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ᐅ Grundflächenzahl gegen Sonderzahlung erhöhbar?


Erstellt am: 03.01.21 16:31

Tolentino04.01.21 13:53
Gucke in letzter Zeit viel HGTV. Die Tinyhäuser die da in der einen Sendung immer gebaut werden haben alle unter 30m² oder sogar 20m². Und was die da drin schaffen unterzubringen ist echt schon cool.
Ich weiß ja nicht, welchem Zweck dein zusätzliches Häuschen dienen soll, aber eine weitere Möglichkeit wäre ja, dass nicht als feste Bebauung zu errichten sondern mobil. Wenn es nicht ständig bewohnt ist und nicht fest mit dem Boden verankert, ist m.W. die Grundflächenzahl wurst.
11ant04.01.21 14:23
Höhlenmensch schrieb:

Grundflächenzahl 0,209
... klingt für mich nicht, als wäre 0,210 erwünscht - und noch mehr schon gar nicht. Wie kommt die krumme Zahl - wurde der Plan aufgestellt als das Gebiet schon weitgehend bebaut war, und dann vom Ist abgeleitet ?
ypg04.01.21 22:53
nordanney schrieb:

Wo gibt es so krumme Grundflächenzahl?
Nirgendwo, der ist ja nur als fehlend errechnet.


Ich würde die Bauvoranfrage von einem Architekten machen lassen. Der kennt Bauamt und Regeln... und Wege
K1300S05.01.21 08:22
ypg schrieb:

Nirgendwo, der ist ja nur als fehlend errechnet.
Da verstehe ich den TE aber ganz klar dahingehend, dass das wirklich die vom Bebauungsplan vorgegebene Grundflächenzahl ist, wundere mich allerdings auch über solch einen krummen Wert. Bei 0,271828182845904523536 hätte ich noch einen mathematisch vorbelasteten Planaufsteller vermutet, aber so? Keine Ahnung. TE, sag mal bitte was dazu. 🙂
Höhlenmensch05.01.21 11:21
Danke an alle, hier die Details:
1. Berlin Neukölln-seit langem bebautes EF-Wohngebiet Grundflächenzahl 0,209 (Angabe und Plan Bauamt)
2. Soll ständig bewohnt (Sohn// neues Grundstück zu teuer -Preise Berlin!! ) sein, deshalb Tiny &Co zu klein,
abgesehen davon müssen Tiny's in Berlin auch genehmigt werden. Vielleicht geht es tief in der Heide großzügiger zu.
3. Die von mir ausgerechnete Grundflächenzahl-Erhöhung berücksicht ein Haus mit einer 60m² Grundfläche, was für eine Dauerbewohnung
gerade noch akzeptabel erscheint.
4. Der Tipp von ypg (Architekt) erscheint mir infolge im Bekanntenkreis gemachter Erfahrungen und durch Kosten nicht als zielführend,
da bei Nichtmöglichkeit der Bebauung das Projekt gestorben ist. Soll keine Architektenschelte sein, aber ich könnte hier einige Seiten
mit Erlebnissen füllen, an der Ausbildung der Berufsgruppe "A" leichte Zweifel bei mir hervorrufen.
(Ich meine nicht Zeichnen,Berechnen etc----sondern die praktische Anwendungen und der Umgang mit Behörden etc...)
....deshalb gilt bei mir immer noch der alte Spruch: " Was du selber kannst besorgen........
5. Um auch mal etwas positiver zu werden: in Berlin ist es möglich (1 mal die Woche von 10-13 Uhr) kostenlos beim Bauamt eine Beratung
und Planeinsicht zu erhalten. Leider ist seit ca 1 Jahr infolge Corona diese Möglichkeit gestrichen. (Warum? wir könnten doch Abstand halten
und Plexiglas einsetzen. Na ja, anderes Thema...)
Dass eine Möglichkeit der Bebauungsüberschreitung ( nicht die 50%ige Nebenflächen gemeint) möglich ist, habe ich durch mir vorliegende
Luftaufnahmen meiner Gegend schon ermittelt, die Frage ist nur bis zu welchem Prozentsatz ist das möglich. Ich möchte nicht Bauanträge etc.
einreichen und dann erleben, wie alles abgeschmettert wird.
Habe auch schon ermittelt, dass eine schriftliche kostenpflichtige Bauvoranfrage möglich ist, welche leider ebenfalls z.Zt. wegen "C" nicht
zeitnah bearbeitet wird.
Scheinbar sind die Bauämter (in B) schon immer unterbesetzt, was sich in Corona Zeiten jetzt besonders bemerkbar macht. Werde die genannte
Anfrage aber nochmal genauer recherchieren.
Nida35a05.01.21 11:42
in vielen Siedlungsgebieten in Berlin gilt Grundflächenzahl 0,20,
es wird toleriert leicht zu überbauen aber 0,21 darf nicht erreicht werden.
Bei uns 0,21 + 4m2 hat meine Frau in einem netten Gespräch auf dem Amt erreicht, das es genehmigt wird, die Begründungen des Architekten haben sie vorgegeben, bei uns, Geschossflächenzahl nicht ausgeschöpft, 42cm Außenwand, Öko Baustoffe, WP
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