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Erstellt am: 11.03.19 09:55

Muc198519.03.19 17:48


Darüber nachgedacht ja. Eine wirkliche Einschätzung hiezu gibt es noch nicht.

Ich erlaube mir eine Frage an dich. Welche Aufgabenstellung würdest du aktuell in diesem Fall an einen Architekten geben.

Viele Grüße
ypg20.03.19 00:02
Mal ehrlich?
Da stellt man eine grobe Bauvoranfrage, damit man mal weiß, was geht, bevor man alle Sterne vom Himmel holen will.
11ant20.03.19 00:32
Muc1985 schrieb:
Ich erlaube mir eine Frage an dich. Welche Aufgabenstellung würdest du aktuell in diesem Fall an einen Architekten geben.
Wir erlauben uns, ihm die Frage zu gestatten

Die Aufgabenstellung ist doch klar und hat zwei Teile:
Wunsch)
Drei Paare (davon zwei im elternfähigen Alter, wenn ich recht verstanden habe) wollen drin wohnen; jede Wohneinheit sollte auch Fremde als Nachnutzer haben können; es soll nicht mietshausig aussehen.
Wirklichkeit)
Passt das auf das Grundstück, auch wenn es flächenmäßig keine Sozialwohnungen sein sollen ?
Muc1985 schrieb:
Eine wirkliche Einschätzung hiezu gibt es noch nicht.
Selbst in Posemuckel / MV gibt es die, und man sollte sie erfragen. In 34er Gebieten sind solche Einschränkungen, wie ich sie eingezeichnet habe, keine Seltenheit: daß eine Fluchtlinienvorgabe in einer Ortssatzung eine Baulinie (rot) erzeugt, und daß die Bebauungstiefen der Umgebung den Rahmen für die Haustiefe geben. Der ansonsten sehr geschätzte Entwurf von Kerstin klotzt mal eben die zweieinhalbfache Haustiefe der Nachbargebäude aus dem Planausschnitt hin. Das kann möglich sein - wäre aber auch keine Einmaligkeit, wenn nicht.

Verdichtung - und das habt Ihr ja vor, wenn man das gewünschte Bauvolumen mit unserer Oma ihren kleinen Häuschen auf den Nachbargrundstücken vergleicht - erfährt aktuell den Trend, erwünscht (aber in den Ausmaßen - meist nach schlechten ersten Investoren-Erfahrungen der Kiezbevölkerung - als regulierungsbedürftig) gesehen zu werden. In Großstädten sind es typischerweise für die Beritte einzelner Stadtbezirksämter geltende Satzungen, mit denen man diese Rahmen schafft.
Muc198521.03.19 11:49
Hallo mal wieder und .

Vielen Dank für Eure Hinweise und Erläuterung.

Über ein mögliches "Baufenster" habe ich auch schon nachgedacht. Wir kurzfristig versucht zu klären.

Eine grobe Bauvoranfrage macht natürlich bald Sinn. Jedoch denke ich, solange man sich an das gültige Baurecht, die dazugehörige Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl hält ist in einem ersten Schritt alles in Ordnung. Bei uns haben wir ein reines Wohngebiet mit einer Geschossflächenzahl von 1,2 u. Grundflächenzahl 0,4.

Liebe Grüße
ypg21.03.19 13:30
Grundflächenzahl 0.4... hattest Du das anfänglich erwähnt?
Muc198521.03.19 13:43
Hallo ypg,

nein bin auf die Zahlen anfänglich nicht eingegangen (ist natürlich bescheiden von meiner Seite aus gewesen), da ich reine Überlegungen in meinem Eröffnungspost, mit wenigen Fakten, eingebracht habe!
grundflächenzahlbauvoranfragehaustiefegeschossflächenzahl