Kündigungswirksamkeit in unserem Spezialfall

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D

dreamteam

Hallo die Träumer vom Eigenheim und die die bereits ihr Traum leben!

Was uns angeht - wir würden gerne wissen ob in unserem spezial Fall die Kündigung mit der Firma ... wirksam ist.

Und zwar sind wir, wie auch die Hunderte andere Bauherren, vom Unglück getroffen worden, dass die firma pleite (oder auch nicht) bzw. insolvent (oder auch nicht) ist. Auf jeden Fall möchten wir aus dem Vertrag aussteigen und mit einem Anderen bauen. Haben eine fristlose ausserordentliche Kündigung an die firma verschickt. Bis jetzt nur eine Bestätigung bekommen, dass unser Schreiben bearbeitet wird.

Kündigungsgrund an sich, konnten wir nicht nennen, da wir uns im folgenden Stadium befinden:

Wir haben der Baufirma die zwei ersten Raten überwiesen (rund 23000€) und von denen (nur) die Bauunterlagen bekommen (diese sind gerade beim Bauamt zur Genehmigung). Dass wir das Geld zurück bekommen (oder wenigstens ein Teil davon - die Bauunterlagen kosten beim besten Willen nicht 23000€) damit haben wir uns bereits abgefunden. Es geht uns nur um rechtlich korrekte Trennung mit der baufirma. Nach Baugesetzbuch scheint die Kündigung in Ordnung zu sein, die Firma hat von uns Geld (sogar mehr als geleistet) bekommen und somit darf sie keine Schadenersatz-Ansprüche mehr haben. Es wurde noch kein Bauzeitenplan für uns erstellt und keine Baufirmen genannt, die für uns tätigt sein sollten. Also die haben uns Bauunterlagen erstellt und wir haben für diese reichlich bezahlt - Ende der Geschichte.

Was meint ihr - ist das korrekt so?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
K

karliseppel

Also lieber Träumer...
das Wichtigste ist doch jetzt erstmal festzustellen, welcher Status Quo vorliegt!
1. Liegt eine Insolvenz vor? Checken: Insolvenzregister
2. Wie verhält sich euer Rechtsgeschäft mit diesem Vertragspartner und habt ihr ggf. noch
2a. Forderungen gegen diesen aufgrund einer Überzahlung oder
2b habt ihr ggf. noch Zahlungen zu leisten. (Ja, auch das ist mittlerweile denkbar, wenn ihr
einfach so, ohne Grund kündigt!)
Und deshalb ist es wirklich wichtig, dass ihr euch sofort auf die Socken macht und einen
Fachanwalt für Baurecht und/oder Vertragsrecht sucht und euch dort beraten lasst.

Und ohne den Fall in gänze zu kennen, kann euch da leider auch in einem Forum
nicht das blöde Gefühl im Bauch nehmen...

Auch wenn ich diesen Umstand niemandem wünsche und euch bedaure so ein Pech gehabt
zu haben. Es gilt jetzt das Richtige zu tun und nicht panisch ungerechtfertigte Kündigungsschreiben
herauszuhauen...

Viel Glück!
-ks
 
H

Häuslebauer40

Ganz so einfach ist das nicht. Kündigst Du als Bauherr den Vertrag, wird der vertraglich vereinbarte Werklohn abzüglich der ersparten Aufwendungen fällig. I.d.R. spricht man hierbei von ca. 5% der vertraglich vereinbarten Summe, wenn noch nicht großartig was geschehen ist, ABER, der BU kann auch eine andere Rechnung aufmachen, wenn er glaubhaft darlegt, weniger Aufwendungen erspart zu haben. Das Problem dabei: der BU ist in diesem Fall nicht beweispflichtig, sondern Du. Hast Du dir denn vor der Kündigung rechtlichen Rat beigezogen? So ne Kündigung von nem Haus-Werkvertrag kann recht teuer für den BH werden, wenn man da falsch rangeht...
 
B

Bauexperte

Hallo,

Und zwar sind wir, wie auch die Hunderte andere Bauherren, vom Unglück getroffen worden, dass die firma pleite (oder auch nicht) bzw. insolvent (oder auch nicht) ist.
Hürth?

Auf jeden Fall möchten wir aus dem Vertrag aussteigen und mit einem Anderen bauen...
Das Problem bei euch allen - unabhängig davon, ob Hürth stimmt oder nicht - ist, dass ihr zu Summen abgeschlossen habt, zu welchen ein seriöser Bauunternehmer nicht bauen kann. Ich weiß, wovon ich rede, habe aktuell 2 sogenannte Werkverträge auf dem Schreibtisch und komme bei genauer Kalkulation - wenn ich überhaupt jemals durch diese ganzen Papiere und deren jeweilige Gültigkeit durchsteige - auf gute TEUR 40 mehr; abseits dessen, daß punktuell die Statik im bisher abgelaufenen BV mißachtet wurde ... mit Abnicken eines SV :-(

Kündigungsgrund an sich, konnten wir nicht nennen, da wir uns im folgenden Stadium befinden: .... Also die haben uns Bauunterlagen erstellt und wir haben für diese reichlich bezahlt - Ende der Geschichte.
Du vergißt u.a. zu erwähnen, dass Du einen Werkvertrag unterschrieben hast, dessen Zahl auf dem Deckblatt nicht seriös eingehalten werden kann, einen Zahlungsplan unterschrieben hast, welcher jenseits von "Gut und Böse" anzusiedeln ist!

Dir kann keiner hier helfen - besagte Firma entscheidet - gefühlt - aktuell nach goodwill (oder auch Klugheit des gegnerischen Anwalts). Wenn Du bereits mehrere Mängelrügen mit Fristsetzungen formuliert und Dein Anwalt zusätzlich eine letzte Frist zum ordnungsgemäßen Baubeginn gesetzt hat ... könntest Du gute Chancen haben, aus dem Vertrag heraus zu kommen. OB dies allerdings bedeutet, daß Du Geld zurück erhältst, steht in den Sternen.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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