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ᐅ Grundrissplanung Stadtvilla mit rund 160 m² ohne Keller


Erstellt am: 03.04.18 14:35

ypg06.04.18 14:11
Zisu2000 schrieb:
@ypg
Danke für die Erklärung.
Ich denke auch, das dies bei uns im Plan falsch dargestellt wird. Und mit den Regeln und Verordnungen scheint es unser Bauamt wirklich nicht so genau zu nehmen. Falls etwas nicht im Bebauungsplan steht heißt es bei Nachfragen immer, da gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung, das ist kein Problem

Sorry, aber da der Bebauungsplan für Dich und Deinem Architekten sehr genau einzuhalten ist, solltest Du Rüsprache halten und Dir das schriftlich geben. Der Bebauungsplan gehört hier bzw die Zeichnung geändert.


Allerdings kann es sein (was ich eher glaube), dass Du uns die nicht behördliche Zeichnung der Verkaufsofferte dargestellt hast und nicht die des Bebauungsplans.
Das sind zwei verschiedene Sachen: das eine will verkaufen oder "nur" für Interessierte darstellen, das andere ist das Gesetz!
Zisu200006.04.18 14:23


Bei unserem Bebauungsplan gibt es 2 Teile.
Teil 1 ist der Textteil mit Verfahrensvermerken
Teil 2 ist der Planteil (Mein Anhang des Grundstückes mit Baulinie)

Glaube jetzt fast nicht, das es da noch was anderes gibt. Aber ich werde noch mal nachfragen. Leider erst am Montag möglich, da jetzt keiner mehr da ist.
Zisu200006.04.18 14:26
Ich hatte schon mal wegen der Garage nach rechts nachgefragt. Da sagte man mir, das dies kein Problem sein, weil mein Bebauungsfenster ja über die gesamte Breite des Grundstückes geht. Natürlich ist es besser, mir das auch schriftlich geben zu lassen. Aber da ich die Beamten dort alle sehr gut kenne glaube ich nicht, das mir hier was Falsches gesagt wurde.

Aber wie gesagt, da sichere ich mich am Montag noch mal ab.
11ant06.04.18 14:30
In Bebauungsplänen muß nie extra drinstehen, daß die Landesbauordnung gilt. Entgegen der Symbolzeichnung kann die Garage auch auf die andere Seite, aber der Grenzabstand Hauptgebäude ./. Grenze bleibt hart.
Zisu2000 schrieb:
Und mit den Regeln und Verordnungen scheint es unser Bauamt wirklich nicht so genau zu nehmen. Falls etwas nicht im Bebauungsplan steht heißt es bei Nachfragen immer, da gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung, das ist kein Problem
Bei den Grenzabständen sind Nachbarn betroffen, die dürfen ihre Zustimmung zu Abstandsunterschreitungen verweigern. Ansonsten muß man manche Vorgaben in Bebauungsplänen auch als Einnahmequelle "lesen": d.h. mancherorts werden Einschränkungen bewußt leicht überzogen, um Ausnahmegenehmigungs-Tatbestände zu schaffen, die natürlich mit Gebühren verbunden sind. Zwei kleine Dachgauben mehr, 300 Euro für einen Stempel - leichter verdient als mit Parksündern
Zisu2000 schrieb:
Aber da ich die Beamten dort alle sehr gut kenne glaube ich nicht, das mir hier was Falsches gesagt wurde.
Na zum Beispiel das da:
Zisu2000 schrieb:
Ich hatte schon mal wegen der Garage nach rechts nachgefragt. Da sagte man mir, das dies kein Problem sein, weil mein Bebauungsfenster ja über die gesamte Breite des Grundstückes geht.
wäre mir falsch genug. Es stimmt zwar, aber die Begründung stimmt nicht und verrät, daß der Anstelefongeher der Bauamtes die Pläne auch nicht kundiger liest als der (noch nicht hier beratene) Bauherr.
Zisu200006.04.18 14:34

Du redest jetzt aber vom Abstand des Hauptgebäudes. Da stimme ich Dir zu. Die Garage darf aber meiner Meinung nach direkt an die Grenze. Die Garagen sind ja im Plan sogar direkt aneinander eingezeichnet. Das Haus muss ja auch nicht direkt an die Grenze.

Am Montag informiere ich Euch auf jeden Fall, wie es jetzt genau aussieht.
Zisu200006.04.18 14:36
Was haltet Ihr von der Idee, die Garage links unten beim Grundstück zu stellen? Ich denke, dann ist der Weg zum Haus zu weit, oder?
garagebebauungsplanschriftlichzeichnung