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ᐅ Hauseingang EckGrundstück?!


Erstellt am: 24.07.2016 08:10

Henrik0817123 24.07.2016 08:10
Hallo,

Wir haben ein Eckgrundstück reserviert und haben auch einen Lageplan sowie die textlichen Festsetzungen erhalten. Alle anderen Häuser in diesem Bereich stehen schon und alle haben ihren Hauseingang zur südlichen Straße. Unser Grundstück ist jedoch das äußerste mit einer Süd- und Weststrasse. Die Vorgärten sind überall Richtung Süden eingezeichnet.

Es ist nirgendwo explizit beschrieben zu welcher Straße der Hauseingang sein soll oder dass er da sein muss wo der Vorgarten eingezeichnet ist. Ich denke mal, das so etwas vorgegeben sein könnte in diesen Dokumenten - wir dann aber Frei sind mit dem Hauseingang bzw. auch Zufahrt und der "offenen" Seite des Grundstücks?

Maria16 24.07.2016 10:32
Wo die Haustüre hinkommt, dürfte den Ämtern egal sein.
Aber in einem Bebauungsplan wird oft geregelt, wo die Garage hin muss und ggf. Welche Firstrichtung sie haben muss - ob das in deinen Unterlagen zu finden ist, müsstest du halt mal nachlesen oder deinen Planer prüfen lassen.

Von diversen Vorgaben kann man eine Befreiung prüfen lassen, wenn man Garage oder Firstrichtung unbedingt anders braucht - das müsste man dann aber mit dem Bauamt (und ggf. dem Baulastträger der Straße) klären.

Wastl 25.07.2016 08:58
Willst du nur deine Haustüre verlegen, oder die komplette Erschließung des Hauses? Die Gemeinde kann dir durchaus vorgeben, ob du dein Grundstück von der westlichen Straße befahren darfst oder nicht. Bekommst du dann die Hausnummer / Anschrift von der südlich. Straße oder von der westlichen? Das wird im Normalfall im Bebauungsplan festgehalten,...

Henrik0817123 25.07.2016 09:35
Naja - wie ich sagte steht nichts dergleichen im Bebauungsplan. Da geht es nur um Vorgarten und Höhe der Hecken usw. Nichts wegen Eingang. Zu Garage und Stellplatz gibt es klare Regelungen aber auch nichts in Bezug auf 2 Straßen oder so. Der Plan ist ja für sehr viele Grundstücke gültig, daher auch nicht spezifisch auf dieses Eckgrundstück.

Wastl 25.07.2016 09:48
D.h. es gibt im Plan selber keine Kennzeichnung wo der Bauraum für die Stellplätze / Garagen ist? Dann kannst du eventuell Glück haben. Ruf mal beim Bauamt an und frag da nach.

HilfeHilfe 25.07.2016 10:04
Henrik0817123 schrieb:
Naja - wie ich sagte steht nichts dergleichen im Bebauungsplan. Da geht es nur um Vorgarten und Höhe der Hecken usw. Nichts wegen Eingang. Zu Garage und Stellplatz gibt es klare Regelungen aber auch nichts in Bezug auf 2 Straßen oder so. Der Plan ist ja für sehr viele Grundstücke gültig, daher auch nicht spezifisch auf dieses Eckgrundstück.

der Henrik wieder hast du keinen Architekten der dir über die schulter schaut ?
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