ᐅ Grundriss-Check Doppelhaushälfte - Optimierung allgemein + Stauraum
Erstellt am: 08.12.2024 18:28
AllaFein 09.12.2024 21:30
Guten Abend zusammen,
erstmal vorab: ich denke die fehlenden Türen sind zu erklären, weil wir die Pläne hin und her geschickt haben. Bei den ersten Plänen waren sie dabei.
So wie ich es verstanden habe, geht es bei der Baugenehmigung vor allem um die Einhaltung des Baufensters etc., innen kann man noch Anpassungen machen solange dir tragenden Wände nicht verschoben werden.
Zum Raumkonzept: wir haben zwei kleine Kinder und würden gerne auch für das Alter planen. Deswegen gibt es im Erdgeschoss ein Bad, falls wir im Alter dort wohnen werden, könnte man auch das Wohnzimmer zu einem Schlafzimmer abtrennen.
Zum Obergeschoss: während die Kinder noch klein sind, sollen sie bei uns im Obergeschoss schlafen und wir nutzen solange Dachgeschoss als Home Office und Gästezimmer. Später sollen sie ins Dachgeschoss ziehen und wir können unser Schlafzimmer vergrößern und nutzen das weitere Zimmer als Home Office.
Hauswirtschaftsraum finde ich im Obergeschoss sehr praktisch, kenne ich so bei meiner Freundin und finde es toll.
Zum Einschnitt im Obergeschoss und Dachgeschoss: ich brauche keinen Balkon im Obergeschoss, aber der Bebauungsplan gibt an, dass wir "nur" ein Baufenster von 80qm haben dürfen, zu Geschossflächenzahl steht allerdings nichts. Dennoch vermute ich, dass wir auf jedem Stockwerk die 80 qm einhalten müssen, aber das Thema muss ich dem Architekten mitgeben, dass er bei der Gemeinde nachfragt.
Im Keller gibt es ebenfalls ein Gästezimmer. Anschlüsse für Bad lassen wir einbauen, falls wir mal Geld übrig haben und dort eine Sauna verbauen.
Viel Glück
erstmal vorab: ich denke die fehlenden Türen sind zu erklären, weil wir die Pläne hin und her geschickt haben. Bei den ersten Plänen waren sie dabei.
So wie ich es verstanden habe, geht es bei der Baugenehmigung vor allem um die Einhaltung des Baufensters etc., innen kann man noch Anpassungen machen solange dir tragenden Wände nicht verschoben werden.
Zum Raumkonzept: wir haben zwei kleine Kinder und würden gerne auch für das Alter planen. Deswegen gibt es im Erdgeschoss ein Bad, falls wir im Alter dort wohnen werden, könnte man auch das Wohnzimmer zu einem Schlafzimmer abtrennen.
Zum Obergeschoss: während die Kinder noch klein sind, sollen sie bei uns im Obergeschoss schlafen und wir nutzen solange Dachgeschoss als Home Office und Gästezimmer. Später sollen sie ins Dachgeschoss ziehen und wir können unser Schlafzimmer vergrößern und nutzen das weitere Zimmer als Home Office.
Hauswirtschaftsraum finde ich im Obergeschoss sehr praktisch, kenne ich so bei meiner Freundin und finde es toll.
Zum Einschnitt im Obergeschoss und Dachgeschoss: ich brauche keinen Balkon im Obergeschoss, aber der Bebauungsplan gibt an, dass wir "nur" ein Baufenster von 80qm haben dürfen, zu Geschossflächenzahl steht allerdings nichts. Dennoch vermute ich, dass wir auf jedem Stockwerk die 80 qm einhalten müssen, aber das Thema muss ich dem Architekten mitgeben, dass er bei der Gemeinde nachfragt.
Im Keller gibt es ebenfalls ein Gästezimmer. Anschlüsse für Bad lassen wir einbauen, falls wir mal Geld übrig haben und dort eine Sauna verbauen.
