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ᐅ Mehrgenerationenhaus mit Tiefgarage für 3 Familien


Erstellt am: 11.03.19 09:55

11ant11.03.19 23:52
Wenn ich recht verstehe, soll es ein Dreifamilienhaus im Sinne von zwei Familienwohnungen und einer Einliegerwohnung werden. Und eine Tiefgarage soll es haben. Dazu sind 1000 qm grenzwertig: je ebener, desto besser wird sich ein Haus dieser Größe darauf bauen lassen; eine Tiefgarage jedoch braucht auch eine Zufahrtsrampe. Je länger diese sein muß (weil das Grundstück nicht mithilft, den Höhenunterschied zu überwinden), desto mehr Platz frißt sie (und nimmt ihn den Stellplätzen weg, derer wegen man sie anlegen will). Eine TG mit sechs Stellplätzen ist platzmäßig ein Pyrrhussieg. Doppelparker wären da ökonomischer. Übrigens: mit zwei Parteien in der Größenordnung je einer halben Wohneinheit Vermieter zu spielen, lohnt auch nicht wirklich.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
kbt0912.03.19 00:08
Und, Hang? Lageplan wirklich genordet? (muss man hier leider immer wieder fragen, weil das oft nicht der Fall ist und der Nordpfeil fehlt).

Was ist auch Nr. 8 .. Häuser, Schuppen?

2x200qm und Einliegerwohnung .. wie groß? Wenn für Eltern, welche Kriterien?
ypg12.03.19 08:31
Länger Baukörper, je Haupteinheit 10 Meter Länge, dazwischen noch wegen Barrierefreiheit 10 Meter Länge die Einliegerwohnung für die Eltern, Breite insgesamt Max 11 Meter (dann hat man noch im Süden 3 Meter Terrassentiefe zu den Grenzabständen im Nord und Süd), verbleiben 20 Meter Garten bzw Zufahrt, aufgeteilt auf West und Ost. Im Westen Zufahrt zu einer Tiefgarage verschiebt die gleichwertige Gartennutzung für die beiden Hauptwohnungen etwas in den Osten. Verbleiben im Osten ca. 8 Meter x 20 Meter (160qm Garten), im Westen durch die Zufahrt/ Zugehung Tiefgarage und Eingängen 12 x 12, also 144 qm Garten. Dazu kommen natürlich die Qm der Zugänge (je 10 x 3) wie auch die Terrassenseiten (je 6 x 10), wo jeder eine 3 Meter tiefe Terrasse ist.
Obergeschoss (auch die Qm über der Einliegerwohnung dürfen sich die Hauptwohnungen teilen.
Wenn man dann noch einen Heckenstreifen von nem Meter überall abzieht, verbleibt nicht viel.
Mag für den einen reichen, für den anderen nicht.
Muc198512.03.19 08:37
11ant schrieb:
Wenn ich recht verstehe, soll es ein Dreifamilienhaus im Sinne von zwei Familienwohnungen und einer Einliegerwohnung werden. Und eine Tiefgarage soll es haben. Dazu sind 1000 qm grenzwertig: je ebener, desto besser wird sich ein Haus dieser Größe darauf bauen lassen;

Hallo 11ant. Erst mal vielen Dank für Deine Ausführungen. Ja deine Definition bringt es sehr gut auf den Punkt. Das die 1000 qm grenzwertig sind, ist uns durchaus bewusst. Vor allem wenn man noch etwas Garten behalten möchte. Trotzdem denke ich, dass die Voraussetzung gegeben ist. Das Grundstück ist komplett eben und wir haben keinerlei Hanglage.
11ant schrieb:
Eine TG mit sechs Stellplätzen ist platzmäßig ein Pyrrhussieg.

Sollte es so klappen, würde ich es auch als Pyrrhussieg bezeichnen!
11ant schrieb:
Übrigens: mit zwei Parteien in der Größenordnung je einer halben Wohneinheit Vermieter zu spielen, lohnt auch nicht wirklich.

