Grundstück vorhanden, Bebauungsplan geändert - Massivhaus?

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H

hinkelstein

Moin allerseits, wir planen ein Haus zu bauen ( wie wahrscheinlich viele hier;-)! Ein Grundstück haben wir gefunden, leider hat sich der Bebauungsplan geändert und wir können unser, schon geplantes Haus, nicht bauen. Daher planen wir jetzt um und sind wieder für alles offen. Wir hatten uns eigentlich für ein Massivhaus entscheiden, aber jetzt kommen auch wieder Fertighäuser in Betracht ( wg der Bauzeit ).

Viele Grüße


hinkelstone
 
H

hinkelstein

Hallo hinkelstone


Wie ist denn die Lieferzeit der Fertighäuser zur Zeit?
Ich habe keine Ahnung, habe in der nächsten Woche einen Termin mit einem Anbieter und werde da mal die Pistole aufsetzen;-)

Die Fertighaus-geht-schneller-Mythos ist wohl nicht totzukriegen. Was hat sich denn im Bebauungsplan geändert ? - vor einer Umplanung würde ich da zuerst die Chancen prüfen, als "Ausnahme" im vorherigen Rahmen bauen zu dürfen. In MYK soll es ja einige vernünftige Gemeinden geben.
Geändert von 2 auf 1 Vollgeschoss. Wollten eigentlich eine Stadtvilla bauen, aber das passt ja jetzt nicht mehr. Massivhaus wäre auch eigentlich unser Wunsch, aber wenn das Fertighaus deutlich schneller fertig wäre, könnten wir uns das auch Vorstellen ( geht da eher um den finanziellen Aspekt wegen des Baukindergeldes ).
Das Grundstück ist im Bereich Bad Ems, hast du da Erfahrungen mit Ausnahmen? Danke im Voraus!


VG
 
11ant

11ant

Das Grundstück ist im Bereich Bad Ems, hast du da Erfahrungen mit Ausnahmen?
Nicht speziell, aber die Verwaltung in Rhein-Lahn hat den Ruf, etwas tranfunzeliger zu sein als in MYK. Allerdings hat der Herr Herz und Hirn wohl recht willkürlich über den Bauämtern verteilt, mit etwas Glück trifft man da auf verständige Menschen.
 
M

Mottenhausen

Die "Aufbauzeit" ist beim Fertigteilhaus natürlich schneller. Nützt aber nichts, wenn du erstmal ein Jahr warten musst, bis dein Haus im Werk vorgefertigt wird. Dann bis mit dem Massivbau ggf. wieder schneller insofern der Rohbau zeitnah erfolgen kann. Also: Angebote mit voraussichtlichem Zeitplan einholen, dann vergleichen.

Bebauungsplan alt: 2 Vollgeschosse, Bebauungsplan neu: 1 Vollgeschoss. Das wird nicht ohne Begründung abgelaufen sein (separates Dokument "Begründung zum Bebauungsplan xxx" , was dem Textteil des B-Plans ggf. beiliegt oder darauf verwiesen wird.) Warum sollten in dem Fall Ausnahmen genehmigt werden? Dann hätte man den Bebauungsplan ja gar nicht erst geändert.
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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