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ᐅ Grundlegende Grundstücksplanung


Erstellt am: 01.07.19 09:52

Escroda01.07.19 21:07
The heel schrieb:

hier wurde bereits mit dem Kreisbaumeister gesprochen.
Was wurde denn genau mit dem Kreisbaumeister besprochen?
The heel schrieb:

dass die blaue Fläche bereits an der Grenze zum aktuellen Bebauungsplan liegt
Bist Du sicher, dass Du Bebauungsplan und nicht Flächennutzungsplan meinst?

Wenn Du hier Rat erhalten möchtest, musst Du zunächst sicher das Planungsrecht mit der Gemeinde oder dem Kreisbaumeister abklären. Laut Flächennutzungsplan liegt das Grundstück noch im Dorfgebiet (MD). Nach Baunutzungsverordnung ist hier maximal eine Grundflächenzahl von 0,6 zulässig. Allerdings liegt Haus Nr. 38 schon in der landwirtschaftlichen Fläche. Auf welcher Grundlage wurde hier genehmigt? Betreibt ihr noch Landwirtschaft?
The heel schrieb:

ein schönes Objekt
Niemand weiß hier, was Du schön findest. Zeichne doch mal einen maßstäblichen Lageplan vom Grundstück und setze unter Berücksichtigung des in Erfahrung gebrachten Planungsrechts deinen Wunsch-Baukörper 'darauf. Beachte, dass Du, selbst wenn Du die Mindestabstände von 2,5m zu den Grundstücksgrenzen in Erwartung der Baulastzustimmung deiner Familie ignorierst, zu den Bestandsgebäuden mindestens 5m Abstand einhalten musst. Dann entwirfst Du auf Karopapier deinen Wunsch-Grundriss und lässt ihn hier diskutieren.
Mottenhausen02.07.19 12:43
The heel schrieb:

Die blaue Fläche ist bereits ein eigenes Flurstück, familienintern ist mit meiner Schwester bereits alles geklärt, d.h. früher oder später würde ich Eigentümer sowohl der roten Flächen als auch der blauen Fläche. Die blaue Fläche ist auch bereits als Bauplatz erschlossen.

Ok, dann ist mein vorheriger Beitrag natürlich nutzlos. Im Prinzip so nutzlos wie das Grundstück selbst (an die Zukunft gedacht). Sorry!
Escroda02.07.19 19:44
Mottenhausen schrieb:

dann ist mein vorheriger Beitrag natürlich nutzlos
So nutzlos wie alle unsere Beiträge hier, da es dem TE offenbar die Sprache verschlagen hat. Kam noch zweimal schauen und ging schweigend wieder. Schade.
ypg02.07.19 21:32
Escroda schrieb:

So nutzlos wie alle unsere Beiträge hier, da es dem TE offenbar die Sprache verschlagen hat. Kam noch zweimal schauen und ging schweigend wieder. Schade.

Ist ja auch verständlich, wenn man glaubt, dass man ein Grundstück voll bebauen darf, dieses noch nicht mal 240qm hat, und man von aller Welt gesagt bekommt, dass das SO nicht geht.
Vetternwirtschaft hin oder her - ich Hätte da auch Schnappatmungen
Mottenhausen02.07.19 21:44
Besonders die Schwester wird begeistert sein: Da er das Grundstück hätte bekommen sollen, bekommt sie ja sicher einen finanziellen Ausgleich. Der dürfte nach neuer Faktenlage für den unbebaubaren Gartenlandstreifen aber letztlich geradeso (wenn überhaupt) vierstellig ausfallen.
The heel03.07.19 08:30
Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten, auch wenn ich den Tonfall des ein oder anderen nicht wirklich nachvollziehen kann. Ich steige in das gesamte Thema gerade erst ein und versuche mir die Optionen die ich aktuell habe zu bewerten. Dass mir hier noch Hintergrundwissen fehlt ist wohl offensichtlich - konstruktive Kritik hilft mir hier am meisten weiter. Ich möchte nicht nächstes Jahr bauen, sondern perspektivisch schauen ob ich mit den bestehenden Gegebenheiten meine Pläne in 3-5 Jahren realisieren kann oder ob ich mich mit Alternativen beschäftigen muss.
Escroda schrieb:

Was wurde denn genau mit dem Kreisbaumeister besprochen?

