Grundstücksschenkung! Wie steueroptimiert vorgehen?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Climbee

Climbee

Kaufst du deiner Frau und Tochter dann die Hälfte des Grundstücks ab oder sollst Du gar nicht im Grundbuch stehen? Da würde ich nämlich schon drauf bestehen, wenn ich gemeinsam ein Haus baue, zumindest anteilig (also sie bringt das Grundstück mit ein und gemeinsam baut ihr ein Haus, dann wird ihr insgesamt ein größerer Prozentsatz vom Grundstück gehören als dir und so könnte ihr das abbilden, was jeder eingebracht hat).
Und dann könnten die Tanten und Onkelz ja auch dir was schenken, das ist ja der gleiche Freibetrag.
 
S

sammycm

Du weisst aber schon, dass dieses Forum ein Hausbauforum ist und keine Rechtsberatung? Ich würde auch nicht in einem Elektroniker-Forum danach Fragen, wie man einen Kragen näht, nur weil meine Nähmaschine auch Elektronik verbaut hat.

Ein Steuerberater wäre da die passende Anlaufstelle.
Ich weiß, dass man überall und jederzeit mit allem rechnen soll, aber sei Dir versichert, dass ich mit den hier aufgezeigten Meinungen nicht zum FA renne und sage "...aber die im Hausbau-Forum ham´ das so gesagt..."

Sollte es im Elektroniker-Forum aber ein Unterforum geben, in welchem Elektriker Hemden besprochen werden (das waren die mit verschiedener Spannung auf jedem Knopf) dann würde ich mich fast trauen zu fragen, ob denn jemand schon Erfahrungen sammeln konnte beim Vernähen eines Kragens.

Und danke für den Tipp mit dem Steuerberater. Ich glaube da frage ich auch mal...

Und sonst herzlichen Dank für die konstruktiven Beiträge. Ist jetzt kein täglich Brot diese Konstellation, aber doch auch nicht so abwegig....
 
S

sammycm

Kaufst du deiner Frau und Tochter dann die Hälfte des Grundstücks ab oder sollst Du gar nicht im Grundbuch stehen? Da würde ich nämlich schon drauf bestehen, wenn ich gemeinsam ein Haus baue, zumindest anteilig (also sie bringt das Grundstück mit ein und gemeinsam baut ihr ein Haus, dann wird ihr insgesamt ein größerer Prozentsatz vom Grundstück gehören als dir und so könnte ihr das abbilden, was jeder eingebracht hat).
Und dann könnten die Tanten und Onkelz ja auch dir was schenken, das ist ja der gleiche Freibetrag.
sehe ich fast auch so. Da sind wir noch am hin und herwürfeln, wie groß denn der Grundstücksanteil wird. Prinzipiell war initial angedacht, dass alles an meine Frau geht. Das ist aber so ein Prinzipien Ding.
 
S

sammycm

Meines Erachtens nein: der Freibetrag gilt je Beschenktem (als Summe der empfangenen Schenkungen innerhalb von m.W. zehn Jahren), aber nicht auch je beteiligtem Schenkenden.

Meines Wissens ja, siehe oben, und das Kind ist ja auch minderjährig erbfähig, wobei Vermächtnisse und Schenkungen gleichbehandelt werden.
Ceterum censeo, in Deutschland werde viel zu wenig an Stiftungen gedacht.
Auch eine Interessante Sichtweise. Der Beschänkte bekommt aber 3 Grundstücke von 3 Eigentümern. Da muss auf alle Fälle ein Fachmann mal mit drüber schauen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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