ᐅ Grundrissplanung Einfamilienhaus an Südhanglage
Erstellt am: 04.03.19 20:17
Escroda19.04.19 17:27
Guido1980 schrieb:
Ist ein Giebel laut Baurecht ein Dachaufbau?Bei Katjas Entwurf handelt es sich um ein Zwerchhaus. Für den Begriff gibt es - wie so oft - keine baurechtliche Legaldefinition. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass es sich bei Zwerchhäusern nicht um Dachaufbauten handelt. Daher sehe ich 1.3. der örtlichen Bauvorschriften nicht anwendbar. Diese schließen Zwerchgiebel auch nicht aus.Während die Dachneigung im erlaubten Bereich zu sein scheint, dürfte die Traufhöhe allerdings überschritten sein. Die Genehmigungsfähigkeit ist also zweifelhaft, zumindest mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
11ant19.04.19 21:54
Zur Einfahrtssituation sehe ich keine Alternative, und finde die Lösung so wie geplant gar nicht schlecht. Viel aus ihren Cabrios zu Euch hoch gaffen werden die Nachbarn da eh nicht. Eventuell läßt sich da mit drehbaren Lamellen etwas auf die Brüstung setzen, Wind wird da nicht weniger Thema sein als Blicke (ohne Ausblicke zu behindern).
kbt09 schrieb:Aua. Das sehe ich leider auch so. Schön, daß die Planerschelte ´mal vom TE kommt statt von mir
Der orange Bereich ... dort steht man auf der Treppe und stößt an den Fußboden vom Bad.
ypg schrieb:Mit "eigenem Reich" bleibt es dann allerdings auch noch länger
Ich würde das Kind nach unten legen, das ist bei Einzug 18 Jahre, ....!
ypg schrieb:Ein Architekt schuldet einen genehmigungsfähigen Entwurf. Die Gegenleistung für sein Honorar ist insofern unabhängig davon erbracht, ob die Bauherren den Entwurf auch schön finden. Erst recht schuldet er nicht, auf Katjas Entwurf aufsetzend zu optimieren.
Man darf dem Architekten auch sagen „mach mal neu, das gefällt mir nicht“.
Guido1980 schrieb:Ein Zwerchhaus (= eine "Gaube", wenn sie auf der Hauswand statt auf dem Drempel - den man mit dem Kniestock ja vermeidet - aufsetzt) meint dieser Bebauungsplan klar nicht. Ich sehe es dort möglich, aber nicht als "Aufbau" zu nennen. Aus meiner Sicht ist das ein Dachteil mit einem Nebenfirst.
ob man aufgrund des ebenfalls beiliegenden Auszug aus dem Bebauungsplan überhaupt einen Giebel in der Form bauen darf, da "Dachaufbauten" einen Mindestabstand von 1,5 m von der unteren Dachkante haben müssen.
11ant19.04.19 22:35
11ant schrieb:
Zur Einfahrtssituation sehe ich keine Alternative,P.S.: das hatte ich vorhin noch vergessen - den Stützpfeiler in der Garage unter der Hausecke halte ich für erforderlich bzw. für dort nicht wirklich störend und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand substituierbar.kaho67419.04.19 23:23
Einer geht noch.
Kind im UG - mit 18 Jahren wollt ich das auch. Garage Nordosten - ebenerdig zur Haustür - wenig versiegelte Fläche für Wege. Autos nicht im Haus gibt Ruhe.
Terrasse mal konsequent zum Kuschel-Garten ausgerichtet und nicht wie sonst auf dem Präsentierteller. Eltern-Schlafzimmer mit Südbalkon.
- Whirlpool - check
- Kamin - check
- Wäscheschacht - wichtiger Bonus
- Speisekammer - check
- Sauna - check
- Kamin im WZ möglich - check - (noch nicht eingezeichnet)


Kind im UG - mit 18 Jahren wollt ich das auch. Garage Nordosten - ebenerdig zur Haustür - wenig versiegelte Fläche für Wege. Autos nicht im Haus gibt Ruhe.
Terrasse mal konsequent zum Kuschel-Garten ausgerichtet und nicht wie sonst auf dem Präsentierteller. Eltern-Schlafzimmer mit Südbalkon.
- Whirlpool - check
- Kamin - check
- Wäscheschacht - wichtiger Bonus
- Speisekammer - check
- Sauna - check
- Kamin im WZ möglich - check - (noch nicht eingezeichnet)
tumaa19.04.19 23:35
gut gelungen........ würde es persönlich besser finden, wenn nur eine Tür zum Wohnbereich wäre, die Tür genau dann gegenüber der Treppe und beide Türen weg ?
Wird TV geschaut ?
Wird TV geschaut ?
ypg19.04.19 23:50
tumaa schrieb:
persönlich besser finden, wenn nur eine Tür zum Wohnbereich wäre, die Tür genau dann gegenüber der Treppe und beide Türen weg ?
Wird TV geschaut ?Zur Zeit völlig egal. Es sind Beispiele, wie man bauen könnte... es ist hier nichts in Stein gemeißelt, noch muss man Kleinigkeiten diskutieren.
11ant schrieb:
Ein Architekt schuldet einen genehmigungsfähigen Entwurf. Die Gegenleistung für sein Honorar ist insofern unabhängig davon erbracht, ob die Bauherren den Entwurf auch schön findenIn welcher Welt lebst Du heute?
Ein Architekt nach HOAI abgerechnet schuldet mir mehr als nur einen genehmigungsfähigen Entwurf, sondern auch einen, der mir zusagt.
Nach Deiner Aussage könnte ein Architekt einfach einen Flair zeichnen und die Rechnung beipacken. Nene... lach
Ich hoffe, morgen biste wieder ausgeschlafen
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