ᐅ Hauseingang EckGrundstück?!
Erstellt am: 24.07.2016 08:10
HilfeHilfe 25.07.2016 14:00
es beziehen sich doch viele darauf...............
was sagt den der Hausbauer dazu ? der sollte die gängigen Schritte zur Einholung dieser immens wichtigen Info doch kennen ? ( das meine ich nicht ironisch, man lebt auf Jahre in einem Haus)
was sagt den der Hausbauer dazu ? der sollte die gängigen Schritte zur Einholung dieser immens wichtigen Info doch kennen ? ( das meine ich nicht ironisch, man lebt auf Jahre in einem Haus)
Bauexperte 25.07.2016 14:00
Henrik0817123 schrieb:
Hä?? Ich habe doch einen Hausbauer. Einen festen Ansprechpartner. Der ist aber kein Architekt. Baut er mit Deinem Haus sein 1. Einfamilienhaus? Hat er vor Deinem BV noch nie einen Bebauungsplan gelesen?Henrik0817123 schrieb:
Ich will mich zusätzlich aber absichern damit es später nicht anders kommt und dann hat man das Grundstück gekauft. Dann geh zum Bauplanungsamt Grüße, Bauexperte
HilfeHilfe 25.07.2016 14:05
Henrik0817123 schrieb:
Hä?? Ich habe doch einen Hausbauer. Einen festen Ansprechpartner. Der ist aber kein Architekt. Ich muss mich auf seien aussagen verlassen wie z.B. "Ja das ist möglich". Ich will mich zusätzlich aber absichern damit es später nicht anders kommt und dann hat man das Grundstück gekauft. Und der zugewiesene Architekt für alle Feinheiten kommt leider erst nach Kauf über den Anbieter und Grundstück.kauf dir einen Bauleiter / Baubegleitung ein was nichts kost, ist nichts. ich denke wenn der Hausbauer einen Fehler macht kannst du uns nicht verklagen p Henrik du bist schon ein lustiger geselle.
Henrik0817123 25.07.2016 14:07
: die verweisen nur auf die Dokumente, wie weiter oben bereits geschrieben.
Cool, dass jeder hier nur was negatives in meinen Fragen sieht und immer wenn es einen Tipp gibt, so habe ich diesen bereits vollzogen, ich habe mit dem Amt gesprochen, ich habe die Pläne, ich habe einen festen Anbieter und demnach auch einen Ansprechpartner.
Dennoch bin ich der blöde.
Das Grundstück ist etwas speziell weil über eck und das geht auch für meinen Verkäufer - er ist immerhin Verkäufer und will den Hausvertrag unter Dach und Fach bringen - etwas über den Standard hinaus.
Ich will das Grundstück aber nicht kaufen wenn etwas vom Verkäufer und mir zusammen überlegtes warum auch immer doch nicht geht.
Das ist doch jetzt keine ungewöhnliche Anfrage für das Forum?!
Cool, dass jeder hier nur was negatives in meinen Fragen sieht und immer wenn es einen Tipp gibt, so habe ich diesen bereits vollzogen, ich habe mit dem Amt gesprochen, ich habe die Pläne, ich habe einen festen Anbieter und demnach auch einen Ansprechpartner.
Dennoch bin ich der blöde.
Das Grundstück ist etwas speziell weil über eck und das geht auch für meinen Verkäufer - er ist immerhin Verkäufer und will den Hausvertrag unter Dach und Fach bringen - etwas über den Standard hinaus.
Ich will das Grundstück aber nicht kaufen wenn etwas vom Verkäufer und mir zusammen überlegtes warum auch immer doch nicht geht.
Das ist doch jetzt keine ungewöhnliche Anfrage für das Forum?!
Bauexperte 25.07.2016 14:19
Lieber Henrik,
sei mir bitte nicht böse, aber ....
Wenn Dir "Dein" Verkäufer die hier im Raum stehende, simple Frage nicht beantworten kann, solltest Du Dir - meine Meinung - einen anderen und vor allem kompetenten Anbieter suchen!
Grüße, Bauexperte
sei mir bitte nicht böse, aber ....
Henrik0817123 schrieb:... mit diesem Satz bestätigst Du die alte Weisheit, daß jeder Pott seinen Deckel findet.
Das Grundstück ist etwas speziell weil über eck und das geht auch für meinen Verkäufer - er ist immerhin Verkäufer und will den Hausvertrag unter Dach und Fach bringen - etwas über den Standard hinaus.
Wenn Dir "Dein" Verkäufer die hier im Raum stehende, simple Frage nicht beantworten kann, solltest Du Dir - meine Meinung - einen anderen und vor allem kompetenten Anbieter suchen!
Henrik0817123 schrieb:natürlich nicht; es macht die Summe Deiner Beiträge hier, welche eine gewisse Unbelehrbarkeit zu Tage fördern.
Das ist doch jetzt keine ungewöhnliche Anfrage für das Forum?!
Henrik0817123 schrieb:Du kannst die Lage der Hauseingangstüre frei wählen; bei jedem BV, welches eine freistehende Bebauung oder Doppelhaushälfte-Bebauung vorsieht! Bei einer Reihenhausbebauung geht das nur bei den Eckhäusern! Das Bauamt interessiert sich nicht dafür, ob Du auf direktem Weg in Dein Einfamilienhaus gehst oder erst eine Runde ums Haus drehst
Es ist nirgendwo explizit beschrieben zu welcher Straße der Hauseingang sein soll oder dass er da sein muss wo der Vorgarten eingezeichnet ist.
Grüße, Bauexperte
RobsonMKK 25.07.2016 14:25
Hallo Henrik,
wenn der Verkäufer nicht mit seinen Kollegen klären kann ob das realisiert werden kann, dann solltest du überlegen ob dein Verkäufer nur den schnellen Abschluss will.
Wir "plagen" uns mit ähnlichen Fragen, unsere Verkäuferin nimmt solche Sachen auf und bespricht sie mit dem eigentlich Bauunternehmer und dessen Leuten. Das ist ehrlich gesagt das mindeste was ich erwarte (zumindest wenn man schon signalisiert hat das man miteinander will).
Gruß
Robin
wenn der Verkäufer nicht mit seinen Kollegen klären kann ob das realisiert werden kann, dann solltest du überlegen ob dein Verkäufer nur den schnellen Abschluss will.
Wir "plagen" uns mit ähnlichen Fragen, unsere Verkäuferin nimmt solche Sachen auf und bespricht sie mit dem eigentlich Bauunternehmer und dessen Leuten. Das ist ehrlich gesagt das mindeste was ich erwarte (zumindest wenn man schon signalisiert hat das man miteinander will).
Gruß
Robin
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