Grundstück am Hang; Aufschüttung- Abfangung- Kosten?

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B

Bauexperte

Hallo,

Da die Straße vom Nachbarn zu "unserem" Grundstück ansteigt, nämlich ca. 60cm und wir den Kniestock niedriger bauen würden, hätten wir ca 1m gewonnen und würden so 1m höher liegen als die Nachbarn.
Diese Rechnung verstehe ich nicht ...

Ich nehme an, dass die 7,70 ab OK Straße am niedrigsten Punkt vor dem Haus gilt. Zumindest ist das beim Nachbargebäude laut Schnitt so. Die Straße steigt zu uns hin an, um etwa 60 cm.
Im Regelfall zählt das Mittel. Du hast - sobald der Vorabzug Lageplan vorliegt, 3 Höhenangaben vor Deinem Grundstück. Bezieht sich die angegebene FH auf die Straße, muß Dein Planer das Mittel dieser Werte errechnen und Du hast einen verläßlichen Bezugspunkt. Bezieht sich die Angabe auf die OKFB sieht die Welt anders aus; daß sollte aber beim Bauamt zu erfragen sein, steht es nicht in den textl. Festsetzungen zum Grundstück.

Es wird natürlich ein (Teil-) Keller geplant.
Wieso "natürlich"? Dir ist bewußt, daß ein Teilkeller nahezu so teuer ist, wie ein Vollkeller? Und bei den anstehenden Erdarbeiten macht ein Vollkeller durchaus Sinn. Hast Du den Bewohner der bestehenden Doppelhaushälfte mal nach den Bodenverhältnissen gefragt? Dann hast Du zumindest schon einmal ein ca.-Wert, wenngleich die Bodenverhältnisse Deines Grundstückes durchaus anders sein können.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Jaydee

Jaydee

Naja, 800 - 1000 Euro für etwas bezahlen, wo man am Ende weiß, dass der Bau zu teuer wird, spart Euch schon was. Wir hatten die 15.000,- € auch für etwas anderes geplant als unter unserem Haus 'ne Menge Kies zu versenken

Wenn es aber ca. 30.000 ,- € werden, dann sind diese 1000 Euro eigentlich Peanuts.
 
B

Bauexperte

Hallo,

dem Ursprung nach wird alles von der Bezugsgröße NN gemessen. Und auch der "ursprüngliche" Geländeverlauf wird ausgehend von NN vermessen. Deshalb schrieb ich von 3 Angaben zur Höhenlage, vor Deinem Grundstück; zu entnehmen aus dem Vorabzug Lageplan.

Ich persönlich sehe die Kosten für ein Bodengutachten als vertretbar an; selbst wenn "nur" daraus hervor geht, daß eine Bebauung des Grundstückes Dein Budget sprengen würde! Dein Nachbar spricht von Lehmboden, Lass Dir basierend darauf ein ca.-Angebot Deines Anbieters/Tiefbauers bzgl. der zu erwartenden Mehrkosten erstellen. Wenn Du damit leben "und" noch Reserve für evtl. anfallende Gründungsmehrkosten hast, ist doch ein Stück Sicherheit vorhanden.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
J

Jonibi

Also. Das Nachbarhaus (also die zweite Doppelhaushälfte) ist 7,70m hoch, laut Plan gemessen von der OK Straße an der niedrigsten Stelle der Straße vor dem Haus, also ganz rechts von vorne gesehen. Wir möchten das EG so hoch wie möglich setzen, um 1. von der Straße her nicht so weit nach unten "klettern" zu müssen und 2.um den Garten bzw. die Terrasse möglichst weit oben zu haben.
Die Straße steigt von der rechten Ecke des Nachbarhauses bis zur gedachten rechten Ecke "unseres" Hauses um ca. 60 cm an. Ich gehe davon aus, dass wir ab diesem Punkt eine Firsthöhe von 7,70m planen dürfen (aber ich werde mich erkundigen!). Somit würde unser Haus schon einmal 60 cm höher stehen als das der Nachbarn. Da die Nachbarn einen Kniestock von 1,30m haben, würden wir diesen auf 90cm setzen. So würde das Dach und somit der First ja um 40cm nach unten rutschen. Diese 40 cm könnten wir ja wiederum das ganze Haus nach oben setzen. Somit hätten wir 40 cm + 60 cm = 100 cm, welche unser Haus höher liegen würde als das der Nachbarn.

Wir haben Donnerstag Termin mit dem Häuslebauer und haben bereits beim Amt wegen der Gegebenheiten des Grundstückes und des Bebauungsplanes angefragt, bekommen noch Antwort.

Mit "natürlich" einen (Teil-)Keller bauen, meinte ich, überhaupt einen Keller zu bauen, weil das am Hang wegen der Statik einfach sinnvoller ist. Oder irre ich mich? Und es kann auch ein Vollkeller sein, soweit gehen unsere Überlegungen noch nicht, nur DASS es einen Keller geben soll. Die Nachbarn haben einen Teilkeller, deswegen komme ich darauf.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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