Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?

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Tolentino

Tolentino

Achso die Klausel war bei mir drin. Also, dass, sollte es nicht zum Notariellen KV über das konkrete GS kommen, der Bausbauvertrag nichtig ist.
Diese Klausel hilft aber nicht unbedingt bei der Beurteilung des Finanzamts bzgl Grunderwerbsteuer (einheitliches Vertragswerk).
 
Musketier

Musketier

Also hattet ihr in Wahrheit den Bauvertrag auch schon vor Grundstückskauf unterzeichnet?
Mir ging es hauptsächlich um den Punkt, dass man uns ja offenbar zu diesem Schritt zwingen will, obwohl aus meiner Sicht ein reiner Planungsauftrag genügen sollte und dann der Rest erst nach Grundstückskauf unterschrieben wird.
Ich sage nix ohne meinen Anwalt. (wobei das mittlerweile schon fast verjährt ist.)

Bei uns zog sich der Grundstückskauf sehr lange hin, weil das Baufeld noch erschlossen werden mußt, verschiedene Grundstücke zusammengeführt und dann wieder in über 50 Grundstücke parzelliert werden mußte. Der Winter ging aber bis tief in den April und bei der Grundstückszusammenführung gab es noch Differenzen mit einem angrenzenden Nachbarn wegen rund 1m² auf dem der Nachbar eine Mauer gesetzt hatte. Das zog sich dann auch, bis sich darauf geeinigt wurde, dass der eine m² verschenkt wurde und das ganze dann weitergehen konnte.

Für uns war klar, mit wem wir bauen und wir hatten dann schon recht viele Termine vorher und hatten schon recht detailliert geplant (zumindest dachte ich das zu dem Zeitpunkt).
Der grobe Plan und das Angebot lagen vor. Irgendwann wollten die aber verständlicherweise eine Unterschrift.

Bei uns hatte der Vertriebler unseres Hausbauers etwas die Hand auf den Filetstücken im Baugebiet, weil er den Grundstücksverkäufer gut kannte. Wir waren also eher an den selbständigen Vertriebler, als an die Hausbaufirma gebunden. Wir hätten zu dem Zeitpunkt auch jederzeit noch das Grundstück wechseln können und mit einer anderen Baufirma bauen können.
Trotzdem war ich umso mehr bemüht, dass alles ordnungsgemäß bei der Beurteilung zur Grunderwerbsteuer aussah. Wir haben daher mit mehreren Baufirmen gesprochen und uns Angebote erstellen lassen. Ich habe Artikel im Städtischen Amtsblatt dokumentiert, die Hinweise auf das neue Baugebiet darstellten, so dass man darüber auf das Grundstück aufmerksam wurde usw.
 
H

HeißerWai

Vielen Dank für den Input! Ich hatte gerade nochmal die Gelegenheit, den Grundstückseigentümer zu sprechen, und habe direkt die Aussage bekommen, dass es keinen Anbieterzwang für den Hausbau von seiner Seite gibt. Er hatte sogar volles Verständnis für meine Zweifel, jetzt schon einen Hausvertrag abzuschließen.
Somit werde ich einigermaßen selbstbewusst dem Verkaufsberater die Pistole zurück auf seine Brust setzen und ihn vor die Wahl stellen - nur Planungsvertrag oder gar kein Vertrag. Mal sehen wie er reagiert...
 
B

BananaJoe

Somit werde ich einigermaßen selbstbewusst dem Verkaufsberater die Pistole zurück auf seine Brust setzen und ihn vor die Wahl stellen - nur Planungsvertrag oder gar kein Vertrag. Mal sehen wie er reagiert...
Und - wie hier auch schon von anderen geschrieben - solltest du sicherstellen, dass in dem Planungsvertrag ausdrücklich festgehalten ist, dass die Pläne DIR zustehen, auch wenn du nicht mit diesem Unternehmen bauen solltest. Auch hier gilt: ausdrücklich, nicht abspeisen lassen mit "das müssen wir nicht reinschreiben, das versteht sich ja von selbst"...
 
