Hallo zusammen,
also die 700 qm sowohl im Titel als auch im ersten Post war ein Tippfehler. Es sollte eigentlich 600 qm heißen da wir exakt 572 qm haben.
Diesmal habe ich das Bild mit den Höhenmessungen tatsächlich angehängt. Hatte es gestern leider vergessen. Der Grund wird Richtung Süden minimal flacher ich denke dies ist aber vernachlässigbar. Nördlich und Westlich ist eine Straße mit 4m Breite. Ich habe dazu ein paar Höhenpunkte aufgenommen. Die Punkte sind mittig auf der Straße (Abstand zum Grund 2m).
Anhang anzeigen 91646
@motorradsilke /
@ypg
Wir haben eure Idee mit Keller ebenerdig in den Garten für Küche, Essen usw. im OG den Schlafbereich und Zugang von Norden durchdiskutiert.
Wie hättet ihr euch in diesem Fall den Zugang für Gäste vorgestellt. Würden die in der Haustüre in der Nähe der Schlafzimmer reingehen und müssen anschließend eine Etage runter in den Essbereich gehen?
Wir haben etwas recherchiert wie man dies lösen könnte und hätten als Idee eine Art Split Level Lösung. Der Eingangsbereich von der Nordseite ist nahe Ebenerdig zur Straße und das OG (Schlafen) und KG (Wohnen) wäre per halbe Treppe zu erreichen.
Was haltet ihr davon? Ich habe mir das Beispiel mal skizziert nur zur besseren Veranschaulichung. Der Eingangsbereich und Treppe passen natürlich absolut noch nicht.
Anhang anzeigen 91645
Wir haben im Bebauungsplan folgenden Absatz stehen
Sockelhöhe:
Die Oberkante des Rohbodens im Erdgeschoss der Parzelle, deren natürliches Gelände höher als die angrenzende Straße liegt, darf nicht höher als 40cm über dem natürlichen Gelände sein. Gemesen wird an der talseitigen Hausmitte parallel zur Straße.
Was wird in solchen Fällen als Erdgeschoss definiert? Der Keller, das Obergeschoss oder der Eingangsbereich?