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ᐅ Haus auf Grundstück ausrichten: Nord-Süd / Ost-West, was beachten?


Erstellt am: 19.03.22 21:27

ypg19.03.22 23:58
Bienenwabe schrieb:

davon würde ich jetzt mal ausgehen, aber gutes Detail für die Liste... ^^
der Beauftragte der Gemeinde war hier sehr offen und hat gesagt, man will den Leuten hier keine Steine in den Weg legen.
Wenn auch das geklärt ist, dann probiert es mit einigen Optionen. Aber nicht so, wie oben zu sehen, sondern auf Millimeterpapier. Das kann man kaufen oder auch ausdrucken. Arbeitet mit maßstabsgerechten Schablonen für 2 Stellplätze bzw Carport/Garage. Beachtet dabei die Regeln der Landesbauordnung und Bebauungsplan. Von Euren Versuchen (bitte dann auch gleich das andere Haus mit Stellplatz einplanen) Fotos machen, um sie zu vergleichen.
gutentag20.03.22 08:02
Hilfreich ist ein Plan wo mind. eine Abmessung vorhanden ist. Falls kein Bebauungsplan, dann sollte man einen Plan von der Umgebung haben. Ist das Grundstück am Hang?

Seid Ihr Eigentümer des Grundstück?


Ist eventuell ein Doppelhaus eine Option für die Zukunft?
Bienenwabe21.03.22 16:37
so, ich habe heute nochmal bei der Gemeinde angefragt.
Das Grundstück ist teilbar, das Nachhbargrundstück wurde z.B. geteilt. Außerdem befindet sich im Baugebiet so ziemlich für jede Abweichung vom Bebauunsgplan ein Besipiel was Geschossanzahl, Dachausrchtung etc... betrifft. Es stehen dort Einfamilienhäuse, Doppelhäuser, und Mehrfamileinhäuser. Das Landratsamt hat sich in der Vergangenheit in der Regel an die Entscheidungen der Gemeinde gehalten.

Das Grundstück gehört uns, es sind knapp 1200 m2. rund 35m breit und 35/30m lang.

Doppelhaus wäre eine Option aber freistehend wäre besser.

Grundfrage ist aber dennoch, ob man bei der Planung des Grundrisses eher mal mit Variante Nord-Süd oder Ost-West anfangen sollte um gute Lichtverhältnisse zu haben.
11ant21.03.22 16:48
Bienenwabe schrieb:

Das Landratsamt hat sich in der Vergangenheit in der Regel an die Entscheidungen der Gemeinde gehalten.
Das ist ein löbliches, aber nicht selbstverständliches Verständnis des Subsidiaritätsprinzips ;-)
Bienenwabe schrieb:

Außerdem befindet sich im Baugebiet so ziemlich für jede Abweichung vom Bebauunsgplan ein Besipiel was Geschossanzahl, Dachausrchtung etc... betrifft.
Mit welchem "planerischen Willen" wurde der Bebauungsplan dann überhaupt aufgestellt: Gebühren für Befreiungen einzunehmen ?
kbt0921.03.22 19:01
Wie wahrscheinlich wird denn ein zweites Haus auf dem Grundstück? Je wahrscheinlicher, desto mehr muss man das zweite Haus mit einbeziehen.
Und, man sollte vielleicht auch Photovoltaik berücksichtigen.

Egal wie man teilt, das werden ja dann Grundstücke von 15 bis 17 m Breite, da muss man halt auch an die Abstandsregeln denken, die auch dann einzuhalten sind.

Und ein bisschen mehr Übersicht, wie die Häuser auf den Nachbargrundstücken stehen, auch die Garagen und Terrassen, wäre hilfreich.

Was wird planunten rechts mit dem kleinem Sondergrundstück symbolisiert?
Bienenwabe21.03.22 20:44
hier ist nochmal ein etwas größerer Ausschnitt. Das Sondergrundstück rechts unten gehört seit Jahrezehnten einer Energiefirma als Option für den Bau einer Trafostation. Das kleine Grundstück gegenüber (westlich) ist ein Spielplatz.
Das zweite Haus ist momentan eher unwahrscheinlich, aber da könnte der Nachwuchs in der Zukunft ggfs mal bauen.
Im Untergeschoss würden wir gern möglichst viel offene Fläche haben und da ist gerade die Hauptfrage ob man lieber eine Lange Nord und Südseite hat oder eben Ost-West. Für Photovoltaik ist ersteres natürlich günstiger aber gibt es noch andere Aspekte die wir gerade nicht sehen?

Wir haben das Ganze auch schon im Maßstab 1:100 ausgedruckt und legen jetzt Pappkärtchen aber die Grundfrage der Ausrichtung ist noch nicht gelöst.
Das Problem würde sich ja vermutlich auch stellen, wenn es die Option Zweithaus nicht gäbe.

Lageplan einer Siedlung: Parzellen und Straßenverlauf mit Gebäuden; Maße 35 m, 30 m.
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