LRA erteilt Strafen beim Nicht-Entfernen vom Altbestand

4,70 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: LRA erteilt Strafen beim Nicht-Entfernen vom Altbestand
>> Zum 1. Beitrag <<

H

haydee

Wir haben gar nicht offiziell verkauft.

Schlimm waren die die Telefonterror veranstaltet haben oder auf der Baustelle aufgetaucht sind. Die haben in der Gemeinde immer wieder angerufen und wollten Kontaktdaten. Dann den Pfarrer, den Arzt und die Bank behelligt. Bekomme jetzt noch Puls wenn ich daran denke.
 
H

hampshire

Gut erhaltene Holzbalken lassen sich hingegen rel. gut verkaufen, trotz (oder Dank) Zeitspuren, hat mir unser Schreiner gesagt
Für Altholz gibt es einen guten Markt. Ein Altholz Händler wird alles en Gros bezahlabnehmen und sich über eine Weiterverkaufsmarge freuen.

Wenn die Frist ab Umzug zählt - ab wann ist man denn umgezogen? Ab amtlicher Bauabnahme? Den Termin hat man ganz gut in der Hand.
 
H

hanse987

Wenn ich es recht im Kopf habe hatten Bekannte (auch aus Oberbayern) auch die Sache mit der Bürgschaft für den Abriss.

Mit den Abriss selbst hatten sie etwas Zeit. Die kurzfristige Auflage war das Gebäude unbewohnbar zu machen und dafür mussten alle Fenster raus.
 
11ant

11ant

Die kurzfristige Auflage war das Gebäude unbewohnbar zu machen und dafür mussten alle Fenster raus.
Das ist ein guter Ansatz für ein klärendes Gespräch mit dem Landratsamt, worum es denen im Kern primär geht: soll vermieden werden, daß in der Summe aus neuem und nichtabgerissenem Haus die Grundflächenzahl ausgehebelt wird, oder haben die Angst vor einem ewig das Grundstück "zierenden" Abbruchhaus ?
Möglicherweise haben die ja schlechte Erfahrungen: daß jemand sein Haus neu gebaut hat und dann nach den Angeboten für eine Doppelgarage beschlossen hat, die Scheune einfach stehen zu lassen.
 
A

Altai

Lt Eingangspost sind die Abstandsflächen unterschritten, wenn Bestand und Neubau auf dem Grundstück stehen. Da es hierbei ja auch um Brandschutz geht, dürfte das der Grund für die Eile sein. Ich finde das dann auch im Grunde legitim.
 
Lucrezia

Lucrezia

Wenn die Frist ab Umzug zählt - ab wann ist man denn umgezogen? Ab amtlicher Bauabnahme? Den Termin hat man ganz gut in der Hand.
Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem wir unseren Umzug melden (anmelden muss man spätestens 2 Wochen vor Einzug). Das Hauptproblem stellt die Praxis dar: sobald die im neuen Haus aktiv ist, muss ich sie Bauamt und Gesundheitsamt melden.


Update : wir hatten einige Gespräche mit der Gemeinde ; unser Bürgermeister setzt sich für uns am LRA ein, damit wir eine fristverlängerung bekommen.
Sicher ist gar nichts, zumindest fühlen wir uns nicht allein.
Das Gespräch suchen und sich zeigen kann evt helfen
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben