LRA erteilt Strafen beim Nicht-Entfernen vom Altbestand

4,70 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: LRA erteilt Strafen beim Nicht-Entfernen vom Altbestand
>> Zum 1. Beitrag <<

Lucrezia

Lucrezia

@haydee danke, das könnte eine Idee sein!

@ Nordanney: es scheint tatsächlich rechtens und rel. "fair" zu sein, allerdings hatte das LRA diesen Sommer gemeint, wir könnten uns mit dem Abbruch ruhig Zeit nehmen. Diese Wendung finde ich nicht seriös.
 
H

haydee

Mit Verkauf sei Vorsichtig. Mir hat es gereicht und hatte recht schnell alles abgeblockt.
Ich laufe nicht durch alle Gebäude ob sich nicht doch noch ein schwarzer Lichtschalter findet oder lasse mich anpöbeln weil kein Strom mehr liegt. Ich soll doch froh und dankbar sein, das sie die Sachen kostenlos mitnehmen wollen.

Bekannte hatten sich vorher gemeldet und Sachen geholt das ging relativ problemlos. Für manche Sachen ist es wirklich Schade. Nur das wie?
 
Lucrezia

Lucrezia

Wir werden tatsächlich das Meiste verschenken (ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass nur Geschenktes "schnell weg ist". Hoffentlich klappt es auch bei den 2 Küchen im Haus!).
Gut erhaltene Holzbalken lassen sich hingegen rel. gut verkaufen, trotz (oder Dank) Zeitspuren, hat mir unser Schreiner gesagt
 
J

Joedreck

Dann kann der Schreiner sie ja direkt kaufen?
Ich würde wahrscheinlich ein oder zwei Termine machen für alle Interessenten. Und dann weg damit. Wie lang will man sich damit denn bitte aufhalten.

Und ja, Fristverlängerung beantragen.
 
H

HilfeHilfe

ja gut das mit der Frist kann ich nichts zu sagen. aber wegen der Bürgschaft macht es Sinn. Die wollen ja das es abgerissen wird. notfalls machen die es mit deinem Geld
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben