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ᐅ Grundstücksnutzung für Doppelhaus bzw. Doppelhaushälften


Erstellt am: 09.04.20 23:37

11ant08.05.20 14:54
mwinkelm schrieb:

Ich gehe davon aus, dass wir keine zwei Vollgeschosse bauen dürfen, sondern nur 1 oder 1,5. Denn keines der Nachbargebäude hat 2 Vollgeschosse.
Vergleiche das geplante Gebäude mit dem bestehenden, im Hinblick auf die Baumasse. Wenn der Betrachter dann den Eindruck gewinnen muß, der Begriff des Doppelhauses sei als Verdoppelungshaus interpretiert worden, fügt es sich in jedem Fall signifikant weniger dezent ein. Ein Beispiel für einen m.E. fragwürdigen Fall findest Du gleich um die Ecke hier im Forum: https://www.hausbau-forum.de/threads/Neubau-dh-Hanglage-in-Hessen-Feedback-zum-Grundriss.34729/
mwinkelm08.05.20 22:56
Escroda schrieb:

Auf was sich das Einfügungsgebot bezieht, steht im Gesetz schon genau
Habe den Zaunpfahl gesehen, kannst aufhören zu winken Danke hiermit für die Zusammenfassung, das ist sehr hilfreich!
Escroda schrieb:

Was willst Du denn anders machen als die Nachbarn?
Uns geht es eigentlich nur darum dem Dachgeschoss einen möglichst hohen Kniestock zu verpassen, damit man da Raum gewinnt und die Schrägen eben nicht so sehr in den Räumen stören.
Steven schrieb:

Für mich ein Nogo!
Wir hatten bei unserem ersten Beratungsgespräch bei einem Fertighausanbieter auch eine Planung mit integrierter Garage. Bei einer Haushälftenbreite von 6,76m war das allerdings eher ungünstig aus meiner Sicht. Allerdings waren wir da noch nicht so clever nach einer Hausverbreiterung zu fragen. Bei einem späteren Anbieter haben wir das Thema Hausverbreiterung mal angesprochen und da schlugen 90cm mit 26k extra zu buche. Es wäre auf jeden Fall eine Option, wenn man eh nicht so viel Platz im Keller benötigt. Da müssen wir noch mal recherchieren und überlegen, was wir wollen und uns wichtig ist.
11ant schrieb:

Vergleiche das geplante Gebäude mit dem bestehenden, im Hinblick auf die Baumasse.
OK, machen wir das mal:


Lageplan eines Baugrundstücks Nr. 1069 an der Straße mit umliegenden Parzellen.


Wobei ich hier von einer Grundfläche von 7 Meter Breite x 10 Meter Tiefe für eine der neuen Haushälften ausgehe, was man im Bedarfsfall auch noch erhöhen kann, da es das Grundstück ja durchaus zulässt. Von der Größe des Hauses her wird es also im Straßenbild keinen großen Unterschied machen.

Um die Glaskugel mal mit Bildern zu befüllen, das hier ist das Bestandshaus:


Straßenansicht: Beige Haus mit Dachgauben, Garage, Straße; links eine Straßenlampe und Garten davor.

Zweistöckiges Wohnhaus mit dunklem Satteldach und Dachgauben, umlaufender Hecke davor.


Enge gepflasterte Passage zwischen weißer Wand und rauer Wand, am Ende Treppe nach oben.

Graue, verschmutzte Außenwand mit verziertem schwarzen Metalltor, Pflasterweg und Treppe.


Außenansicht eines Gebäudes mit weißer Schindelverkleidung, grünem Treppengeländer neben Stufen.

Schmaler gepflasterter Weg am Haus, rechter Garten mit Beeten und blauen Tonnen.


Grüner Garten am Hang mit Nachbarhäusern und Blick auf Hügel im Hintergrund.


Der aktuelle Keller / das Untergeschoss ist sehr niedrig, da komme ich mit meinen 1,86m Körpergröße mit dem Kopf fast an die Decke. Das würde also schon mal etwas nach oben gehen. Was für eine lichte Deckenhöhe ist da angebracht, wenn in diesem Geschoss auch der Eingangsbereich sein soll, so um die 2,35m?

