Zuletzt aktualisiert 16.05.2025 Sie befinden sich auf der Seite 44 der Diskussion zum Thema: Grundrissplanung Hanghaus mit 5 Kinderzimmer >> Zum 1. Beitrag <<
Das ist eine unwesentliche Änderung an einem genehmigten Bauplan. Ein anderes typisches Beispiel dafür ist eine kleine Versetzerei einer nichttragenden Zwischenwand.
Das ist eine unwesentliche Änderung an einem genehmigten Bauplan. Andere typische Beispiele dafür sind kleine Versetzereien nichttragender Zwischenwände.
Da brauchst Du nicht viel Hoffnung für, die Änderung ist ja aus Genehmigersicht eher kosmetischer Natur. Für die Statik ist es egal, für die Wärmeberechnung auch, ein einziger Fluchtweg verändert sich minimal.
Da brauchst Du nicht viel Hoffnung für, die Änderung ist ja aus Genehmigersicht eher kosmetischer Natur. Für die Statik ist es egal, für die Wärmeberechnung auch, ein einziger Fluchtweg verändert sich minimal.
Mindestens für den Anschluss in Richtung Kanal sehe ich keine oder keine relevante Auswirkung der Änderung (mindestens nicht für die Genehmigung). Das Waschbecken wird leicht versetzt werden, und auch das ggf. nur den Zufluß betreffend. So kann der weitere Verlauf des Abflusses durchaus unberührt bleiben, ansonsten ändert er sich eben minimal. Ich sehe da Null Dramapotential: keine Gefahr für die Genehmigung und wenige Federstriche für den Planer.