Grundstücksschenkung! Wie steueroptimiert vorgehen?

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11ant

11ant

Auch eine Interessante Sichtweise. Der Beschänkte bekommt aber 3 Grundstücke von 3 Eigentümern. Da muss auf alle Fälle ein Fachmann mal mit drüber schauen.
Keine interessante Sichtweise, sondern ist so. Schenkungssteuer zahlt der Beschenkte, nicht der Schenker. Den Freibetrag gibt es also auch für den Beschenkten. D.h. die Schenkung löst beim Beschenkten erst einmal eine Veranlagung zur Schenkungssteuer aus; dann wird geschaut, wieviel ist es denn; dann wird geschaut, wieviel Freibetrag wurde im zu betrachtenden Zeitraum bereits in Anspruch genommen; war das Null, kann also der ganze Freibetrag abgezogen werden; der Rest ist zu versteuern. Den Freibetrag gibt es je Beschenktem in m.W. zehn Jahren einmal. Ob die Summe der jetzigen Schenkungen vor dem Freibetragsabzug aus einer oder mehreren Schenkungen zusammenkommt, ist nicht relevant - und von wievielen Schenkern ebenso nicht. Was Du von Tante Trude letztes Jahr geerbt hast, zählt mit und mindert den Freibetrag für die jetzige Schenkung von Onkel Otto.
Dann wird dir aber nichts vom Haus gehören, wenn dir nichts vom Grundstück gehört.
Das ist wiederum eine interessante Frage für den Steuerberater: ob man bei Gütergemeinschaft / Zugewinngemeinschaft / gemeinsamer Veranlagung das Grundstück für sein Haus von seiner Ehefrau erbpachten kann
Ansonsten lautet die Empfehlung: "Pianistenthread" https://www.hausbau-forum.de/threads/haus-auf-Grundstück-der-eltern-erbschaftsprobleme.33972/
 
R

RotorMotor

Auf Haufe kann man ein Beispiel finden, wo Oma und Opa ein Grundstück an den Enkel verschenken.
Hier wird der Freibetrag 2x angewendet. Also je einmal pro schenkendem.
 
Climbee

Climbee

Na dann dürfte das ja aufgehen. Ich würde die Tochter aus dem Spiel lassen, die erbt eh und bei Trennung wird das noch komplizierter. Teilt das unter euch auf, wie gesagt, prozentual nach dem, was jeder letztendlich zum Hausbau incl. Grundstück beiträgt und macht euch nach dem Berliner Testament gegenseitig zum Alleinerben. Die Tochter erbt es und problemlos, wenn da nicht weitere höhere Werte vorhanden sind ist ein normales Einfamilienhaus unter dem Freibetrag für Kinder. Aber falls ein Partner stirbt und ihr euch nicht gegenseitig als Alleinerben einsetzt, erbt dann auch das Kind und schwubbeldiwupp kannst du über Dein Haus nicht mehr allein entscheiden.
 
O

Octrineddy

@11ant Da es ja nach verschiedenen Verwandtschaftsgraden auch verschieden viel Freibetrag für den Beschenkten / Erben gibt, kann dein Modell so nicht passen. Es ist so, wie u.a. @rick2018 hier darstellt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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