Ebenfalls das aktuelle Dachgeschoss ist recht niedrig. Insgesamt würde das Haus also vermutlich ein bisschen (sagen wir 1m) höher werden als das jetzige. Da das Grundstück sozusagen in einer kleinen Senke liegt (die Straße geht links und rechts davon leicht nach oben) würde man bei einer Erhöhung mit den Nachbargebäuden vielleicht in der Höhe gleichziehen, aber nicht zwingend höher werden.

Aus meiner subjektiven Sicht würde sich auch eine kleinere Dachneigung wunderbar einfügen.
kaho67409.05.20 07:14
Escroda schrieb:



... unterliegt nicht dem Einfügungsgebot
Versteh ich das richtig? Wenn jemand nach §34 baut und alle Häuser ringsum Satteldach in rot haben, dann kann ich trotzdem davon ausgehen, dass ich ein schwarzes Walmdach bauen darf, da es nicht dem Einfügungsgebot unterliegt?
Escroda09.05.20 07:21
mwinkelm schrieb:

Um die Glaskugel mal mit Bildern zu befüllen, das hier ist das Bestandshaus:
Ja, mit Bildern kann man sich ein Bild machen.
Hab' mich in der Umgebung mal was umgesehen. Planungsrechtlich ist das ja Kraut und Rüben, was Dir sehr entgegenkommt. Kannst ja fast machen, was Du willst, solange Du die Trauf- und Firsthöhen der direkten Nachbarn nicht überschreitest.
mwinkelm schrieb:

so um die 2,35m?
Nee. Im Neubau sollten es schon 2,50m sein, bei zwingenden Gründen, die ich hier nicht sehe 2,40m.
mwinkelm schrieb:

Aus meiner subjektiven Sicht würde sich auch eine kleinere Dachneigung wunderbar einfügen.
Die Dachneigung ist ja kein direktes Kriterium nach §34, allerdings ergibt sie sich indirekt über die maximalen Trauf- und Firsthöhen. Da es aber Maximalwerte sind, kann man variieren, nach erster Einschätzung hier sogar recht großzügig.
kaho674 schrieb:

Versteh ich das richtig? Wenn jemand nach §34 baut und alle Häuser ringsum Satteldach in rot haben, dann kann ich trotzdem davon ausgehen, dass ich ein schwarzes Walmdach bauen darf, da es nicht dem Einfügungsgebot unterliegt?
Ja. Wenn's der Gemeinde wichtig ist, muss sie eine Gestaltungs- oder Stadtbildsatzung erlassen.
kaho67409.05.20 07:24
Dein linker Nachbar sieht höher aus auf den Bildern. Oder täuscht das?
Escroda schrieb:

Kannst ja fast machen, was Du willst, solange Du die Trauf- und Firsthöhen der direkten Nachbarn nicht überschreitest.
Von wo misst Du da? Die Straße scheint nach links leicht anzusteigen, oder?

Das es so hangig ist, hatte ich nicht mitbekommen.
Escroda09.05.20 07:41
kaho674 schrieb:

Von wo misst Du da?
Ja, da kann man drüber streiten, ob man die absoluten Höhen über NHN vergleicht oder die relativen zu einem Bezugspunkt. Bei letzterem kann man auch wieder streiten, ob man das Gelände am Haus nimmt oder die Straße oder die Mitte der Grundstücksgrenze. Da §34 aber nur ein grober Maßstab ist, kann die Genehmigungsbehörde eine vernünftige Planung mit einem schlüssigen Nachweis des Einfügens aber kaum ablehnen.
Wenn man sich die Gebäude in der Parallelstraße mal ansieht, ist das hier auch nicht zu erwarten. Aber selbst die nähere Umgebung mit dem zurückliegenden Haus auf dem direkten Nachbargrundstück, zwei Grundstücke weiter ein Zweigeschosser, hundert Meter entfernt mehrere Häuser mit flacher Dachneigung, Anbauten mit Flachdächern und überall Dachaufbauten verschiedenster Art. Die Befürchtung allzu großer Einschränkungen hätte ich hier nicht.
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