Massivbauweise Energieeinsparverordnung 2009 oder KfW? Bitte um Erfahrungen

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Zuletzt aktualisiert 18.10.2025
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€uro

Hallo,
...wer berechnet eigentlich die Verbrauchskosten? Ich vermute mal der BU aber könnte dieser die Zahlen letzten Endes nicht schönrechnen (lassen)? Wäre es sinnvoll diese von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen?
Beides ist möglich, wobei man sicherlich davon ausgehen kann, das Letzteres objektiv und verkaufsunabhängig ist. Im ersten Fall sollte man sowohl den Rechengang, wie auch das Ergebnis von einem neutralen Fachmann überprüfen lassen.
Die Verbrauchskosten sind dabei der zweite Schritt. Zunächst ist der tatsächliche Bedarf zu ermitteln. Der Verbrauch ergibt sich im Zusammenhang mit der gewählten techn. Lösung.
Ein Beispiel für Heizenergie: Für ein Gebäude KfW EH X wurde aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Baukörper, U-Werte etc.), dem Klimastandort und dem Nutzerverhalten ein Heizenergiebedarf von 6.000 kWh/a ermittelt. Hieraus würden folgende Verbrauchskosten resultieren (Wärmepumpe Strom 0,16 €/kWh; E-Gas 0,05 €/kWh):

Luftwärmepumpe (Jahresarbeitszahl =3,5) => 1.714 kWh/a => 275 €/a
Sole Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl=4,5) => 1.333 kWh/a => 213 €/a
Gasbrennwert Therme (JNG =0,85) => 7059 kWh/a => 353 €/a

Damit lassen sich dann die jeweiligen Investitionen bewerten.
Je höher der Bedarf, umso effektiver muß die Anlage arbeiten.
Bei Wärmepumpe sind die ermittelten Jahresarbeitszahl von großer Bedeutung. Hohe Arbeitszahlen sind jeweils jedoch nur erreichbar, wenn hierfür die entsprechend notwendigen Rahmenbedingungen vorhanden und eingehalten sind. Hierzu ist eine exakte Dimensionierung erforderlich, z.B. Heizlasten, Heizflächen, Hydraulik, Regelung etc..
Es kommt in der Praxis relativ häufig vor, dass in den Nachweisen teilweise Pauschalparameter verwendet werden (Schönrechnung), in der praktischen Umsetzung hiervon jedoch leider Nichts mehr zu bemerken ist. Folge schlechte (niedrige Jahresarbeitszahl) => höhere Verbrauchskosten. In nicht wenigen Fällen wird die zulässige Anlagenaufwandszahl deutlich überschritten und damit der beabsichtigte (gekaufte) Effizienzstatus des Gebäudes nicht erreicht. Mitunter werden sogar die Energieeinsparverordnung Anforderungen (z.B. Primärenergie) verletzt. Für Gasbrennwert gilt Vergleichbares für den JNG.
Ab 2009 sind Bauherren, durch entsprechend richtig formulierte Fachunternehmererklärungen besser geschützt.
...Welche Kenngrößen vom Haus bzw. Grundinformationen werden für die Verbrauchskosten veranschlagt?
Siehe oben!
...Kurz zur kfw:
Sehe ich das richtig, dass kein normaler Ziegel (Poroton, Liapor, etc.) ohne zusätzliche Dämmung die kfw-70 Vorgabe nicht schafft?
Der jeweilige Effizienzstatus wird durch die Gesamtheit des Gebäudes inkl. Anlagentechnik bestimmt, nicht durch ein einzelnes Bauteil (hier AW).

v.g.
 

€uro

... Selbstverständlich wäre es möglich, dass ein Energieberater die Berechnung prüft,..
Ein "Schnellkurs" zum Energieberater ist hierfür allein nicht ausreichend. Zusätzlich sollte ein entsprechendes Studium (TGA - Technische Gebäude Ausrüstung) vorhanden sein.
....aber da muss Dein GU die Daten und Berechnungen raus geben.
Welche Berechnungen? Meist liegen die mit Ausnahme des Nachweises überhaupt nicht vor bzw. sind nicht existent
...Ob er dies tut, wage ich zu bezweifeln
Der wäre definitiv und mit Sicherheit der falsche Vertragspartner.

v.g.
 
S

speer

@€uro,
vielen Dank für die ausführliche Beschreibung.
Das könntest du so 1:1 in ein Wiki übernehmen.

Speer
 
Zuletzt aktualisiert 18.10.2025
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