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Gerddieter
Sehe ich auch so ist alles Beton oder ?Im Plan vom Keller ist keine halbe WW dargestellt.
Sehe ich auch so ist alles Beton oder ?Im Plan vom Keller ist keine halbe WW dargestellt.
Sehe ich auch so ist alles Beton oder ?
Die Rohbaufirma wurde nach Ausschreibung vom Bauträger gesucht und vermutlich wurde dort der günstigste genommen, so die Vermutung.
Dieser kann entweder keine Weiße Wanne liefern oder meint es wäre zeitlich nicht möglich. Ich vermute aber auch stark, das es zu spät bestellt wurde.
Du hast hier also einen Vertragspartner, der wohl eher Architekt als Maurer ist und schon den Rohbau nicht als eigene Bauleistung erbringt; der hat den Rohbau "zugekauft", und der diesbezügliche Sub macht für den geplanten WU-Keller (den er vermutlich selber voll zukaufen müßte) nicht den erträumten Preis, sondern bietet alternativ an, diesen selbst zu mauern. Darauf würde ich mich hier technisch gesehen bestenfalls für die talseitige Außenwand einlassen. Worauf Du rechtlich gesehen bestehen kannst, können wir nicht erkennen: worst Case hast Du "ein Stück Haus, so aussehend wir gezeichnet" beauftragt ...es handelt sich um einen GÜ.
... also schlimmer noch: "nimm´ mein Geld, und wenn Du gnädig bist, dann baue mir ein Haus dafür" ???Worauf Du rechtlich gesehen bestehen kannst, können wir nicht erkennen: worst Case hast Du "ein Stück Haus, so aussehend wir gezeichnet" beauftragt ...
Ganz bestimmt besser - aber mein Gefühl sagt mir, dass der TE schon sein wichtiges Etappenziel erreicht hat, wenn er überhaupt noch zu irgendeinem WU Keller mit diesem GÜ kommt.„WU-Keller“ wird von Bauherren (meist Laien) als Synonym verwendet.
Es wird hier unterschieden zwischen der Elementbauweise (Beton Fertigteile) welche vor Ort (Ortbeton) mit WU-Beton ausgegossen werden und dann gibt es die monolithische Bauweise bei der vor Ort eine Schalung erstellt wird welche im Anschluss auch mit WU-Beton ausgegossen wird.
...
Darum mein Rat: WU-Keller nicht in Elementbauweise nach WU-Richtlinie, sondern WU-Keller nach DIN in Schalungsbauweise. Wenn das vertraglich nicht so festgehalten wurde ist das erneut Spielraum (Finanziell, Langzeitrisiko) des Bauunternehmens zu Lasten des Bauherren.