Aber noch mal zur Steuerhinterziehung: Willo. Solange x von y Grünland erwirbt, welches zum Zeitpunkt des Kaufes Grünland im F Plan ist, ist da nichts, nichts hinterzogen. Wird dieses Land durch Umwandlung in Bauland später wertvoller und der Alteigentümer wird an dieser Wertsteigerung beteiligt, gehört das weder notariell beurkundet noch ist es für die Grunderwerbsteuer relevant. Wohl aber für die EKSt. des Y. Soweit. Karsten