ᐅ Küchenverkäufer möchte Restzahlung in Bar, möchte keine Überweisung
Erstellt am: 18.08.20 09:26
Scout18.08.20 09:47
Wenn sein Unternehmen bereits in der Insolvenz sein sollte wird es aber schwierig werden evt Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
Und wen du darüber bereits Bescheid weisst kann es gut sein dass der Insolvenzverwaltenrvon dir nochmals diese Summe holt (InsO §82, siehe auch BGH, Urt. v. 16. 7. 2009 – IX ZR 118/08 ) und du so erstmal doppelt zahlst- den Betrag, den du zuerst an den Küchenbauer gezahlt hattest, kannst du dir dann selber vom Pleitier wieder versuchen zurückzuholen. Viel Spaß dabei!
Und wen du darüber bereits Bescheid weisst kann es gut sein dass der Insolvenzverwaltenrvon dir nochmals diese Summe holt (InsO §82, siehe auch BGH, Urt. v. 16. 7. 2009 – IX ZR 118/08 ) und du so erstmal doppelt zahlst- den Betrag, den du zuerst an den Küchenbauer gezahlt hattest, kannst du dir dann selber vom Pleitier wieder versuchen zurückzuholen. Viel Spaß dabei!
Scout18.08.20 09:48
tumaa schrieb:
müssen wir probieren, da die Küche auch gewerblich genutzt wird.gibt es ein laufendes Insolvenzverfahren, ja oder nein? Oder was meinst du sonst mit "Ermittlungsverfahren"- gegen den Geschäftsführer?tumaa18.08.20 09:48
Scout schrieb:
Wenn sein Unternehmen bereits in der Insolvenz sein sollte wird es aber schwierig werden evt Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.Ein Mitarbeiter von ihm sagte, dass er Insolvenz ist ....ich rief gestern bei der Handwerkskammer an, dort ist nichts bekannt.
komisch .....
Scout18.08.20 09:49
Suche mit google nach "Insolvenzbekanntmachungen" und dann dort über das zuständige Amtsgericht und den Firmennamen ob etwas vorliegt.
tumaa18.08.20 09:49
Scout schrieb:
gibt es ein laufendes Insolvenzverfahren, ja oder nein? Oder was meinst du sonst mit "Ermittlungsverfahren"- gegen den Geschäftsführer?das Ermittlungsverfahren ist strafrechtlich....hat nichts mit Insolvenzverfahren zu tun
Flocko118.08.20 09:50
hört sich ja schon alles suspekt an