ᐅ Küchenverkäufer möchte Restzahlung in Bar, möchte keine Überweisung
Erstellt am: 18.08.20 09:26
tumaa18.08.20 10:25
Pinkiponk schrieb:
Die Vereinbarung, dass Du bar bezahlst oder die Vereinbarung, dass die Summe überwiesen wird?dass die restliche Summe bar beglichen wird.
tumaa18.08.20 10:28
Scout schrieb:
Amtsgericht und Handelsregister-B?Amtsgericht ist Bad Oeynhausen (Status: aktuell , ist es aber nicht!)...Handelsregister-B weiß ich nicht
Pinkiponk18.08.20 10:31
tumaa schrieb:
dass die restliche Summe bar beglichen wird.Möchtest Du mal kurz beim Verbraucherschutz anrufen? Vielleicht können die Dir weiterhelfen.tomtom7918.08.20 10:39
Handelsregister-B muss im Impressum der Webseite stehen.
Zur Barzahlung... Stand bei uns im Vertrag bei Lieferung Bar an die Spedition. Ich wollte es auch nicht leider war das rechtlich so richtig.
Du kannst aber Summe x einbehalten bis zur Fertigstellung oder?
Zur Barzahlung... Stand bei uns im Vertrag bei Lieferung Bar an die Spedition. Ich wollte es auch nicht leider war das rechtlich so richtig.
Du kannst aber Summe x einbehalten bis zur Fertigstellung oder?
tumaa18.08.20 10:42
tomtom79 schrieb:
Handelsregister-B muss im Impressum der Webseite stehen.seit 6 Monaten steht da "Seite befindet sich im Aufbau"
tomtom79 schrieb:
Du kannst aber Summe x einbehalten bis zur Fertigstellung oder?500€ wurden von der Glasscheibe abgezogen ...die Sockel liegen bereits bei mir, müssen noch montiert werden.
cschiko18.08.20 10:47
Also das ist nur eine Laienmeinung und lässt sich so auch nicht genau festmachen, aber grundlegend könnte man folgendes ableiten:
- vereinbart ist Barzahlung
- du zahlst nun per Überweisung und das Geld wird gepfändet
- er tritt an dich heran und klagt zur Not auf die Erfüllung der Zahlung
Denn vertraglich vereinbart war eben die Barzahlung, auch wenn ich dein Motiv durchaus verstehe und gut finde. So könnte das nen Bumerang werden! Da wäre ich also sehr vorsichtig, denn nach Vertrag müsstest du bar zahlen. Es gibt bei Google da einen ganz spannenden Beitrag da geht es um Gehaltszahlungen und da hat das Gericht wohl entschieden das die Forderung nur erfüllt ist, wenn eben der gewünschte/vereinbarte Zahlungsweg gewählt wird.
- vereinbart ist Barzahlung
- du zahlst nun per Überweisung und das Geld wird gepfändet
- er tritt an dich heran und klagt zur Not auf die Erfüllung der Zahlung
Denn vertraglich vereinbart war eben die Barzahlung, auch wenn ich dein Motiv durchaus verstehe und gut finde. So könnte das nen Bumerang werden! Da wäre ich also sehr vorsichtig, denn nach Vertrag müsstest du bar zahlen. Es gibt bei Google da einen ganz spannenden Beitrag da geht es um Gehaltszahlungen und da hat das Gericht wohl entschieden das die Forderung nur erfüllt ist, wenn eben der gewünschte/vereinbarte Zahlungsweg gewählt wird.
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