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ᐅ Grundlegende Grundstücksplanung


Erstellt am: 01.07.2019 09:52

11ant 03.07.2019 15:47
Vetternwirtschaft würde durchaus auch mit Schwippschwägern funktionieren *SCNR*
Mottenhausen schrieb:

Entweder es gäbe einen Bebauungsplan, der die Fläche z.B. als allgemeines Wohngebiet ausweist, in dieser Lage sicher unüblich,
Gerne auch als WR, MI oder MD - nur ein Außenbereich (wie es hier befürchtet wird) soll es nicht sein.
Mottenhausen schrieb:

Anbau ist teilweise (was man hier so liest) unkritischer, als ein eigenständiger Neubau.
Im Außenbereich erleichtert das beinahe nichts. Sorry, wenn ich angesichts der Temperaturen des letzten Wochenendes "eine Schwalbe macht noch keinen Sommer" sage, aber: ein einzelner Hasenstall oder Birnbaum - ersatzweise: das Bißchen Hanf für den Eigenbedarf - macht noch keinen Landwirt im Sinne einer genehmigungsfähigen Wohnfläche im Außenbereich

Escroda 03.07.2019 23:12
The heel schrieb:

> Ich meinte tatsächlich den Flächennutzungsplan - sorry für die Verwirrung an dieser Stelle.
OK, dann gehe ich mit 99%iger Wahrscheinlichkeit davon aus, dass es keinen Bebauungsplan gibt.
The heel schrieb:

die gezeigten Gebäude beinhalten alle reine Wohnhäuser.
Wird denn Haus Nr. 38 von einem Landwirt, seinen Eltern oder seinen Kindern bewohnt? (Genderfreunde mögen mir verzeihen)
ypg schrieb:

Dem ist nicht so.
Ja, hier halten sich die Einschränkungen aber in Grenzen, wenn die Verwandtschaft die Baulasten gewährt.
Mottenhausen schrieb:

Was qualifiziert das Grundstück als "Bauplatz"?
Das Gespräch mit dem Kreisbaumeister (Beitrag #1) und der Flächennutzungsplan (Beitrag #7).
Mottenhausen schrieb:

das Grundstück ist ungeeignet.
Dass Du immer so übertreiben musst. Denk' an Oakland - hätte er schon ein Bauunternehmen gefunden, stünde jetzt der Rohbau auf dem Grundstück, was Du für unbebaubar hieltest.
The heel schrieb:

Alternativ noch die Frage ob sich das Grundstück noch erweitern lässt
Nachfrage lohnt auf jeden Fall, allerdings schätze ich die Aussichten auf Erolg sehr gering ein. Ist aber gar nicht nötig. Mit den entsprechenden Abstandsflächenbaulasten auf den Nachbargrundstücken ist dein Bebauungsvorschlag nicht unrealistisch, selbst bei Grundflächenzahl 0,6. Garten kann ja auf dem Acker angelegt werden. Bedenke nur, dass dort jegliche bauliche Anlagen unzulässig sind, also auch Terrasse, Gartenhaus, fester Pool, ...

11ant 04.07.2019 00:54
Escroda schrieb:

Wird denn Haus Nr. 38 von einem Landwirt, seinen Eltern oder seinen Kindern bewohnt? (Genderfreunde mögen mir verzeihen)
Wie kriege ich jetzt die Kinderinnen in Häusin Nr. 38 wieder aus meinem Kopfkino ?

The heel 04.07.2019 09:58
Escroda schrieb:

OK, dann gehe ich mit 99%iger Wahrscheinlichkeit davon aus, dass es keinen Bebauungsplan gibt.

Wird denn Haus Nr. 38 von einem Landwirt, seinen Eltern oder seinen Kindern bewohnt? (Genderfreunde mögen mir verzeihen)

Ja, hier halten sich die Einschränkungen aber in Grenzen, wenn die Verwandtschaft die Baulasten gewährt.

Das Gespräch mit dem Kreisbaumeister (Beitrag #1) und der Flächennutzungsplan (Beitrag #7).

Dass Du immer so übertreiben musst. Denk' an Oakland - hätte er schon ein Bauunternehmen gefunden, stünde jetzt der Rohbau auf dem Grundstück, was Du für unbebaubar hieltest.

Nachfrage lohnt auf jeden Fall, allerdings schätze ich die Aussichten auf Erolg sehr gering ein. Ist aber gar nicht nötig. Mit den entsprechenden Abstandsflächenbaulasten auf den Nachbargrundstücken ist dein Bebauungsvorschlag nicht unrealistisch, selbst bei Grundflächenzahl 0,6. Garten kann ja auf dem Acker angelegt werden. Bedenke nur, dass dort jegliche bauliche Anlagen unzulässig sind, also auch Terrasse, Gartenhaus, fester Pool, ...

Es wohnt auf dem gesamten Gelände weder Landwirt noch etwaige Vorfahren davon Wie gesagt haben die Großeltern dort eine Landwirtschaft betrieben, die aber ungefähr 1970 eingestellt wurde. Um das Thema rund zu machen: Im Gebäude 34 wohnt mein Vater und in Haus 36 mein Onkel. Haus 38 wird von meiner Cousine bewohnt.

Mein Vater hat vor längerer Zeit mit dem Kreisbaumeister gesprochen - hier kam wohl die Aussage, dass Garagen o.ä. durchaus außerhalb des Grundstücks denkbar sind. Da ich die Info aber nur aus zweiter Hand habe muss ich hier wie gesagt nochmals nachhaken.

kaho674 04.07.2019 10:08
The heel schrieb:

Im Gebäude 34 wohnt mein Vater und in Haus 36 mein Onkel. Haus 38 wird von meiner Cousine bewohnt.
Was ist mit dem restlichen Dorf?

The heel 04.07.2019 10:45
Es soll dort auch noch einige andere Einwohner geben inklusive einem Neubaugebiet für Zugezogene :P
kreisbaumeister