Aktuell ist nicht angedacht eine Vermietung der Einliegerwohnung vorzunehmen. Auch später wird die Einliegerwohnung nicht zu Vermieterzwecken dienen. Die Idee der Doppelparker ist durchaus eine Überlegung wert. Ich persönlich finde es halt schade, dass hier einiges an Fläche verloren geht bzw. gehen kann. Hast du hier vielleicht einen bildlichen Vorschlag zur Hand?
kbt09 schrieb:
Und, Hang? Lageplan wirklich genordet? (muss man hier leider immer wieder fragen, weil das oft nicht der Fall ist und der Nordpfeil fehlt).

Hallo kbt09. Auch Dir vielen Dank für Deine Fragen. Der Lageplan ist genordert. Eine Hanglage gibt es nicht. Das Grundstück ist komplett eben. Die Nr. 8 besteht aus einem Einfamilienhaus (2 Vollgeschosse / ausgebautes DG / Walmdach). An der Grundstücksgrenze steht noch eine große ehemalige Garage, die als Arbeitsbereich dient.
kbt09 schrieb:
2x200qm und Einliegerwohnung .. wie groß? Wenn für Eltern, welche Kriterien?

Zwei Mal 200qm wäre wohl das Maximum und in unseren Augen durchaus vorstellbar. Für die Einliegerwohnung wären 60qm - 70qm absolut ausrechnen. Barrierefrei ist natürlich wichtig, wobei dies natürlich auch mittels Aufzug gelöst werden könnte. Ansonsten gibt es an die Einliegerwohnung keine zu großen Ansprüche, da die Einliegerwohnung für die Eltern nur als "Anlaufpunkt" dienen wird, da sie übers Jahr gerecht (solange dies natürlich gesundheitlich funktioniert) ca. 6 - 7 Monate unterwegs sind.

Vielen Dank und viele Grüße.
Muc198512.03.19 08:40
ypg schrieb:
Länger Baukörper, je Haupteinheit 10 Meter Länge, dazwischen noch wegen Barrierefreiheit 10 Meter Länge die Einliegerwohnung für die Eltern, Breite insgesamt Max 11 Meter (dann hat man noch im Süden 3 Meter Terrassentiefe zu den Grenzabständen im Nord und Süd), verbleiben 20 Meter Garten bzw Zufahrt, aufgeteilt auf West und Ost. Im Westen Zufahrt zu einer Tiefgarage verschiebt die gleichwertige Gartennutzung für die beiden Hauptwohnungen etwas in den Osten. Verbleiben im Osten ca. 8 Meter x 20 Meter (160qm Garten), im Westen durch die Zufahrt/ Zugehung Tiefgarage und Eingängen 12 x 12, also 144 qm Garten. Dazu kommen natürlich die Qm der Zugänge (je 10 x 3) wie auch die Terrassenseiten (je 6 x 10), wo jeder eine 3 Meter tiefe Terrasse ist.
Obergeschoss (auch die Qm über der Einliegerwohnung dürfen sich die Hauptwohnungen teilen.
Wenn man dann noch einen Heckenstreifen von nem Meter überall abzieht, verbleibt nicht viel.
Mag für den einen reichen, für den anderen nicht.

Hallo ypg. Vielen Dank für deine Ausführungen. Ich versuche mir das mal bildlich vorzustellen (was bei mir immer etwas schwierig ist)!
ypg12.03.19 08:52
Muc1985 schrieb:
Hallo ypg. Vielen Dank für deine Ausführungen. Ich versuche mir das mal bildlich vorzustellen (was bei mir immer etwas schwierig ist)!

Du musst Dir ja nur einen ca. 30 Meter langen Baukörper vorstellen, der 11 Meter breit ist. Optisch gleicht es einem 3er-Reihenhaus.
Vorn die Auffahrt plus Zugang ... aber auch 144qm Garten des westlichen Drittels, hinten 160qm der hintere Garten im Osten.
Das ist die Schlichtversion und reizt schon das Grundstück bis auf die Graswurzeln aus.

Meine ehrliche Meinung: wenn man schon soviel Geld hat, dass es hier angeblich keine Rolle spielt, dann würde ich es mir nicht antun a) auf engem und kontrollierten Raum mit Familienmitgliedern zu bauen (es ist ja nicht mehr luftig hier) und b) grundsätzlich ein Grundstück nicht so vergewaltigen.
einliegerwohnunggartengrundstücktiefgaragezufahrtdoppelparkerlageplanbaukörperhanglage