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ᐅ Klassische Stadtvilla mit Flachdach oder Doppelpultdach - Ideen?


Erstellt am: 10.07.2018 21:16

fullkehr 11.07.2018 17:28
11ant schrieb:
Was sind die blauen Linien - der Abstand der Carports von der Straße ? (das sieht so nach 5m aus)


Also 80+70 = 150 qm EG gesamt ergäben ziemlich treffsicher 90 qm im Dach über beidem, bei einem Satteldach.

Die blauen Linie ist ein wall der im Garten ist. zu diesem Wall muss ein abstand von 3 Meter gehalten werden. wie auch zur Straße oder zu Nachbargrundstücken.

90qm im Dach dann wenn der Kniestock direkt im 1 OG beginnt ? gibt es eine Formel für die Berechnung oder ist das ein erfahrungswert?

ypg 11.07.2018 17:48
Was darfst Du an Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl?
Steht auch im Bebauungsplan.
Ich dachte übrigens, die Anfahrt wäre woanders... NO ist doch super... ist doch so, oder?

ypg 11.07.2018 17:50
11ant schrieb:
Was sind die blauen Linien - der Abstand der Carports von der Straße ? (das sieht so nach 5m aus)


Also 80+70 = 150 qm EG gesamt ergäben ziemlich treffsicher 90 qm im Dach über beidem, bei einem Satteldach.


Wenn beide Sätze erfüllt sein sollen, kann man sie nicht wie eine Garage danebenstellen.

Außerdem paßt die obige Rechnung "klassisch" so wie die Faust auf´s Auge, daß jede Abweichung zu Verrenkungen führen würde, damit sie dennoch wieder stimmt.

Man kann einen Teil verputzen und den anderen verklinkern (oder umgekehrt) und vieles mehr.

So ist es. Außerdem reden wir hier von einer Einliegerwohnung und nicht von einem Zwei-Familien-Haus, die man mal trennen könnte bzw getrennt im Grundbuch stehen.

11ant 11.07.2018 17:56
fullkehr schrieb:
gibt es eine Formel für die Berechnung oder ist das ein erfahrungswert?
Geteilt durch Pi ergibt es "Daumen".
fullkehr schrieb:
90qm im Dach dann wenn der Kniestock direkt im 1 OG beginnt ?
Du meinst, wenn es keinen Kniestock gibt ?

90 sind 60% von 150. Das ist eine Faust(aufsauge)formel für Satteldach so ungefähr 35 bis 40° ohne Kniestock.
ypg schrieb:
Außerdem reden wir hier von einer Einliegerwohnung und nicht von einem Zwei-Familien-Haus, die man mal trennen könnte bzw getrennt im Grundbuch stehen.
Ja, aber die Einliegerwohnung mit der anderen Wohneinheit zu überbauen würde das nicht hindern.

ypg 11.07.2018 18:30
11ant schrieb:
...
Ja, aber die Einliegerwohnung mit der anderen Wohneinheit zu überbauen würde das nicht hindern.

Da sie aber als solches nicht zu sehen sein soll, muss man sie auch nicht fassadenmässig absetzen.

Wo ist denn das jetzt kompliziert, ein Haus zu bauen mit etwas mehr Volumen, wo im EG eine Einliegerwohnung abgeknapst wird?
kniestockeinliegerwohnung