11ant

11ant

Zum einen sollen wir einen Planungsauftrag (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) unterschreiben. Das soll 4000€ kosten, die bei Abschluss eines Hausbau-Vertrags wieder gutgeschrieben werden. Soweit i. O. aus meiner Sicht, da wir deutliche Änderungen vom Standard-Entwurf haben wollen.
ABER, zusätzlich sollen wir auch gleich den Hausbau-Vertrag mit unterschreiben? Dieser basiert auf der Bau-und Leistungsbeschreibung des Standard-Hauses, ergänzt um zusätzliche Ausstattung die wir gerne reinnehmen wollen. Allerdings vom Grundriss, Fensterflächen etc.noch weit weg von dem, was wir uns vorstellen (dafür ja eigentlich der Planungsauftrag?).
Es gibt ein Rücktrittsrecht, falls die Finanzierung “nachweislich nicht möglich“ ist. Laut Verkaufsberater gelte das automatisch, falls wir uns gegen den Kauf dieses konkreten Grundstücks entscheiden würden (da ohne Grundstück keine Finanzierung).
Somit werde ich einigermaßen selbstbewusst dem Verkaufsberater die Pistole zurück auf seine Brust setzen und ihn vor die Wahl stellen - nur Planungsvertrag oder gar kein Vertrag.
Da Du das Grundstück noch garnicht sicher in der Tasche hast, finde ich es übertrieben, daß Du den Raketenstartknopf schon so voll durchdrückst. Chill´ mal - Ungeduld hat noch nie etwas beschleunigt. Ich rate Dir also auch deshalb entschiedenst davon ab, jetzt schon so glühend dringlich planen zu wollen. Im übrigen solltest Du den Anbieter, mindestens aber das bisher fokussierte Grundmodell wechseln.
da wir deutliche Änderungen vom Standard-Entwurf haben wollen.
Lese ich als lautes Warnsignal. Die nähere Spezifikation
basiert auf der Bau-und Leistungsbeschreibung des Standard-Hauses, ergänzt um zusätzliche Ausstattung die wir gerne reinnehmen wollen. Allerdings vom Grundriss, Fensterflächen etc.noch weit weg von dem, was wir uns vorstellen
bestätigt das auch qualitativ.
Es ist ein Evergreen in den Top Ten der "Sachen, die man NIEMALS tun sollte" - Germany: twelve Points - eine de facto Individualplanung auf einem Katalogmodell aufzusetzen !
Denn das ist ein Schuß, der in mehrfacher Hinsicht gewaltig nach hinten losgeht. Details siehe die Beiträge von @R.Hotzenplotz (übrigens: weshalb sehen wir hier bislang noch keinen Thread mit dem Deines Erachtens umzubasteln geeigneten Kataloghaus und Deinem ausgefüllten Fragebogen ? - näheres dann in jenem Thread).
Erstens solltest Du nicht so viel Verständnis für die Haltung der Hausbaufirma ("Sie muten uns eine umfangreiche Umplanung zu, auf deren Aufwand wir nicht sitzen bleiben möchten") aufbringen. Und zweitens meiner Ansicht nach obendrein auch Seriösitätszweifel daraus ableiten, daß man Dir überhaupt eine faktische Individualplanung als scheinbare Anpassung eines Katalogmodells anbietet, welches mehr oder weniger nur als Value Added Grundriss-Organspender dient. Daß das ein sauteurer Quatsch mit Soße wird, wissen die nämlich mindestens so gut wie ich, und machen das auch bestimmt nicht zum Erstenmal. Jeder anständige inhabergeführte GU nähme Dich in einem solchen Fall mal in ein ernstes Gespräch unter Pastorentöchtern.
Aber Du bist auch nicht der Einzige, der sich von einem "ach, da müssen wir ja eigentlich nur die Fenster tiefer machen" Grundriss schon so verstanden fühlt, daß er meint, dieser Anbieter müsse der richtige sein :)
 
11ant

11ant

Klang es bislang für mich so, als gehe es um ein global an sich unzweifelhaft baureifes Grundstück in einem erschlossenen Baugebiet, das lediglich noch nicht im Sinne seiner beabsichtigten Parzellierung durcherschlossen sei, da es dazu noch an der "verteilenden" Stichstraße nebst darunter liegendem Stromgaswassertelefon mangele, so stellt sich mir die Lage nun in https://www.hausbau-forum.de/threads/grundstueckskauf-an-spaetere-bebaubarkeit-knuepfen.37713/page-2#post-463761 grundlegend anders dar: nämlich, daß wir hier die ganze Zeit über des Kaisers nicht vorhandenen Bart reden - nämlich in Gestalt eines Feldes, welches nur mit einem Teil in ein §34-Baugebiet hineinragt - wenn auch immerhin so, daß das künftige Grundstück des TE zu 40% Baulandzone ist :-(
Allein die Formulierung
vorbehaltlich "naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen"
weist hier darauf hin, daß da noch ein dickes Brett zu bohren ist (und ich ehrlich gesagt keinen Bänker sehe, der einem bei diesem Warten auf Godot das Händchen halten will). Die vorgenannte Signalformulierung meint aus meiner Sicht Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der das bestehende §34-Gebiet erweitert um die benachbarten aus meiner Sicht aktuell nur Hoffnungsgrundstücke zu einem dann überplanten Baugebiet macht. Dabei rechne ich mit Ableitungen von Bestandsgebäuden und deren faktischen Baufenstern und einer mindestens nicht kürzeren Beteiligungsarie als bei einem gänzlich jungfräulich entwickelten Bebauungsplangebiet. Das Ganze liegt also noch erheblich in der zukunfter als sich unsere Schulweisheit träumen ließ.
Und ich Depp habe die ganze Geschichte schon ernst genommen. Günni, heute nehme ich gleich zwei Doornkaat auf einmal !
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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