Grundlegende Grundstücksplanung

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T

The heel

Hallo zusammen,

mein Beitrag entspricht wahrscheinlich nicht dem "Standard" in diesem Unterforum, würde mich dennoch freuen, wenn ich hier einige Tipps oder Ideen bekommen würde, die unser Projekt in die richtige Denkrichtung bringen würden

Das Grundstück um das es geht liegt aktuell noch bei meinen Eltern und ist auf der Auflösung eines alten Bauernhofes entstanden. Foto 1 zeigt die aktuelle Situation:
Die linke rote Fläche zeigt das Haus meiner Eltern (3 Familienhaus), davon 1 Partie selbst bewohnt von meinen Eltern, rechter Teil des Hauses. Im linken Teil sind 2 Wohnungen wovon ich selbst aktuell eine bewohne, die untere steht leer. Beide sind perspektivisch zu renovieren (Bausubstanz Stand 1960), der rechte Teil wurde Anfang der 90er Jahre modernisiert.

Die Fläche um die es geht ist blau eingefärbt (Maße 13,50m x 17,50m), hier hätten wir aktuell die Möglichkeit zu bauen und hierfür suche ich Ideen was man damit anstellen könnte, erste Idee siehe zweites Foto. Was uns bei der Planung wichtig ist, dass wir zum einen eine gewisse Abgrenzung zum Haus meiner Eltern als auch zu unseren Nachbarn herstellen können. Erste Idee war, dass wir den Grundriss in einer L-Form darstellen und so das Thema abdecken können. Das "Problem" ist, dass die blaue Fläche bereits an der Grenze zum aktuellen Bebauungsplan liegt, d.h. eine Erweiterung ist nicht so ohne weiteres möglich auch wenn die zweite rote Fläche ebenfalls im Besitz meiner Eltern ist. Garage und Garten könnte man allerdings auf der zweiten roten Fläche realisieren, hier wurde bereits mit dem Kreisbaumeister gesprochen. Die Nachbarn linker Hand sind Onkel und Cousine von mir.

Was mich aktuell umtreibt ist die Frage, ob das Thema überhaupt sinnvoll darstellbar ist, und es von der Ausrichtung, Verschattung, Platzverhältnisse etc. überhaupt möglich ist ein schönes Objekt zu realisieren. Hier erhoffe ich mir natürlich durch eure Anregungen einige Ideen was sinnvoll geht und was nicht bzw. was ihr damit anstellen würdet.
2019-07-01 08_40_40-Startseite - Geoportal BW_1.jpg
2019-07-01 08_40_40-Startseite - Geoportal BW_2.jpg


Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks - 13,50m x 17,50m
Hang - nein
Grundflächenzahl - 100%
Geschossflächenzahl - keine Einschränkung
Baufenster, Baulinie und -grenze
Randbebauung
Anzahl Stellplatz - 2
Geschossigkeit - 2-3
Dachform - flach
Stilrichtung - modern
Ausrichtung
Maximale Höhen/Begrenzungen - keine Begrenzungen bekannt
weitere Vorgaben

Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp
Keller, Geschosse - Keller
Anzahl der Personen, Alter - aktuell 2, perspektivisch 4
Raumbedarf im EG, OG - ca. 200 qm
Büro: Familiennutzung oder Homeoffice?

Falls euch noch Angaben fehlen ergänze ich natürlich gerne
 
M

Mottenhausen

Stellt sich die Frage, ob ein eigenes Flurstück gebildet werden soll, welches dann dir gehört (wäre zu klein zwecks Abstandsflächen), oder ob das Haus auf dem Grundstück deiner Eltern errichtet werden soll. Hier entstehen immer Probleme bei Trennung des Besitzes von Haus und Boden: problematisch z.B. bei Kreditvergabe/Beleihung, Hausanschlüssen, Versicherungen, Erbschaften (wenn die Eltern mal sterben und deine Geschwister dann ihren Anteil an "deinem" Haus wollen und auch insb. bei deinem/r Lebenspartner/in. Denn der Partner investiert Geld und Zeit / Humankapital in ein Haus, was ihm nicht gehört und steht ggf. nach Trennung mit leeren Händen da. Auch weißt du nicht, wie sich dein Leben entwickelt, verkaufen kannst du es nur sinnvoll, wenn es auf einem eigenen Grundstück steht. Allein aus diesen Gründen würde ich davon abraten das eigene Haus auf ein fremdes Grundstück zu stellen, ach wenn es dafür natürlich rechtliche Wege gibt. Für die Teilung in ein eigenes Grundstück fehlt einfach der Platz.
 
