Grundlegende Grundstücksplanung

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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Y

ypg

Die Kommentare zu der ländlichen Gegend und Vetternwirtschaft - nicht jeder muss zwingend in einem ach so tollen Ballungsgebiet wohnen und dann am WE aufs Land fahren um sich vom Stress der City zu erholen. Ich kenne beide Seiten und hab mich bewusst für eine entschieden.
Ich wohne auch ländlich.
Die Vetternwirtschaft ist darauf bezogen, da Du denkst, dass ein Einverständnis von Schwester, Cousine oder Eltern ausreicht, etwas irgendwohin zu bauen. Dem ist nicht so. Du musst Dich dennoch den Rechtsgrundlagen und der Landesbauordnung oder Baunutzungsverordnung unterordnen.
 
T

The heel

Davon bin ich definitiv nicht ausgegangen. Vielmehr, dass das Grundstück bereits als Bauplatz ausgewiesen ist und die entsprechenden Anschlüsse bereits gelegt und bezahlt sind und somit grundsätzlich die Möglichkeit besteht dort zu bauen. Da das allerdings schon vor >10 Jahren gemacht wurde muss ich nun tatsächlich noch mal die Eckpunkte abklopfen, wie oben beschrieben, um das Thema bewerten zu können und zu erfahren was die Rahmenbedingungen für ein Bauvorhaben in diesem konkreten Fall wären. Der Anstoß in diese Richtung hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter.
 
kaho674

kaho674

Ist die beschriebene Fläche denn überhaupt schon aus dem bestehenden Grundstück abgeteilt worden? Ich meine ist es ein eigenes Flurstück? Das hab ich immer noch nicht heraus lesen können.
 
M

Mottenhausen

Vielmehr, dass das Grundstück bereits als Bauplatz ausgewiesen ist und die entsprechenden Anschlüsse bereits gelegt und bezahlt sind und somit grundsätzlich die Möglichkeit besteht dort zu bauen.
Was qualifiziert das Grundstück als "Bauplatz"?

Entweder es gäbe einen Bebauungsplan, der die Fläche z.B. als allgemeines Wohngebiet ausweist, in dieser Lage sicher unüblich, da wird i.d.R. individuell entschieden, d.h. wenn es einen positiven Bescheid auf eine Bauvoranfrage gäbe: Nur dann würde ich dort von einem "ausgewiesenen Bauplatz" sprechen, sonst eher nicht. Die bereits erfolgte Erschließung trägt da meines Erachtens nichts zu bei. Die Versorger haben dort gutes Geld verdient. Ob und was dort jemals gebaut werden darf, interessiert die Versorger glaube ich eher weniger, das ist ja nicht deren Aufgabe.

Aber trotzdem: bitte nicht persönlich nehmen: das Grundstück ist ungeeignet. Denk daran: das Haus kostet nicht mehr oder weniger, wenn es auf einem geeigneten und angemessenem Grundstück errichtet wird. Wenn es einmal steht, steht es. Hier wirst du (Genehmigung vorausgesetzt) viele Kompromisse machen müssen.
 
T

The heel

Ist die beschriebene Fläche denn überhaupt schon aus dem bestehenden Grundstück abgeteilt worden? Ich meine ist es ein eigenes Flurstück? Das hab ich immer noch nicht heraus lesen können.
Ja es ist bereits ein eigenes Flurstück.

@Mottenhausen
Wie gesagt ein Szenario wäre auch, dass meine Eltern dort ein kleineres Haus bekommen, das entsprechend altersgerecht gebaut wird und ich selbst das bestehende Haus umbaue. Alternativ noch die Frage ob sich das Grundstück noch erweitern lässt, da das Haus Nummer 38 ebenfalls genehmigt wurde und das vor der Baugenehmigung definitiv komplett im Außenbereich war.

Der Vorteil ist natürlich, dass wir relativ viel Fläche haben und diese bereits im Eigentum steht. Ein geeigneter Bauplatz mit 1.000 qm kostet auch hier ca. 120 TEUR. Durch die Lage am Ortsrand habe ich zudem den Vorteil, dass ich von einer Seite nicht zugebaut werden kann in absehbarer Zeit. Denke dafür lohnt es sich schon sich mit dem Thema zu beschäftigen.
 
M

Mottenhausen

Das Alternativszenario klingt auch sinnvoll, ist aber halt wieder etwas völlig anderes. Für diesen Zweck hätte man das eigene Flurstück lieber nicht bilden müssen, sondern Haus 34 durch einen Anbau in Richtung der blauen Fläche L-förmig verlängern. Anbau ist teilweise (was man hier so liest) unkritischer, als ein eigenständiger Neubau.
 
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