Viel Glück
ypg 09.12.2024 22:32
AllaFein schrieb:
Dennoch vermute ich,Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sind maximale Werte und keine exakten.Ich kann nur den Rat geben, drei Schritte zurück und mal bei -3 anzufangen und zu lernen, sich zu informieren, Grundsätze aufzusaugen und dann auch eine Kommunikation mit einem Architekten zu lernen.
AllaFein 09.12.2024 22:44
Alles klar, danke für den wertvollen Input.
11ant 10.12.2024 01:04
AllaFein schrieb:
Alles klar, danke für den wertvollen Input.Ironie ? - ich habe den Eindruck, daß Du einen Teil der Antworten nicht verstehst bzw. Dich von den Ratgebenden nicht verstanden fühlst. Dafür dämmert mir scheibchenweise, welche Gedanken Deine Planungsideen geleitet haben. Uiuiui.Offenbar gibt der Bebauungsplan für Euer Grundstück eine fixe Grundflächenbegrenzung vor, auf 80 qm. Ihr habt dann eine Grundfläche von 85,6 qm geplant und (leider naiv) gedacht, die ausgeschnittene Terrassenecke davon abziehen zu dürfen. Von einer Grundstücksbreite von 11 Metern habt Ihr wohl nach altem Volksmythos 3 Meter Bauwich abgezogen und kamt damit auf eine Hausbreite von 8 Metern; die Wandhöhe ist auf 6,75 m limitiert, die Ihr auch ausgenutzt habt. Mit der Firsthöhe von 9,475 m ergibt sich jedoch eine mittlere Höhe der Giebelwand von 8,1125 m (0,4h sind also 3,245 m) - das Haus ist somit 5,6 qm in der Grundfläche zu groß und 24,5 cm zu breit. Wozu engagiert man da einen Planer (und was macht der beruflich ?), wenn man sich das erst beim Bauantrag auf die Füße fallen läßt ?
Dann macht Euer Antrag eine Ehrenrunde, in der Zwischenzeit sind die Hälftennachbarn effektiv doch schneller, Ihr könnt nicht mehr zuerst bauen (böse Falle Unterfangung, ibs. wenn die Nachbarn ohne Keller bauen wollen), und die Vorgeberposition beim Hausprofil an der Klebekante seid Ihr dann auch los und könnt noch viel vonvornerer nochmal anfangen. Daher nochmals mein dringender Rat: 1. Nachbarn kennenlernen, 2. einen gemeinsamen Planer als Koordinator nehmen; am besten sogar gemeinsam planen und einen gemeinsamen Rohbauer suchen. Dazu riet ich auch zur Lektüre des Goalkeeperthreads (für Suchfaule: ) und gab das Stichwort "Unterfangung". Mit diesem sowie "Ohnekellerer" / "Mitkellerer" finden sich reihenweise Threads, in denen das alles schon ausführlich erläutert wurde. Über meinen (externen) Beitrag "Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften" findet Ihr ggf. auch zu meinem persönlichen Rat, und an derselben Quelle findet sich auch "Mit oder ohne Keller: eine Regel als Entscheidungswerkzeug". Für dessen Bau ist hier nämlich kein "Daumen hoch" zu erkennen. Meine Beiträge zum Thema Altersbauen (noch so ein Milchmädchenrechnungskram) finden sich gleich daneben.
hanghaus2023 10.12.2024 09:56
ypg schrieb:
Und wenn es keinen gibt? Warum sollte man etwas hinschreiben, was es nicht gibt. Das Biotop bleibt auch unerwähnt, Weil es das nicht gibt. Darüber kann man sich doch nicht beschweren?!Ich vermisse die Angabe, weil die im Fragebogen steht.
AllaFein 10.12.2024 10:56
hanghaus2023 schrieb:
Ich vermisse die Angabe, weil die im Fragebogen steht.Es gibt keinen Hang. Was ist mit Biotop gemeint? Das Bodengutachten hat Klasse 4 ergeben.Ähnliche Themen