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ᐅ Küchenverkäufer möchte Restzahlung in Bar, möchte keine Überweisung


Erstellt am: 18.08.20 09:26

Musketier19.08.20 11:01
Ist das nicht auch etwas einseitig betrachtet? Mal ganz objektiv:
Hätte er den Griff berücksichtigt, hättest du die Blende/Leiste doch auch mit zahlen müssen? Warum also darum streiten?
Des Weiteren hat deine Nichtentscheidung und das nachträgliche Verändern deiner Frau vermutlich die Mehrstunden ausgelöst.
Sicherlich hätte er dich darauf hinweisen können, dass wenn du keine endgültige Entscheidung triffs und er weiterbaut und nachträglich nochmal alles verschoben werden muß, dann die entsprechenden Mehrstunden zu vergüten sind.

Im Übrigen sehe ich es auch so, dass du für Mängel nicht das komplette Geld einbehalten kannst, sondern nur einen angemessenen Betrag.
Wenn das mehrere Leute machen, dann ist es kein Wunder, wenn die Konten gepfändet sind.
Nur mal so als Denkanstoss.
tumaa19.08.20 11:20
Musketier schrieb:

Hätte er den Griff berücksichtigt, hättest du die Blende/Leiste doch auch mit zahlen müssen? Warum also darum streiten?

Nein , er hätte die Küche dann von von Anfang an verschieben können, ihm es beim Aufbau aufgefallen


Hätte er es nicht verändert, so hätten wir einen anderen Griff für die Terrassentür benötigt und wer hätte es zahlen müssen ?


Ich will auch nicht das ganze Geld einbehalten, sondern er muss die Silikonarbeiten ausbessern, er kriegt jeden Cent von mir.

Sein Konto wurde gepfändet, weil er mehrere Anzahlungen kassiert hat und keine Küchen geliefert hat.
tumaa19.08.20 11:42
Die Küche hat einen Anteil von ca. 4% meiner Gesamtkosten eingenommen...

Bzgl. Geld, war der Küchenbauer/Küchenverkäufer der einzige, der da Probleme gemacht hat.

Alle anderen Gewerke habe ihre Zahlungen pünktlich bekommen.
Hamburch19.08.20 12:12
ich verstehe gar nicht, dass du dich hier so rechtfertigen musst. Und dabei noch so geduldig bleiben kannst.
Du schützt durch deine Vorsicht nicht nur dich, sondern ggf auch Gläubiger. Also andere Kunden, Lieferanten usw.
Wenn so ein begründeter Verdacht besteht, würde ich mich wie weiter oben schon empfohlen auch mal an Verbraucherschutz und / oder Handwerkskammer wenden und fragen, wie du handeln solltest.
tumaa19.08.20 12:30
Hamburch schrieb:

ich verstehe gar nicht, dass du dich hier so rechtfertigen musst. Und dabei noch so geduldig bleiben kannst.
Du schützt durch deine Vorsicht nicht nur dich, sondern ggf auch Gläubiger. Also andere Kunden, Lieferanten usw.
Wenn so ein begründeter Verdacht besteht, würde ich mich wie weiter oben schon empfohlen auch mal an Verbraucherschutz und / oder Handwerkskammer wenden und fragen, wie du handeln solltest.

Ich bin dran ......die Handwerkskammer kann nur sagen: "Die Firma ist weiterhin aktuell"

Die Verbraucherzentrale ist erst morgen wieder erreichbar.
Joedreck19.08.20 13:18
Hamburch schrieb:

ich verstehe gar nicht, dass du dich hier so rechtfertigen musst. Und dabei noch so geduldig bleiben kannst.
Du schützt durch deine Vorsicht nicht nur dich, sondern ggf auch Gläubiger. Also andere Kunden, Lieferanten usw.
Wenn so ein begründeter Verdacht besteht, würde ich mich wie weiter oben schon empfohlen auch mal an Verbraucherschutz und / oder Handwerkskammer wenden und fragen, wie du handeln solltest.
Also geht es nur um "Rache". Es wird NIEMAND dadurch geschützt, der TE verhält sich schlicht vertragswidrig, wenn er überweist.
Menschlich gesehen ist jeder einzelne Punkt evtl. sogar nachvollziehbar. Rechtlich muss der TE allerdings den Vertrag einhalten. Für die Beseitigung der Mängel kann natürlich ein angemessener Betrag einbehaltenwerden. Der Rest ist zu zahlen. Und das in Bar. Sofern in den öffentlichen Bekanntmachungen kein Eintrag bzgl. einer Insolvenz bzw. einer drohenden Insolvenz zu sehen ist.
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