ᐅ Jurahaus Grundriss - Frühe Projektphase
Erstellt am: 19.02.2024 11:04
K a t j a 19.02.2024 19:07
Ich lese aus dem Bauplan auch die "südseitig" maximal 7,80m Wandhöhe. Von daher bin ich mit bei , solange Ihr nicht was anderes als Ausnahmegenehmigung schriftlich bestätigt bekommt.
Bei Eurer Planerei solltet Ihr vielleicht die Garage mit einbeziehen. Diese muss ja zwangsläufig irgendwie unterbaut werden. Da ergeben sich zusätzlich Räume, die man mit Nutzen könnte.
Bei Eurer Planerei solltet Ihr vielleicht die Garage mit einbeziehen. Diese muss ja zwangsläufig irgendwie unterbaut werden. Da ergeben sich zusätzlich Räume, die man mit Nutzen könnte.
11ant 19.02.2024 20:05
familie_s schrieb:
Wir schreiben das Projekt nicht aus, da wir mit der Familie bauen.Restlos vom ersten Spatenstich bis zum Einzug alles nur mit Familie ? - und für Gotteslohn ?familie_s schrieb:
Bei einer Architektin waren wir inzwischen auch, dort waren wir auch ohne die Planungsversuche und wir haben uns bemüht, nichts von unseren bisherigen Plänen indirekt in unseren Anforderungen zu erwähnen. Wir sind gespannt, was dabei raus kommt. Sie hat schon mehrere Häuser in genau dem Stil entworfen, den wir uns vorstellen. Sie macht aber keine Eingabeplanung mehr, das müsste wiederum der Planer machen.Trotz Architektin extra für den Bauantrag noch einen Stempelaugust ?Selbst wenn sie im Ruhestand die Berufshaftpflicht schon gekündigt hat, wird ihr doch die "Approbation" *schmunzel* als Architektin nicht entzogen. Das Diplom bleibt gültig, und damit m.W. auch die Planvorlageberechtigung.
hanghaus2023 19.02.2024 21:12
familie_s 20.02.2024 09:05
kbt09 schrieb:
Lt. eurem Grundriss und den Hangangaben wäre der Zugang von Küche/Essen aber nicht ebenerdig.
Deshalb wären die Ansichten und Schnitte schon mal gut.Es müssten an der Ostseite Mitte ~35cm Höhenunterschied sein. Ich schau, dass ich die Schnitte zeitnah bekomme. kbt09 schrieb:
Wenn ihr eine Einliegerwohnung definiert (auch ohne Förderung), braucht ihr die Stellplätze, also nicht definieren.So der Plan familie_s 20.02.2024 09:10
11ant schrieb:
Restlos vom ersten Spatenstich bis zum Einzug alles nur mit Familie ? - und für Gotteslohn ?Ja, bis auf Heizung und Sanitär. Selbstverständlich haben die nichts herzuschenken, aber wir bewegen uns nicht im "marküblichen" Bereich. 11ant schrieb:
Trotz Architektin extra für den Bauantrag noch einen Stempelaugust ?
Selbst wenn sie im Ruhestand die Berufshaftpflicht schon gekündigt hat, wird ihr doch die "Approbation" *schmunzel* als Architektin nicht entzogen. Das Diplom bleibt gültig, und damit m.W. auch die Planvorlageberechtigung.Damit kenne ich mich nicht aus und vertraue da auf ihre Aussage. Hauptsache jemand macht die Eingabe. familie_s 20.02.2024 09:12
K a t j a schrieb:
Ich lese aus dem Bauplan auch die "südseitig" maximal 7,80m Wandhöhe. Von daher bin ich mit bei , solange Ihr nicht was anderes als Ausnahmegenehmigung schriftlich bestätigt bekommt.
Bei Eurer Planerei solltet Ihr vielleicht die Garage mit einbeziehen. Diese muss ja zwangsläufig irgendwie unterbaut werden. Da ergeben sich zusätzlich Räume, die man mit Nutzen könnte.Wir haben eine mündliche Zusage und würden mit den ersten Außenansichten zur Gemeinde gehen und uns hier nochmal absichern. Die Firsthöhe ist nicht begrenzt, wir haben einen Alternativentwurf mit 45° Satteldach, das wäre insgesamt sogar höher. Bei dem Entwurf brauchen wir aber Dachflächenfenster oder Gauben, was wir gerne vermeiden würden.
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