kaho674

kaho674

Bei Deinem Grundstück bleibt Dir bei gängigen Vorschriften mit 3m Abstand zu allen Seiten ein maximales Baufenster von 7,50m x 11,50m. Heißt für mich, dass Ihr das komplette Grundstück voll bebauen müsstet, um nur annähernd in Richtung 200m² Wohnfläche zu kommen. Das geht schon, denke ich. Da hatten wir hier schon ganz andere Fälle.
 
T

The heel

Danke erst mal für deinen Input. Die blaue Fläche ist bereits ein eigenes Flurstück, familienintern ist mit meiner Schwester bereits alles geklärt, d.h. früher oder später würde ich Eigentümer sowohl der roten Flächen als auch der blauen Fläche. Die blaue Fläche ist auch bereits als Bauplatz erschlossen.

Der Weg um das bereits bestehende Haus ist ebenfalls ein abgetrenntes Flurstück das man hälftig zur "roten" Fläche und hälftig zur "blauen" Fläche aufteilen könne, sodass die blaue Fläche komplett bebaut werden könnte.
 
Y

ypg

familienintern ist mit meiner Schwester bereits alles geklärt, d.h. früher oder später würde ich Eigentümer sowohl der roten Flächen als auch der blauen Fläche. Die blaue Fläche ist auch bereits als Bauplatz erschlossen.
Garage und Garten könnte man allerdings auf der zweiten roten Fläche realisieren, hier wurde bereits mit dem Kreisbaumeister gesprochen. Die Nachbarn linker Hand sind Onkel und Cousine von mir.
Das ist ja alles schön und gut, dennoch muss man sich ja an Gesetze halten.

gewisse Abgrenzung zum Haus meiner Eltern als auch zu unseren Nachbarn herstellen können.
Nicht können, -> müssen! Du musst Abstände einhalten, ob das Grundstück nun im oder ausserhalb des B-Planes liegt.
Und egal, in welchem Verhältnis Du zum dem Nachbarn stehst.
Sicherlich: Wenn sie es gut mit Dir meinen, dann werden sie zum Haus die nötige Abstands-Fläche abtreten (Grundbucheintragung), aber sicher, dass es so ist, wenn sie wissen, dass es amtlich eingetragen wird? Ihr Grundstück hat dann eine Belastung und lässt sich dann eventuell schlechter verkaufen (wenn es denn bei Euch überhaupt zu solchen Situationen kommt

Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks - 13,50m x 17,50m
Hang - nein
Grundflächenzahl - 100%
Geschossflächenzahl - keine Einschränkung
Baufenster, Baulinie und -grenze
Randbebauung
Anzahl Stellplatz - 2
Geschossigkeit - 2-3
Nanana... wenn das Grundstück am Bebauungsplan kratzt, gilt der Bebauungsplan nicht für dieses Grundstück, sondern ist Außenbereich-.... und ja: man passt sich dann mit dem Haus an.
ich glaube aber nicht, dass Du einfach mal mehr als 50% vom Grundstück und/oder ohne Abstandsregelung überbauen darfst.
100% Grundflächenzahl.... Das ist gerade mal in Städten in der Innenstadt genehm, sicherlich aber nicht auf dem Lande - auch nicht dort, wo man etwas "wild" baut, weil alles genehmigt wird, Hauptsache, Steuergelder bleiben erhalten.
 
A

Altai

Bei Deinem Grundstück bleibt Dir bei gängigen Vorschriften mit 3m Abstand zu allen Seiten ein maximales Baufenster von 7,50m x 11,50m. Heißt für mich, dass Ihr das komplette Grundstück voll bebauen müsstet, um nur annähernd in Richtung 200m² Wohnfläche zu kommen.
Das wären 86m² und dann bräuchte man drei Geschosse, um die gewünschte Wohnfläche zu erreichen. Es klingt sportlich. Ich würde versuchen, mit zwei Etagen auszukommen. Da kriegt man vielleicht 150m² hin und da sollte sich doch für vier Leute (perspektivisch...) ein Grundriss finden lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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