintragen.

Wir beide müssten ein Testament machen, Nachteil ist die erbsteuer die bei Tod anfallen würde. (Aber um eine Zeit zu überbrücken bis man heiratet evt eine Idee)

Wegen der Schenkungssteuer sagte er bei Variante 1 würde niemand etwas geschenkt bekommen das lasse ich aber in 2 Wochen vom Steuerberater noch mal prüfen.

Was nun für dich oder andere am besten ist muss jeder selber wissen Bzw durch individuelle Beratung herausfinden.
 
H

HilfeHilfe

Zu 1 wie soll das funktionieren ? Über teilungserklärung die Eigentumsanteile ? Zu 2 : dann nachrangig hinter die Bank ... vielen Dank für die Info
 
Tassimat

Tassimat

1: wir rechnen bevor der Kredit unterschrieben wird aus wie viel % am Ende jeder bezahlt und schreiben diese Besitz% ins Grundbuch.
Und wenn Kinder kommen und einer zuhause bleibt, dann gehört dem anderen das Haus? Ich weiß ja nicht...

2: man könnte das was der eine mehr hat als Grundschuld eintragen.
Sollte das Objekt an Wert verlieren sieht es düster aus für den, der die Schuld begleichen muss. Verkauf könnte auch blockiert werden.

Von beiden Übeln wäre ich noch am ehesten für Version 1.
 
N

nordanney

1: wir rechnen bevor der Kredit unterschrieben wird aus wie viel % am Ende jeder bezahlt und schreiben diese Besitz% ins Grundbuch.
Das ist aber nur statisch. Entwickelt sich der Hauswert z.B. positiv, partizipiert einer deutlich mehr als der andere. Wenn einer den Kredit gar nicht mehr bezahlt, was passiert dann? Usw.
2: man könnte das was der eine mehr hat als Grundschuld eintragen.
... und diese Grundschuld ist in der Zwangsversteigerung im Zweifel wertlos. Und dann?

Viele Frage auf die Vorschläge des Notars. Richtig sauber wird es nur dann werden, wenn es eine vertragliche Grundlage gibt, die allerdings im Laufe der Zeit angepasst werden muss. Echt anstrengend
 
H

hemali2003

Ich kann euch raten, die Grundbucheintragung vor Baubeginn zu ändern, sonst wird's bedeutend teurer, da die Gebühren sich ja am Wert orientieren.

Wir haben das irgendwie verpeilt...
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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