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ᐅ Küchenverkäufer möchte Restzahlung in Bar, möchte keine Überweisung


Erstellt am: 18.08.20 09:26

Musketier18.08.20 15:10
Dazu müsste aber auf der Plattform schon eine Bekanntmachung existieren, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt ist.
Solange das nicht geschehen ist, kann keiner von einer möglichen Insolvenz wissen.
Scout18.08.20 15:31
jein, da gibt es so einige Gerichtsurteile....
tumaa18.08.20 15:37
Musketier schrieb:

Dazu müsste aber auf der Plattform schon eine Bekanntmachung existieren, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt ist.
Solange das nicht geschehen ist, kann keiner von einer möglichen Insolvenz wissen.

Auch wenn das nicht mein Problem ist, der Typ ist einfach nicht sauber .......

Ich hatte sonst vor, einen Zeugen mitzunehmen und ihm das Geld geben.
kbt0918.08.20 19:57
Das Problem ist ja hier vielleicht auch darin zu sehen, dass aktuelle Unterlagen nicht genau die Firmierung hergeben, unter der evtl. eine Insolvenz angemeldet ist.

Mir fällt da kein so richtiger Ratschlag ein, denn ich sehe auch die Gefahr, dass ein Insolvenzverwalter irgendwann auf der Matte steht.
tumaa18.08.20 20:32
kbt09 schrieb:

Das Problem ist ja hier vielleicht auch darin zu sehen, dass aktuelle Unterlagen nicht genau die Firmierung hergeben, unter der evtl. eine Insolvenz angemeldet ist.

Mir fällt da kein so richtiger Ratschlag ein, denn ich sehe auch die Gefahr, dass ein Insolvenzverwalter irgendwann auf der Matte steht.

Danke dennoch !!!

Ich habe eben mit dem Verkäufer geschrieben, ich behauptete einfach ; "ich habe die Rechnung meinen Berater geschickt, die Rechnung soll nach Überprüfung überwiesen werden".

Er: wie besprochen, in bar , zudem hat sich meine Kontoverbindung seit Februar 2020 verändert


Ich: danke für die Info, sie können mir dann ihre Verbindung mitteilen

kein Reaktion anschließend....

Zudem sprach ihn noch auf Silikonarbeiten an, beim Muldenlüfter und Waschbecken, die Übergänge sind nicht ganz sauber , er behauptete, dass das bei Silikon passieren kann, da es setzen kann ...................und das nach 2 Tagen (ein Steinmetz machte mich darauf aufmerksam)

Die Abnahme erfolgte bereits .....doch ich zahle eh nicht vorher.
Joedreck18.08.20 20:32
Hab nachgeschlagen. Selbst wenn das Verfahren eröffnet ist und der Schuldner Leistung bringt ohne von dem Verfahren gewusst zu haben, gilt die Leistung.
Im Zweifel unterschreiben lassen, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist. Dann ist man spätestens raus.
insolvenzverwalterrechnung