Landschaftsschutzgebiet Hausbrand

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Landschaftsschutzgebiet Hausbrand ?

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Haus3333

Wir würden gerne ein Bestandsobjekt kaufen, welches im Landschaftsschutzgebiet steht. Das Haus ist bis vor kurzem bewohnt gewesen. Jetzt haben wir gehört, dass man das Haus z.B. nach einen Brand nicht wieder aufbauen dürfte. Das wäre dann ja wie eine Zwangsenteignung?
Ist es auch so, dass der Staat immer ein Vorkaufsrecht hat? Hab die Informationen nur aus dem Internet.
Falls jemand ähnliches erlebt oder in Erfahrung gebracht hat, würde ich mich über ein Feedback freuen.
 
N

nordanney

Wir würden gerne ein Bestandsobjekt kaufen, welches im Landschaftsschutzgebiet steht. Das Haus ist bis vor kurzem bewohnt gewesen. Jetzt haben wir gehört, dass man das Haus z.B. nach einen Brand nicht wieder aufbauen dürfte.
Wo soll das stehen? Wäre mir neu.
Ist es auch so, dass der Staat immer ein Vorkaufsrecht hat?
Jein. Grundsätzlich wird bei jedem Verkauf die Gemeinde gefragt, ob sie ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben will. Hierfür braucht sie definierte Gründe. Und außerdem die finanziellen Mittel...
 
E

Escroda

Landschaftsschutzgebiet
... bedeutet (fast) immer Außenbereich. Baumaßnahmen - also auch ein Wiederaufbau - unterliegen dann planungsrechtlich §35 Baugesetzbuch. Schon der Eigentumserwerb durch nicht privilegierte Berufsgruppen kann unzulässig sein. Eine Zerstörung durch Brand ist eigentlich unkritisch (s. Absatz 4, 3.), jedoch könnte der Antrag auf Neubau Bedenken zur bisherigen Zulässigkeit aufwerfen, die dann der Eigentümer ausräumen muss. Die beweiskräftigen Unterlagen sollten dann nicht verbrannt sein.
Das wäre dann ja wie eine Zwangsenteignung?
Möglich, z.B. §35 Absatz 5 Satz 2 Baugesetzbuch:
Für Vorhaben nach Absatz 1 Nummer 2 bis 6 ist als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen
Ist es auch so, dass der Staat immer ein Vorkaufsrecht hat?
Nein. Es gibt aber verschiedene Gesetzesgrundlagen, die ein Vorkaufsrecht begründen können, z.B. §§24, 25 Baugesetzbuch oder §66 BNatSchG

Vor dem Kauf eines Objektes im Außenbereich sollte man sich umfassend über die Auflagen und Bedingungen informieren, also mindestens der Besuch der Baugenehmigungsbehörde, der Naturschutzbehörde und des Grundbuchamtes.
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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