Bist Du sicher, dass Du Bebauungsplan und nicht Flächennutzungsplan meinst?

Wenn Du hier Rat erhalten möchtest, musst Du zunächst sicher das Planungsrecht mit der Gemeinde oder dem Kreisbaumeister abklären. Laut Flächennutzungsplan liegt das Grundstück noch im Dorfgebiet (MD). Nach Baunutzungsverordnung ist hier maximal eine Grundflächenzahl von 0,6 zulässig. Allerdings liegt Haus Nr. 38 schon in der landwirtschaftlichen Fläche. Auf welcher Grundlage wurde hier genehmigt? Betreibt ihr noch Landwirtschaft?

Niemand weiß hier, was Du schön findest. Zeichne doch mal einen maßstäblichen Lageplan vom Grundstück und setze unter Berücksichtigung des in Erfahrung gebrachten Planungsrechts deinen Wunsch-Baukörper 'darauf. Beachte, dass Du, selbst wenn Du die Mindestabstände von 2,5m zu den Grundstücksgrenzen in Erwartung der Baulastzustimmung deiner Familie ignorierst, zu den Bestandsgebäuden mindestens 5m Abstand einhalten musst. Dann entwirfst Du auf Karopapier deinen Wunsch-Grundriss und lässt ihn hier diskutieren.

Inhaltlich bringt mich der Post von Escroda auf jeden Fall weiter, deshalb gerne noch ein paar mehr Informationen hierzu.
> Ich meinte tatsächlich den Flächennutzungsplan - sorry für die Verwirrung an dieser Stelle.
> Landwirtschaft wird schon seit 1970 nicht mehr betrieben, die gezeigten Gebäude beinhalten alle reine Wohnhäuser. Der letzte Umbau war der von meinen Eltern Anfang der 90er Jahre.
> Ich nehme auf jeden Fall mit, dass ich mehr Informationen zum Planungsrecht benötige und werde mich da noch mal schlau machen. Auch und insbesondere auf welcher Grundlage Haus Nr. 38 genehmigt wurde, da dies definitiv vor Baubeginn im Außenbereich lag. Ggf. lässt sich ja das dann auf meinen Fall übertragen.

und Mottenhausen
Ziel dieses Threads war es zunächst mal herauszufinden ob das Grundstück überhaupt für eine Bebauung in Frage kommt. Ein Szenario wäre auch ein altersgerecht gebautes kleines Haus für meine Eltern auf dieses Grundstück zu platzieren, hierfür wäre die Fläche ggf. geeignet und ich selbst würde dann das bisherige Wohnhaus nach meinen Vorstellungen umgestalten. Da ich alternativ derzeit noch ein anderes Grundstück käuflich erwerben könnte geht es mir erst mal darum zu eruieren was man aus dem Bestand machen könnte - deshalb hat hier auch keiner Schnappatmung Die Kommentare zu der ländlichen Gegend und Vetternwirtschaft - nicht jeder muss zwingend in einem ach so tollen Ballungsgebiet wohnen und dann am Wochenende aufs Land fahren um sich vom Stress der City zu erholen. Ich kenne beide Seiten und hab mich bewusst für eine entschieden. Übrigens in einer Gegend in der andere Leute tatsächlich Urlaub machen und mit die geringste Arbeitslosenquote in D hat Jeder wie er möchte würde ich mal meinen...
Meine Schwester erhält übrigens keinen finanziellen Ausgleich für den "Grünstreifen" und das Haus, also auch an der Stelle sind eure Sorgen unbegründet
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