Grundriss Doppelhaushälfte mit Gästezimmer

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Y

ypg

Wenn jetzt noch das Baufenster, die Dachneigung und der ganze Rest (alle Posts nochmal lesen!) geklärt ist, auch bezüglich Zuwendung, Vorerbe, etc. dann könnte man anfangen, im EG altersgerecht Zimmer und Bad sowie Wohnküche zu planen, im DG Eltern, Bad, Kinderzimmer und Büro, und dann den Dachboden in EL ausbauen zu entweder 2 Kinderzimmer plus Hauswirtschaftsraum oder Elternebene plus TV-Raum. Da sollte man mal würfeln.
 
S

soneva2012

Lässt bitte den Grundriss liegen und geht zur Bank um zu schauen wieviel Geld ihr bekommt. Habe ich richtig verstanden, dass ihr 340TE + 80TE für das Haus habt (ohne Grundstück)? Was kostet das Grundstück?

Mit diesem Budget könnt ihr Garage / Carport gleich vergessen und lieber mit 120 QM planen. Bei der aktuellen Lage gehört einen 20% Puffer drinnen. Alles andere ist Harikiri.
 
D

driver55

Lässt bitte den Grundriss liegen und geht zur Bank um zu schauen wieviel Geld ihr bekommt. Habe ich richtig verstanden, dass ihr 340TE + 80TE für das Haus habt (ohne Grundstück)? Was kostet das Grundstück?

Mit diesem Budget könnt ihr Garage / Carport gleich vergessen und lieber mit 120 QM planen. Bei der aktuellen Lage gehört einen 20% Puffer drinnen. Alles andere ist Harikiri.
„Hammer scho g‘sagt“
Ich lese was von 320 k€ für das Haus, 360 k€ gehen schon nicht mehr.:rolleyes:

Bevor hier weiter „gemalt“ wird, müssen die Finanzen geklärt werden.
Wird/wurde aber überlesen (ignoriert). ;)
 
A

Andre77

@hausbau23inHE

Town & Country Haus „Lichthaus 152“ mit Preis für HE = Helmstedt ? Knapp 260.000€ Mit 150 qm. Satteldach und keine Doppelhaushälfte.
Vielleicht die Architektenkosten anders investieren. Bissl Aufmusterung dazu und fertig ist die Hütte ;)
 
Y

ypg

Ja, ich habe jetzt Hessen gedacht. Das war ja von mir auch eine offene Frage, und mit eingeschränktem Profil kann man eben nicht auf den Bauort (Land) zugreifen
 
11ant

11ant

Town & Country Haus „Lichthaus 152“ mit Preis für HE = Helmstedt ? Knapp 260.000€ Mit 150 qm. Satteldach und keine Doppelhaushälfte.
Das wäre aber sehr fies gegenüber dem Nachbarn (bzw. würde dazu führen, seine Abstandsfläche übernehmen zu müssen, damit der trotzdem bauen kann). Vielleicht sollte der TE mal mehr zur Grundstückssituation erzählen, das schaut mir im Lageplan nach einer Brachenparzellierung aus, ist an dieser eventuell noch zu rütteln, was sind überhaupt die bebauungsplanmäßigen Rahmenbedingungen ...
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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