Lucrezia
Hallo in die Runde!
Ich möchte mal diese Info posten, einerseits um Bauleute in einer ähnlichen Situation zu warnen, andererseits um eure Meinung zu hören.
Im selben Areal, wo unser neues Haus stehen wird, ist ein Altobjekt in dem wir noch wohnen. Auf dem Architektenplan steht auf dem Altobjekt bereits ein rotes "X", denn das neue Haus überschneidet an manchen Stellen die gesetzliche Abstandsgrenze (Grundstück, so wie beide Häuser, gehören uns).
Das Landratsamt hat uns einen Baubescheid ausgestellt, nachdem wir zwar bauen dürfen, das Altobjekt jedoch innerhalb einer Frist von 60 Tagen entfernen müssen -und wenn nicht, droht eine Strafe.
Auch müssen wir eine Bürgschaft in der Höhe von 15.000 € bei einer Bank veranlassen (auf unserer Kosten), für den Fall, dass wir das alte Haus nicht fristgerecht entfernen (dann wird es eben "zwangsentfernt" - wobei in diesem Fall weitere Strafen drohen).
Das alles widerspricht der mündlichen Information, die das Landratsamt vor ca. 6 Monaten unserem Architekten gab (und zwar, dass es nicht eilen wird, das Altobjekt zu entfernen).
Das scheint -zumindest in Oberbayern- ein ganz neues Vorgehen zu sein: weder Gemeinde, noch Architekten und Fachleute aus der Immobilienbranche wussten etwas davon.
Laut Rechtsanwalt ist es rechtlich zulässig und allg. üblich, wenn die Baubehörde zur Absicherung der Abrisskosten den Nachweis einer entsprechenden Bankbürgschaft verlangt. Er meinte aber auch, man könnte und sollte einen Antrags auf Fristverlängerung stellen.
Ist noch jemand in einer ähnlichen Lage (gewesen) ?
Ich möchte mal diese Info posten, einerseits um Bauleute in einer ähnlichen Situation zu warnen, andererseits um eure Meinung zu hören.
Im selben Areal, wo unser neues Haus stehen wird, ist ein Altobjekt in dem wir noch wohnen. Auf dem Architektenplan steht auf dem Altobjekt bereits ein rotes "X", denn das neue Haus überschneidet an manchen Stellen die gesetzliche Abstandsgrenze (Grundstück, so wie beide Häuser, gehören uns).
Das Landratsamt hat uns einen Baubescheid ausgestellt, nachdem wir zwar bauen dürfen, das Altobjekt jedoch innerhalb einer Frist von 60 Tagen entfernen müssen -und wenn nicht, droht eine Strafe.
Auch müssen wir eine Bürgschaft in der Höhe von 15.000 € bei einer Bank veranlassen (auf unserer Kosten), für den Fall, dass wir das alte Haus nicht fristgerecht entfernen (dann wird es eben "zwangsentfernt" - wobei in diesem Fall weitere Strafen drohen).
Das alles widerspricht der mündlichen Information, die das Landratsamt vor ca. 6 Monaten unserem Architekten gab (und zwar, dass es nicht eilen wird, das Altobjekt zu entfernen).
Das scheint -zumindest in Oberbayern- ein ganz neues Vorgehen zu sein: weder Gemeinde, noch Architekten und Fachleute aus der Immobilienbranche wussten etwas davon.
Laut Rechtsanwalt ist es rechtlich zulässig und allg. üblich, wenn die Baubehörde zur Absicherung der Abrisskosten den Nachweis einer entsprechenden Bankbürgschaft verlangt. Er meinte aber auch, man könnte und sollte einen Antrags auf Fristverlängerung stellen.
Ist noch jemand in einer ähnlichen Lage (gewesen) ?