Grundstücksübertragung - wie machen wir es am geschicktesten?

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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Dr Hix

Dr Hix

Ist es möglich so eine Grundstücksübertragung in einen Teil "Schenkung" und einen Teil "Verkauf" zu trennen?
Sollte generell möglich sein. Sollte dein Bruder dir nämlich z.B. das gesamte Grundstück (zu) günstig verkaufen, macht das Finanzamt meines Wissens auch nix anderes als die Differenz zum "angemessenen" Preis als Schenkung zu deklarieren und entsprechend (höher) zu besteuern.
Im besten Fall könnte es also sogar klappen das Grundstück zum symbolischen Preis von einem Euro zu verkaufen und das Finanzamt einfach im Nachgang regeln zu lassen. Damit würdet ihr dann vermutlich sogar noch Notargebühren sparen ;-)

Das wiederum sollte eure Steuerberaterin aber genau wissen.
 
Climbee

Climbee

Vielen Dank für die Beiträge.

Kurze Klarstellung:

Ich verdiene nicht schlecht, aber 2.100€ sind für mich keine "Peanuts", sorry. Deswegen hänge ich hier Hirnschmalz rein. 2.100€ sind kein Betrag den ich mal eben aus der Portokasse nehme ohne es zu merken.

Nach Aussage der Steuerberaterin ist es möglich in Schenkung" und "Tausch" zu trennen. Und das glaube ich der auch; die hat da kein pers. Interesse, da Freundin der Familie die uns so unterstützt. Ich kenne sie als sehr versierte und gute Steuerberaterin mit eigener Kanzlei. Daher glaube ich ihr, was sie mir sagt (hat sich dafür auch extra nochmal durch diverse rechtl. Auslegungen gekämpft).

Verkauf unter Wert wird wie eine "Gemischte Schenkung" steuerrechtlich gewertet und wie hier schon bereits genannt: die Differenz zwischen niedrigerem Kaufpreis und realem Kaufpreis wird als Schenkung deklariert und entsprechend versteuert. So doof sind die im Finanzamt auch nicht, da würde ja jeder unter Preis verkaufen um die Steuer zu umgehen.

Wir wollen ja auch nicht "bescheißen" sondern die bestehende Gesetzeslage nur in der für uns günstigsten Variante nutzen. Und diesbezüglich haben wir leider vom Notar überhaupt keine Beratung bekommen. Also in Form von: "können Sie so oder so machen. Vorteil hier ist xy, Nachteil vz. Vorteil der zweiten Variante ist ab, Nachteil cd. Jetzt müssen Sie entscheiden, was ihnen wichtiger ist." So hätte ich mir das vorgestellt, aber so ist es leider nicht gewesen. Wir sind aus der Kanzlei raus und hatten eigentlich die Zusage, daß es so, wie besprochen, umgesetzt wird (Schenkung und Tausch/Verkauf - wir haben dem Notar den Vorschlag vorgelegt, den wir mit der Steuerberaterin ausgearbeitet hatten) um jetzt einen Vertragsentwurf in den Händen zu halten, in dem das eben nicht so umgesetzt wurde. Und das mit dem unbestimmten Gefühl, daß der Notar sich die Sache halt lieber einfach macht, was ja nur uns Kosten verursacht. Er kriegt ja das Gleiche.
 
Nordlys

Nordlys

zu yosan: Du sagst Hä, was ist Hinterziehung?
Du kaufst unser Haus für 100. Lt. Vertrag. Gibst mir aber 100 offiziell plus 200 heimlich in bar. Was hat es gekostet? 100? 300? Auf was hast Du Steuer gezahlt? 100 oder 300? Was hast Du also getan? Hinterzogen oder steuerlich gestaltet?

zu Climbee. Woran scheitert der Tauschweg ggf. mit etwas Wwertausgleich? das ist doch steuerlich auch günstig und einfach. K.
 
Climbee

Climbee

Tausch wird steuerlich wie Kauf bewertet; ist also völlig egal wie das heißt. Wir "verkaufen" ja auch nicht wirklich, aber der Wert muß eben für die Steuer genannt werden.
Real zahlt weder mein Bruder mir etwas noch ich ihm.
 
Y

Yosan

Du kaufst unser Haus für 100. Lt. Vertrag. Gibst mir aber 100 offiziell plus 200 heimlich in bar. Was hat es gekostet? 100? 300? Auf was hast Du Steuer gezahlt? 100 oder 300? Was hast Du also getan? Hinterzogen oder steuerlich gestaltet?
Dann haben wir aneinander vorbei geredet. Ich meinte ja, dass eben NICHT mehr gezahlt wird, als offiziell im Vertrag steht, also, dass ich dir tatsächlich nur 100 gebe.
 
Nordlys

Nordlys

zu climbee Leider hast Du recht, die Bestimmungen aus dem Landtausch in der Landwirtschaft gelten bei Euch leider nicht.....doof.

zu yosan: ok
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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