ᐅ Mehrgenerationenhaus mit Tiefgarage für 3 Familien
Erstellt am: 11.03.19 09:55
Muc198512.03.19 16:12
herzlichen Dank zur Verbildlichung! Gefällt mir dein Gedankengang. Hast du die Option in deinem Bild noch Grenzen der einzelnen Wohnbereiche einzufügen (genial wären sogar Meterangaben)...
ypg12.03.19 16:35
Muc1985 schrieb:
herzlichen Dank zur Verbildlichung! Gefällt mir dein Gedankengang. Hast du die Option in deinem Bild noch Grenzen der einzelnen Wohnbereiche einzufügen (genial wären sogar Meterangaben)... Auch gleich den Grundriss?
Ich schätze mal, mit Einliegerwohnung im EG werden bei den genannten Wünschen 200qm Überbaute Grundfläche nicht ausreichen.
Muc198512.03.19 16:40
ypg schrieb:
Auch gleich den Grundriss?Nein sorry, so war das nicht gemeint!
Sollte über die Einliegerwohnung im EG nachgedacht werden, reichen 200qm im Gesamten definitiv nicht!
PS: ypg habe heute Beiträge von dir in anderen Themen gelesen / gesehen! Wirklich top!
RomeoZwo13.03.19 07:25
Muc1985 schrieb:
herzlichen Dank zur Verbildlichung! Gefällt mir dein Gedankengang. Hast du die Option in deinem Bild noch Grenzen der einzelnen Wohnbereiche einzufügen (genial wären sogar Meterangaben)... Ne, hab ich nicht, für irgendwas muss dein Architekt ja auch seine €€€ bekommen .
Es sollte nur ein Gedankenansatz sein, als Alternative zur klassischen Doppelhaushälfte. Hat ja auch Nachteile, da die eine Wohnung "nur" einen Südost Garten hat.
Stimmt wohl, dass es etwas mehr als 200m2 werden. Mein schneller Gedankengang war 60m2 Einliegerwohnung, 2* 60m2 Küche und Wohn/Essbereich +10% Wände. Hab natürliche Garderobe und die Treppen vergessen, also eher 240m2 was bei 14m Baufensterbreite dann ca 17m Länge des Baukörpers ergibt.
RomeoZwo13.03.19 07:29
11ant schrieb:
Ich denke, ein "Penthouse" kann hier eher nur eine sich über zwei nebeneinander gelegene Maisonettes erstreckende Dachgeschosswohnung meinen - keinen Bungalow "auf einem Flachdach als Grundstück".Schade, genau so wünsche ich mir das mit 70 .
Aber warum kann es das hier nicht werden? Wir kennen ja weder die Nachbarbebauung noch einen Bebauungsplan. Gut- der TE meint, dass ihm Flachdach nicht gefällt...
ypg13.03.19 09:38
RomeoZwo schrieb:
was bei 14m BaufensterbreiteLeider dürfen Haupt-Terrassen nicht in die Grenzbebauung reingebaut werden.
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