es ist ja eine ELW. Wenn die erlaubt sind, dann muss es doch eine Ausnahme geben, oder steh ich auf dem Schlauch?Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften sind bewusst nicht gewollt. Nur ELW, die etwa 1/3 der Fläche ausmachen, sind erlaubt
Kürzlich las ich hier, finde die Stelle leider nicht mehr, dass das Bauamt "verpflichtet" ist, für Beratungen zur Verfügung zu stehen. Insofern wäre es auch möglich, mit dem Bauamt einen Termin auszumachen und sie nach Vorschlägen zu fragen. Ich gehe davon aus, wenn es in dem Punkt "Tricks und Kniffe" gibt, kennen sie die und helfen Euch auch gerne weiter. Nehmt zu dem Termin dann am besten auch die Omi und das Kind mit; ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter dort Euch ernsthaft weiterhelfen wollen.Hallo,
Erst einmal möchte ich mich bedanken. Vielen Dank mit welcher Hilfsbereitschaft man hier empfangen wird. Anbei eine Skizze
Ein paar Infos:
Die hintere Baugrenze darf bzgl. Stellplätze nicht überschritten werden. Parkplätze im Vorgarten sind nicht erlaubt. Ausnahme: Häuser mit einer Wohnheit dürfen einen auf der Zufahrt vorgelagerten Parkplatz im Vorgarten haben.
Zu Häusern mit zwei Wohneinheiten steht nichts, da gilt dann die HBO, dass alle Stellplätze so liegen, dass kein weiter überquert werden muss.
Vielen Dank schon einmal!!
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