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Erstellt am: 08.12.2024 18:28

AllaFein 10.12.2024 11:33
11ant schrieb:

Ironie ? - ich habe den Eindruck, daß Du einen Teil der Antworten nicht verstehst bzw. Dich von den Ratgebenden nicht verstanden fühlst. Dafür dämmert mir scheibchenweise, welche Gedanken Deine Planungsideen geleitet haben. Uiuiui.

Offenbar gibt der Bebauungsplan für Euer Grundstück eine fixe Grundflächenbegrenzung vor, auf 80 qm. Ihr habt dann eine Grundfläche von 85,6 qm geplant und (leider naiv) gedacht, die ausgeschnittene Terrassenecke davon abziehen zu dürfen. Von einer Grundstücksbreite von 11 Metern habt Ihr wohl nach altem Volksmythos 3 Meter Bauwich abgezogen und kamt damit auf eine Hausbreite von 8 Metern; die Wandhöhe ist auf 6,75 m limitiert, die Ihr auch ausgenutzt habt. Mit der Firsthöhe von 9,475 m ergibt sich jedoch eine mittlere Höhe der Giebelwand von 8,1125 m (0,4h sind also 3,245 m) - das Haus ist somit 5,6 qm in der Grundfläche zu groß und 24,5 cm zu breit. Wozu engagiert man da einen Planer (und was macht der beruflich ?), wenn man sich das erst beim Bauantrag auf die Füße fallen läßt ?

Dann macht Euer Antrag eine Ehrenrunde, in der Zwischenzeit sind die Hälftennachbarn effektiv doch schneller, Ihr könnt nicht mehr zuerst bauen (böse Falle Unterfangung, ibs. wenn die Nachbarn ohne Keller bauen wollen), und die Vorgeberposition beim Hausprofil an der Klebekante seid Ihr dann auch los und könnt noch viel vonvornerer nochmal anfangen. Daher nochmals mein dringender Rat: 1. Nachbarn kennenlernen, 2. einen gemeinsamen Planer als Koordinator nehmen; am besten sogar gemeinsam planen und einen gemeinsamen Rohbauer suchen. Dazu riet ich auch zur Lektüre des Goalkeeperthreads (für Suchfaule: ) und gab das Stichwort "Unterfangung". Mit diesem sowie "Ohnekellerer" / "Mitkellerer" finden sich reihenweise Threads, in denen das alles schon ausführlich erläutert wurde. Über meinen (externen) Beitrag "Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften" findet Ihr ggf. auch zu meinem persönlichen Rat, und an derselben Quelle findet sich auch "Mit oder ohne Keller: eine Regel als Entscheidungswerkzeug". Für dessen Bau ist hier nämlich kein "Daumen hoch" zu erkennen. Meine Beiträge zum Thema Altersbauen (noch so ein Milchmädchenrechnungskram) finden sich gleich daneben.
Es gibt keinen Nachbarn aktuell noch - das Grundstück wurde noch nicht verkauft. Wir sind im Austausch mit den Verkäufern. Deswegen auch die 36 cm Klebewand. Es gibt noch eine andere Doppelhaushälfte in der Straße, die nach 3 Jahren immer noch alleine steht.

Zur Grundfläche: diese darf nach Bebauungsplan überschritten werden für Balkone und Terrassen (im Fragebogen mehr Infos zu den Dimensionen) etc.