Günstiges kleines Haus mit Keller, 100m2

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Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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11ant

11ant

Gibt es zu dem zitierten Punkt, dass der Architekt umso mehr verdient je mehr Geld er verschwendet, hier im Forum Lösung-Erfahrungen?
Die HOAI - die man nicht zwingend anwenden muß - sieht von ihrer Grundkonstruktion her vor, daß das Honorar bei einem aufwendigeren Projekt höher ausfällt - so weit, so gut. Und, daß die Baukosten (und zwar die Ist-Kosten) dabei ein wesentlicher Hilfsmaßstab für diese Aufwendigkeit sind. Das ist unschön für den Bauherren. Aber die Abhilfe ist nicht kompliziert: man kann mit dem Architekten ein niedrigeres Grundhonorar und einen Bonus für den Grad der Budgeteinhaltung vereinbaren.

Wie ich an anderer Stelle schon´mal schrieb: ein Architekt ist kein Notar. Sondern er darf offen dafür sein, seine Honorarordnung nur als Empfehlung bzw. Orientierung auszulegen, und erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile einbeziehen. Budgettreue ist aus meiner Sicht ein sehr wesentliches Bauherreninteresse.
 
A

Alex85

Die Fragestellung des Thread-Erstellers interessiert mich auch sehr.

Gibt es zu dem zitierten Punkt, dass der Architekt umso mehr verdient je mehr Geld er verschwendet, hier im Forum Lösung-Erfahrungen? Der Architekt ist ja auch nur ein Mensch, freiwilligen Verzicht kann man kaum verlangen.
Dein Zitat des TE sowie deine eigene Aussagen beinhaltet die grobe Fehlannahme, der Architekt würde das Geld ausgeben. Das stimmt nicht, nur der Bauherr tut dies. Wenn du den goldenen Wasserhahn willst, dafür ein Angebot bekommst und dies beauftragst, ja, dann steigen die Baukosten und das Architektengehalt, das daran gekoppelt ist, ebenso. Es ist aber nicht der Architekt, der undiszipliniert ist, sondern der Bauherr. Also mal schön an die eigene Nase packen.
Im übrigen trackt der Architekt natürlich das Budget und sollte darauf hin weisen, wenn eine Übertretung droht. Wenn der Architekt mitteilt, 40€/qm für Fliese ist im Budget und du suchst die für 60€ aus, tja...

Die Aussagen von @11ant wundern mich ein bisschen.
Meiner "damaligen" Recherche zum Thema HOAI ergab nämlich, dass diese sehr wohl anzuwenden ist, bindend. Festpreise sind danach möglich, dürfen aber nicht unter dem Mindestsatz liegen, sonst ist die Vereinbarung ungültig und eben der Mindestssatz anzuwenden! Einfach mal nach googeln.
Edit: Einfach mal Wikipedia zur HOAI lesen - es ist eine verbindliche Verordnung des Bundes, die für alle damit gedeckten Tätigkeiten zwingend anzuwenden ist. Welche Möglichkeiten siehst du, dies zu umgehen @11ant?
 
11ant

11ant

Es ist aber nicht der Architekt, der undiszipliniert ist,
Jein. Manche Architekten sind Phantasten und Künstler, denen ziemlich egal ist, mit welchen Verrenkungen der Statiker ihre Luftschlösser überhaupt baubar macht und dergleichen. Außerdem kann man z.B. Regiestunden regelrecht "einbauen".

Bzgl. der HOAI: ich bin kein Jurist oder sonst welcher Spezialist für dieses Regelwerk. Ich halte es auch für von den Größenordnungen her praxisgerecht und empfehle keineswegs, den Architekten zum Discounter machen zu wollen. Es gibt schließlich auch Berufshaftpflichten, deren Absicherung ebenfalls einen verläßlichen Maßstab braucht. Im Ergebnis will ich auch nicht dazu anstiften, daß der Architekt "billiger" werden soll. D.h. das Honorar unter Berücksichtigung des von ihm beeinflußbaren Teils der Kostendisziplin soll gar nicht den unteren Richtwert unterschreiten. Im Idealfall ist eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente ja so bemessen, daß eine Besserleistung mehr "bringt" als eine Schlechterleistung "schadet". Die Grundidee solcher Vergütungen habe ich sogar in von Architekten verfaßten Ratgebern gelesen; von fertigen Musterverträgen dazu allerdings noch nicht gehört. Wo da welches Komma hin muß, damit es ordnungskonform ist, da wäre ich also überfragt.
 
Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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