Kündigung Werkvertrag über einen Hausbau (bevor gebaut wird)

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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H

hirngespenst

Wie schon angemerkt wurde ist das nicht so einfach. Der Passus mit den gesparten Aufwendungen bezieht sich nicht nur auf das, was er schon gemacht hat, sondern auf alles was er noch gemacht hätte. Er muss/wird dir also nachweisen, dass er durch die Vertragskündigung keine Baustoffe kaufen muss und seine Arbeiter/Angestellten ggf. anders einsetzen kann, was am Ende übrig bleibt musst du rein rechtlich bezahlen. Das sind bei einem Einfamilienhaus sowas um die 10-20k würde ich schätzen. Das Rücktrittsrecht ist in der VOB geregelt, was du zu zahlen hast im BGB.
Das ist, was ich in Erfahrung bringen wollte und sicher auch dem einen oder anderen hier Hilfestellung genug sein könnte. Ob vor oder nach der Unterschrift.

Ich kann mich ja irren, aber ich kann hier gar kein Rechtsschutzbedürfnis erkennen. Du willst einfach aus einem für Dich nun unpassenden Vertrag einseitig raus. Rechtsschutz brauchst Du doch erst dann, wenn der Unternehmer mit seinen Forderungen den rechtlichen Rahmen "sprengen" sollte.
Das wird dann vermutlich auch der entsprechende Grund dafür gewesen sein. Gut zu wissen, danke!

Das Leben ist kein Wunschkonzert. Der Eintrag im Forum dient zunächst dazu, dass Dir geholfen wird und Du Informationen erhältst. Allerdings sind die Antworten eben auch für die wichtig, die sich auf ein Vorhaben vorbereiten und gerade nicht die Fehler machen, die hier offensichtlich passiert sind.
Versteht mich nicht falsch, ich wollte nicht, dass ihr mich aus der Blödsinn zieht, sondern eine fachkundige Aussage zu meiner Frage. Und wenn ich vorab eingestehe, dass ich bereits den und den Fehler begangen habe, bringen mir weitere Kopfschüttel-Antworten und Unverständnisse auf meinen Fehler bezogen gar nichts, denn das war nicht die Absicht meiner Frage. Zumal entsprechend gute Antworten gegeben wurden. Man bekommt hin und wieder den Eindruck, dass manch einer sich doch noch einmal kontraproduktiv darüber auslassen muss, wie dämlich andere doch sind. Evtl. um eigene private (?) Probleme zu überspielen? Jedenfalls gehört es genauso wenig in ein solches Forum.
Um dich zu beruhigen, ich betreibe seit sehr vielen Jahren mehrere Foren im Internet, allerdings völlig branchenfremd.

Wenn man keine Sachkunde hat, dann besorgt man sich welche. Das diese oft bezahlt werden muss, dass dürfte wohl auf der Hand liegen.
Durchaus richtig. Aber findest du nicht, dass der richtige Ansatz ist, sich erst einmal unabhängig in einem Forum wie hier zu erkundigen? Btw. habe ich bereits versucht juristischen Rat einzuholen, bin aber zunächst von abgekommen, weil, wie bereits beschrieben, meine Rechtsschutzversicherung hierbei nicht eintritt. Wäre es sonst nicht zu einer Lösung gekommen, hätte ich wohl ziemlich sicher die Taler investiert. Aber wer macht das schon, bevor man nicht einmal nachgefragt hat. Würde ich mich immer auf andere verlassen, könnten "andere" mit mir machen, was sie wollten. Das macht streng genommen jeder so, wenn ihr ehrlich zu euch seid.

Vielleicht kann der aktuelle Vertragspartner auch noch ein paar Lärmschutzverbesserungen möglich machen? Würde dann zwar einen Aufpreis kosten, aber eine Nachfrage schadet sicher nicht.
Guter Ansatz! Aber geschätzte 35.000 EUR Aufpreis plus Schallschutzgutachter, möchte ich möglichst verhindern - es sprengt einfach den Rahmen, dann muss ich eben sagen, dass ich es mir nicht Leisten kann. Leisten vielleicht schon, aber was kommt in 10 Jahren, wer weiß das schon.

Ein Zeitlimit ist in dem Vertrag nicht drin? So hatten Bekannte das, mit neun Monaten, die das Bauunternehmen Zeit hatte, ein Grundstück zu finden. Dann kann man das im Notfall aussitzen.
Ja, ein Jahr, also noch 9 Monate. Das Grundstück muss allerdings jetzt gekauft werden, sonst erhält natürlich jemand anderes die Kaufzusage. Von einer getrennten Finanzierung, also erst das Grundstück und später das Haus wurde uns mehrfach abgeraten.

Aktueller Stand:
Ich habe das Gespräch mit der Hausbaufirma gesucht und über unser Problem berichtet, schließlich hat man uns damals mehrfach auch mündlich zugesagt, dass wir auch jederzeit kostenfrei zurücktreten könnten - wenn auch, wie hier bereits geklärt, schriftlich nicht eindeutig geregelt. Das Gespräch mit unserer Ansprechpartnerin war sehr erfreulich. Man bedauert zwar, dass wir schlussendlich aus benannten Gründen nicht mit ihnen bauen können, geben uns aber die Möglichkeit, unseren Vertrag kostenfrei aufzuheben. Ihre Begründung ist, dass es weder in ihrem noch in unserem Interesse wäre, auf den Vertrag zu pochen, man möchte hier offenbar unzufriedene Kunden vermeiden.

