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ᐅ "notwendige Treppe" zum Dachgeschoss


Erstellt am: 06.02.2016 10:29

ypg 08.02.2016 23:59
baufreund2016 schrieb:
zu euren Beiträgen möchte ich folgendes ergänzen:

Den Auftrag an den Treppenbauer haben nicht wir unterschrieben, sondern im Auftrag des Bauträgers ein von diesem beauftragtes Unternehmen.

Das Leistungsverzeichnis wurde als Funktionsausschreibung aufgebaut.
Hierin heißt es:
Treppe liefern und fachgerecht nach den technischen Regeln einbauen, insbesondere zur Herstellung von tragfähigen, lastabtragenden, sicher begehbaren Geschoss-/ Fluchtwegen.
Einläufige, halbgewendelte, freistehende eingestemmte Holzwangen Treppe gem. Zeichnung 15 Stg., ca. 18,67 / 26 cm, Treppenbreite ca. 97 cm, Holzwangentreppe zwischen 2 Wänden einbauen, dann wird noch weiter spezifiziert.
Eine Zeichnung der Treppe haben wir leider nicht bekommen, lediglich die Grundrisse der Geschosse.

Nach unserem Verständnis handelt es sich somit eindeutig um eine notwendige Treppe, denn nur diese ist nach Landesbauordnung NRW als Fluchtweg zugelassen.

Damit ist doch aber sicher die Treppe zwischen Erd- und Obergeschoss gemeint, nicht die zum Dachgeschoss.
Was für ein Haus habt ihr bestellt? Ein Haus mit Obergeschoss und Dachgeschoss als Nutzfläche?

baufreund2016 09.02.2016 06:58
Die Baubeschreibung betrifft die Holztreppe zwischen OG und DG (nicht EG und OG).

Das ist die Planung des Architekten vom DG:


Bauexperte 09.02.2016 09:02
Wie viel Quadratmeter insgesamt liegen innerhalb der 2.00 m-Linie, abgesehen davon, daß die Treppe nicht unter dem First liegt?

Grüße, Bauexperte

baufreund2016 09.02.2016 10:21
Nach der Architektenzeichnung sind das insgesamt 21,73 qm

baufreund2016 14.02.2016 10:31
und was machen wir jetzt mit der Info ?

Bauexperte 15.02.2016 10:45
Guten Tag,
baufreund2016 schrieb:
und was machen wir jetzt mit der Info ?
Mit Deinem Auftragnehmer sprechen?

Mich hat dieser Thread nicht losgelassen (lerne ja gerne dazu), deshalb habe ich einen unserer Architekten letzte Woche dazu befragt. Er geht davon aus - anhand dessen, was ich ihm beschreiben konnte, daß im Spitzboden keine Aufenthaltsräume erlaubt sind. Dagegen sprechen - ergänzend zu den Ausführungen von Will (post #10) die Lage der Treppe und die fehlende Belichtung/Rettungsweg via Fenster. Insofern kann ich die Ausführung der Treppe durch den Schreiner nachvollziehen.

Ob dies mit Deinen Erwartungen übereinstimmt, die Vergabeabteilung (üblicherweise der BL) oder gar der Auftragnehmer einen Fehler begangen haben, kannst Du in diesem Forum nicht klären. Dazu bedarf es der fachkundigen Auskunft eines Juristen, welchem Du Deinen gesamten Vertrag incl. sämtlicher Anlagen vorlegen mußt.

Grüße, Bauexperte
treppeobergeschossdachgeschossarchitekten