Hilfe zu Bauvertrag

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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TheTank

Es lag nicht an den Bodenverhältnissen sondern an der eingeordneten Höhe des Gebäudes zur Straße.

Nein es wurde vorher nicht über einen eventuellen Mehrpreis gesprochen. Sondern die haben den Schotter bestellt (keine 3 Angebote eingeholt), eingebaut und jetzt soll ich die Kosten tragen.

Auch habe ich gelesen, dass der AN bei Mehraufwand bis zu 10 % selbst tragen muss.
 
Musketier

Musketier

Ganz rechtens ist das eigentlich nicht. Ob er 5 oder 50 Stützen braucht, eine Pfütze mit Schotter auffüllt oder einen Steinbruch ist sein Problem. Hier liegt das Risiko beim AN.
Das ist falsch. Der Werkvertrag und die Bauleistungsbeschreibung ist ein Standardvertrag. Wenn davon abgewichen wird, weil aufgrund des Bodengutachtens der Boden tiefer als es die Bauleistungsbeschreibung hergibt ausgebaggert werden muß, die Bodenplatte verstärkt werden muß oder das Gebäude auf Wunsch vom TE höher gesetzt werden muß, dann hat das der Auftraggeber zu tragen.
 
H

HilfeHilfe

Es lag nicht an den Bodenverhältnissen sondern an der eingeordneten Höhe des Gebäudes zur Straße.

Nein es wurde vorher nicht über einen eventuellen Mehrpreis gesprochen. Sondern die haben den Schotter bestellt (keine 3 Angebote eingeholt), eingebaut und jetzt soll ich die Kosten tragen.

Auch habe ich gelesen, dass der AN bei Mehraufwand bis zu 10 % selbst tragen muss.
stehen in deinem vertrag die 10 % oder wie kommst du drauf ? Wenn es keinen "Kostendeckel" gibt müsstest du den kompletten Aufwand zahlen.

Ich habe mir in meinen Vertrag reinschreiben lassen bzw. ne schriftlich Nebenabrede gehabt vom Bauträger das alle Erdarbeiten und Grudnstücksanschlüsse im Preis sind.

Ein pfiffiger Bauträger kennt ja im Normalfall die Bodenverhätnisse
 
TRoettger

TRoettger

dass bei einem Pauschal-(fest)preis der Auftragnehmer die Kosten für Mehraufwand tragen muss
Der Grundsatz ist zwar generell richtig, aber das kann in jedem individuellen Vertrag dann auch noch einmal wieder ganz anders aussehen (je nachdem, welche konkreten Annahmen zugrundegelegt sind und zu welchen Bedingungen, denn auch in diesem Vertrag scheint es ja gewisse Einschränkungen zu geben, mit denen sich der Bauunternehmer von vornherein abgesichert hat). Darüber hinaus muss man auch immer berücksichtigen, welche Gründe zu dem Mehraufwand geführt haben, und selbst bei einer diesbezüglich getroffenen Vereinbarung, ob denn diese Vereinbarung im Einzelfall überhaupt wirksam ist (oft ist diese Frage relevant z.B. bzgl. Vereinbarungen zum Abwälzen des Bodenrisikos etc.). Es gibt hier recht viele Aspekte, die in solchen Fällen zu berücksichtigen sind, u.a. auch Zeitpunkt der Kenntnis des Mehraufwands etc., ist leider oft komplexer, als es auf den ersten Blick aussieht.
 
Y

ypg

....

Ich habe mir in meinen Vertrag reinschreiben lassen bzw. ne schriftlich Nebenabrede gehabt vom Bauträger das alle Erdarbeiten und Grudnstücksanschlüsse im Preis sind.

Ein pfiffiger Bauträger kennt ja im Normalfall die Bodenverhätnisse
Auch sehr pfiffig von Dir :)

Der Werkvertrag bezieht sich aufs Haus, in der Bauleistungsbeschreibung ist meist der Standard von Bodenaushub 30cm etc. angegeben.(Leistungsverzeichnis)

Wenn der Baugrund etwas anderes fordert, ist es dann bauseits zu bezahlen. Meist läuft so etwas dann aber "über" den Bauunternehmer, der ja eh den Tiefbauer bestellt hat.
So wird es gehandhabt, und so stehts auch in Deinem Vertrag.

Der Pauschalfestpreis bezieht sich auf das Stück vertraglich festgehaltene Haus, der Mehraufwand bezieht sich bauseits aufs Grundstück.


Es ist eben ein Unterschied, das gleiche Haus mit gleichem Vertrag entweder an der Elbe mit Hochwasser oder in Bayern auf einem Berg zu bauen. Der Mehraufwand von Deinem Grundstück musst schon Du bezahlen, anders herum wird es unlogisch. ;)


In aller Kürze Grüsse
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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