Gerne würde ich das Unternehmen aus dem Berliner Umland benennen, weil wir nach wie vor sehr angetan sind und auch gerne mit ihnen gebaut hätten. Ich traue mich allerdings nicht, weil hier ja auch eher negativ auf die Schallschutzeigenschaften des Bauprinzips des Unternehmens eingegangen wurde. Ich möchte aber dazu sagen, dass es sich dabei offenbar um ein generelles Problem bei Fertighäusern zu handeln scheint. "Stein auf Stein"-Bauten haben an der Stelle geringere Probleme, wobei hier die Preise in Schallschutzgebieten, z. B. in der Nähe eines Flughafens, deutlich darunter liegen können. Wer dennoch Interesse an einer Empfehlung des Unternehmens hat, kann mich gerne privat anschreiben - wir sind gerne bereit unsere guten Erfahrungen mit der Firma zu teilen.
 
Y

ypg

... jederzeit kostenfrei zurücktreten könnten - wenn auch, wie hier bereits geklärt, schriftlich nicht eindeutig geregelt. Das Gespräch mit unserer Ansprechpartnerin war sehr erfreulich. Man bedauert zwar, dass wir schlussendlich aus benannten Gründen nicht mit ihnen bauen können, geben uns aber die Möglichkeit, unseren Vertrag kostenfrei aufzuheben. Ihre Begründung ist, dass es weder in ihrem noch in unserem Interesse wäre, auf den Vertrag zu pochen, man möchte hier offenbar unzufriedene Kunden vermeiden.
Dann wollen wir für Dich hoffen, dass Du auch kostenfrei im Sinne von "ohne Kosten" aus dem Vertrag herauskommst.
Ich denke, das wirst Du bei schriftlicher Kündigung Eurer Seite erfahren.
Es bleibt ja immer noch offen, dass kostenfrei eigentlich 'ohne Gebühren' bedeutet, der Passus für entgangene Gewinne ist ja dennoch schriftlich festgehalten. Wenn Ihr jetzt eine dicke Rechnung bekommt, dann wisst Ihr, wie dieses BU mit Ihren Kunden umgeht...

Halt uns auf dem Laufenden, wie die Sache für Euch endet, und denk daran, dass vor Setzung einer Unterschrift bei Unwissen lieber einen Sachverständigen zu Rate gezogen werden sollte. Das gilt auch für den nächsten Werkvertrag.

Gruss Yvonne
 
V

Voki1

Versteht mich nicht falsch, ich wollte nicht, dass ihr mich aus der Blödsinn zieht, sondern eine fachkundige Aussage zu meiner Frage.
Und auch das "Aus-der-Blödsinn-ziehen" wäre ja ganz OK und auch in Ordnung. Und es geht auch nicht um ein stereotypes Herumgequengel mit Besserwisserei, sondern auch darum, dass hier nicht der Eindruck entstehen soll, derartige Handlungen seien irgendwie schon in Ordnung so. Nur allzu leicht werden jedwede Verträge im Bereich um die Anschaffung von Wohneigentum einfach so unterzeichnet, obwohl man vom Inhalt überhaupt keine Ahnung hat. Oft wird die Bindungswirkung einfach unterschätzt. Hier gilt es wirklich vorzubeugen und das bedeutet, dass es eben bei solchen Konstellationen auch schon deutliche Worte geben muss. Ärgerst Du Dich halt zweimal.

Aber findest du nicht, dass der richtige Ansatz ist, sich erst einmal unabhängig in einem Forum wie hier zu erkundigen?
Jein. Ich finde eine Vorbefassung mit den thematischen Fragen und den webbasierten Hilfestellungsversuchen ganz in Ordnung. Aber verlässlich wird es nur dann, wenn der individuelle Fall auch individuell geprüft wird. In Verträgen reichen oft einzelne Worte aus, den eigentlichen Sinn vollständig umzudrehen. Liest sich oft prima, ist oft leider ungünstig für den ungeübten Verwender. Der ungeübte Verwender bist ... Du.

Ich habe das Gespräch mit der Hausbaufirma gesucht und über unser Problem berichtet, schließlich hat man uns damals mehrfach auch mündlich zugesagt, dass wir auch jederzeit kostenfrei zurücktreten könnten
Wer sagt, dass es möglich ist, der mag auch Schreiben, dass es möglich ist. Aber ja, es gibt auch diese Anbieter, die genau DIESEN Weg einschlagen und dann die Bindung entfallen lassen. Fragt sich nur, warum denn der Werkvertrag dann schon hat vereinbart werden müssen. Aber wenn es schlussendlich klappt, warum nicht? Das würde ich ziemlich gut finden. Die Erfahrung lehrt mich aber, dass zwischen der mündlichen Kulanz bei der tatsächlichen Inanspruchnahme solch eines Entgegenkommens die Erinnerung zu verblassen scheint. Hoffentlich ist das nicht auch hier so und es handelt sich nicht nur um ein Hirngespinst.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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