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ᐅ Einschätzung Bebaubarkeit großes Grundstück nach §34


Erstellt am: 17.02.17 00:04

11ant17.02.17 11:50
Bauvoranfrageverfahren während einer wartenden Kaufentscheidung sind natürlich so eine Sache. Ich sehe bebauungsplan vs. §34 immer zweischneidig: das eine kann einengender sein, dafür das andere schwammiger (und bei kleinkarierten Holzköpfen bedeuten, daß jedes Haus auszusehen hat wie ein Klon des Hauses des Bürgermeisters, nur die Bocciabahn und die Gartenzwerge darf man weglassen).
Bauprinzessin17.02.17 12:37
Die einzige Möglichkeit wirklich eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, ist lediglich die Möglichkeit einer Bauvoranfrage, wie schon gesagt wurde. Ob sich dann wirklich all eure Vorstellungen (Bauart, Höhe, Zaun etc) verwirklichen lassen, wird sich dann zeigen.
Ihr habt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, entweder ihr kauft jetzt das Grundstück und müsst ggf. den einen oder anderen Kompromiss eingehen, wenn ihr doch nicht all eure Wünsche verwirklichen könnt, oder ihr "verhandelt" mit dem Makler/Verkäufer, dass ihr erst noch eine Bauvoranfrage stellen wollte und erst dann kaufen möchtet. Ob der Verkäufer sich allerdings darauf einlassen wird, ist ungewiss.
Ihr müsst euch entscheiden, was euch das Grundstück mit der Lage wert ist, ggf. die eine oder andere Kröte zu schlucken oder nicht. Wirklich belastbar kann keiner von uns hier sagen, wie ihr bauen dürft und ob ihr euren Zaun so hoch bauen dürft etc.
Nordlys17.02.17 12:59
Die Zeit ist nicht. Mündlich nochmal Bauamt. Sagen wie es ist. Ich kann kaufen, will kaufen, will bauen, werde nicht tricksen, da soll kein Hochhaus hin, sondern xyz....ich weiss, Sie können mir jetzt nichts Rechtsverbindliches sagen, aber ich bitte Sie, machen sie mir Mut oder sagen sie mir: Finger weg. wird nix.
Jeder Beamte wird nun ein ehrliches Wort sagen. Jedenfalls jeder menschlich anständige Beamte. Und das sind die Meisten. Der Rest ist einfach Treu und Glauben....
11ant17.02.17 13:24
R.Hotzenplotz schrieb:
da er sein Mehrfamilienhaus Projekt am Ende nicht vom Bauamt genehmigt bekommen hat

Wenn Du die Ablehnungsbegründung in die Finger kriegen kannst, läßt sich daraus vielleicht schon etwas lesen. Ein Vorgängerbau ist ja auch ein Stück weit eine Orientierung: würde Dir, angenommen, eine Aufstockung der "Grundmauern" auf die gewünschte Gebäudehöhe an diesem Platz des Grundstückes schon zusagen, oder wird es für Dich wesentlich attraktiver, je mehr das neue Gebäude anders liegt als das Bestehende ?

Ich persönlich würde hier sehr wohlwollend prüfen, was man vom Bestandsgebäude mitnehmen kann, ibs. wenn es unterkellert ist.
R.Hotzenplotz18.02.17 09:52
Eine Aufstockung der Altsubstanz erscheint mir nach ersten Gesprächen nicht wirtschaftlich. Wir wollen es auch einfach absolut individuell haben und uns nicht an Maßgaben der alten Bebauung halten.

Aber ich kann natürlich auch nochmal an anderer Stelle nachfragen. Vielleicht ist ein GÜ auch für das Projekt nicht die richtige Adresse sondern ein kreativer Architekt muss ran? Bauen lassen kann man ja von einem GU.

Mir gefallen einige Häuser des Architekturbüros kirsch-architekten gut. Die kommen aus Köln. Googelt es mal; man darf ja hier nicht verlinken. Mit dem Stil könnte ich mich anfreunden.

Kirsch, Kirsch II und Heeger finde ich gut. Schmidt eigentlich auch, nur dass dort wohl oben zu wenig Grundfläche vorhanden wäre..... Bei Heeger wird das Problem sein, dass es zu viel Fläche für unser Vorhaben wäre. Aber vom Stil her super toll!
nightdancer18.02.17 12:44
Es ist immer von Vorteil einen Architekten zu haben, der ein gutes Verhältnis zum entsprechenden Bauamt hat und sowas mal vorab zu klären.
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