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ᐅ Küchenverkäufer möchte Restzahlung in Bar, möchte keine Überweisung


Erstellt am: 18.08.20 09:26

Musketier18.08.20 11:59
Scout schrieb:

Für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren läuft, wird der Insolvenzverwalter aber auf erneute Zahlung pochen können. Zu Recht! Dann würdest du zweimal deine 10.000 zahlen dürfen...also schau, dass du die Handelsregister-B findest (sollte auf dem Geschätfspapier des Vertrages stehen) und frag zur not beim Amtsgericht nach
Für den Fall, dass das Insolvenzverfahren läuft und der Küchenbauer noch auftritt, als wäre nichts gewesen, dürfte sicher eher der Küchenbauer strafbar machen.
tomtom7918.08.20 12:00
Klar macht er sich strafbar aber das geld ist weg so oder so.
kati133718.08.20 12:06
Wenn das in der Schwebe ist, am besten am Tag der Küchenendmontage / Barzahlung noch mal prüfen ob ein Insolvenzverfahren läuft. In dem Falle würde ich dann mit Verweis auf das Insolvenzverfahren nicht an den Monteur zahlen.
Scout18.08.20 12:06
Exakt so.
Musketier schrieb:

Für den Fall, dass das Insolvenzverfahren läuft und der Küchenbauer noch auftritt, als wäre nichts gewesen, dürfte sicher eher der Küchenbauer strafbar machen.
ja, aber das interessiert den TE eher zweitrangig. Der Insolvenzverwalter (nochmals: falls vorhanden) wird das Geld ein zweites Mal verlangen.
Joedreck18.08.20 14:10
Scout schrieb:

Exakt so.

ja, aber das interessiert den TE eher zweitrangig. Der Insolvenzverwalter (nochmals: falls vorhanden) wird das Geld ein zweites Mal verlangen.
Da muss man sich doch vor schützen können. Wenn der TE sich vertragsgerecht verhält, sogar prüft, ob es ein aktuelles Verfahren gibt, wird es irgendwann doch eher fragwürdig ein zweites Mal zahlen zu müssen? Das Insolvenzrecht richtet sich doch nicht gegen den Kunden?
Scout18.08.20 14:40
Die Sache ist die, dass du als Schuldner des Betriebes bei Kenntnisnahme (dazu zählt auch das Wissen, dass die Firma gerade in der Schwebe hängt) dem Insolvenzverwalter deine Außenstände zahlen musst. Denn nur dieser kann sicherstellen dass die Gläubiger des Betriebes gleich ausgezahlt werden. Der Insolvenzverwalter ist im Verfahren die einzige Auszahlungs- und Einzahlungsstelle!

Und wenn der dann nach Monaten merkt, dass Tumaa noch 10 TE schuldig ist wird er sich die holen. Der ehemalige Geschäftsführer ist gar nicht mehr zum Empfang des Geldes berechtigt. Aber wenn das Geld beim GF dann schon weg ist schaut Tunmaa halt in die Röhre und zahlt doppelt, dem Insolvenzverwalter ist das wurst, der holt sich einfach einen Titel gegen Tumaa und aus die Maus. Wie Tumaa dann das Geld vom ehemaligen GF zurückholt ist ja nicht sein Bier.
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